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26.03.21
15:02 Uhr
SSW

Besondere Situation von Krankenhäusern in Grenzgebieten berücksichtigen - Rede zu Protokoll gegeben

Presseinformation
Kiel, den 26.03.2021


Rede zu Protokoll gegeben.



Christian Dirschauer
TOP 32 Krankenhausfinanzierung pandemiegerecht
ausgestalten
Drs. 19/2870

„Wir sind noch ein gutes Stück von einer tragfähigen Lösung entfernt“

Ohne Frage war die letzte Bund-Länder-Runde nicht nur denkwürdig, sondern für viele Menschen schlicht enttäuschend. Und ich muss ehrlich sagen, dass auch wir uns an vielen Stellen deutlich mehr erhofft haben. Doch bei aller Kritik und bei allen Turbulenzen will ich trotzdem eins deutlich machen: Es ist zunächst einmal wichtig, dass die schwierige Situation der Krankenhäuser in diesem Rahmen wiederholt Thema war. Denn selbst wenn dieser Punkt sehr wahrscheinlich nur
am Rande diskutiert wurde, findet er sich im Beschluss wieder. Wohlwollend gesagt, ist hier also zumindest weiterhin Bewegung drin.

Diese Tatsache ist allein deshalb so wichtig, weil viele Kliniken im Land in einer zunehmend kritischen finanziellen Lage sind. Natürlich haben viele Krankenhäuser schon vor Corona rote Zahlen geschrieben. Aber die Situation spitzt sich zu. Und deshalb halten wir das, was die Koalition
hier per Ursprungsantrag fordert, für sinnvoll aber eben auch für einigermaßen selbstverständlich. Für uns ist völlig klar, dass unsere Krankenhäuser in einer Zeit, in der sie pandemiebedingt vor einer enormen Herausforderung stehen, finanziell unterstützt werden müssen. Und ohne Zweifel



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muss gegenüber dem Bund darauf gedrängt werden, dass entsprechende Ausgleichszahlungen zielgerichtet und auskömmlich gestaltet werden. Diese Forderungen können wir nur unterstützen.


Wir haben in den vergangenen Monaten immer wieder erlebt, dass Regelungen zur Abmilderung dieser Krise nicht realitätsnah oder passgenau genug waren. Dieser Eindruck wurde leider auch bei den Ausgleichszahlungen des Bundes an die Krankenhäuser bestätigt. Dass ausschließlich ein
kreisweiter Inzidenzwert von 70 oder höher zu einer solchen Finanzhilfe berechtigt, hat sich längst als zu einseitig und zu unflexibel erwiesen. Die Krankenhausgesellschaft hat deshalb schon früh und deutlich darauf hingewiesen, dass diese Rechnung nicht aufgeht. Aus Sicht des SSW müssen
wir diese Warnung sehr ernst nehmen. Wie wir wissen, haben auch Kliniken in Kreisen mit niedrigeren Inzidenzen mitunter mit erheblichen Einnahmeausfällen zu kämpfen. Auch sie haben häufig Mehrkosten durch die
Versorgung von Covid-19-Patentinnen und Patienten. Gleichzeitig müssen viele nicht nur Kapazitäten freihalten, sondern auch Teile der planbaren Behandlungen und Eingriffe verschieben. Und parallel dazu haben viele dieser Häuser personelle und hygienebedingte Mehrausgaben. Für
uns liegt auf der Hand, dass auch die hierdurch entstehenden Erlösausfälle, die ja allein für den Januar auf insgesamt rund 60 Millionen Euro beziffert wurden, möglichst umfassend und fair ausgeglichen werden müssen.

Angesichts dieser Herausforderung haben wir uns ausdrücklich über die erklärte Absicht der
Regierung gefreut, so schnell wie möglich von der inzidenzbasierten Berechnung wegzukommen. Diese Methode ist ganz offensichtlich ungeeignet und hochproblematisch. Denn sie ist zumindest für einen Teil unserer Krankenhauslandschaft existenzgefährdend. Dementsprechend haben wir sowohl im Plenum wie im Finanzausschuss unsere Unterstützung signalisiert. Doch leider ist das,
was als Ergebnis der jüngsten MPK in dieser Frage rausgekommen ist, wohl weder für Oppositions- wie für Regierungsparteien zufriedenstellend.

Laut aktuellem Beschluss soll der Kreis der anspruchsberechtigten Krankenhäuser bekanntlich durch „Absenkung des 7-Tage-Inzidenzwertes“ erweitert werden. Das ist zumindest mal sehr unkonkret. Damit liegt die Befürchtung nahe, dass sich nur sehr wenig am strukturellen
Grundproblem ändert. Deshalb ist völlig klar, dass hier schnell nachgebessert und eine möglichst weitreichende Lösung gefunden werden muss. Auf der jetzigen Basis bleibt es zumindest fraglich, 3

ob sich Klinikinsolvenzen wirklich flächendeckend verhindern lassen. Und so eine Entwicklung halten hoffentlich alle für inakzeptabel.


Ich habe schon erwähnt, dass wir mit Blick auf pandemiebedingte Hilfen für unsere Krankenhäuser mehr Flexibilität von Seiten des Bundes brauchen. Das zeigt sich nicht zuletzt am Beispiel Flensburg. Hier führt Corona noch zu ganz anderen Verwerfungen: Weil die
grenzüberschreitende Versorgung von Patienten faktisch zum Erliegen gekommen ist, leiden Flensburger Kliniken unter zusätzlichen Verlusten. Auch diese besondere Situation von Krankenhäusern in Grenzgebieten muss bei zukünftigen Ausgleichzahlungen berücksichtigt
werden. Ich denke auch hiermit wird deutlich, dass wir noch ein gutes Stück von einer wirklich tragfähigen Lösung entfernt sind.