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09.09.21
12:25 Uhr
Landtag

Landesbeauftragte Michaela Pries ruft zur Wahl auf!

11 / 9. September 2021
Landesbeauftragte Michaela Pries ruft zur Wahl auf! Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Michaela Pries ruft Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein zur Bundestagswahl auf: “Wählen zu gehen bedeutet Freiheit.“
Gemeinsam mit dem Landesverband der Lebenshilfe e.V. startet die Landesbeauftragte heute eine Aktion zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen unter dem Schlagwort #IchEntscheideMit.
„Wir wollen die Menschen mit Behinderungen im Land dazu bewegen, sich aktiv an der Wahl zu beteiligen und ihr Stimmrecht zu nutzen, um mitzuentscheiden. Ihre Interessen sind wichtig und das, was sie im Leben brauchen, ist wichtig. Das können sie bei der Wahl selbst zum Ausdruck bringen,“ so Pries. „Wählen zu gehen, ist ein Grundrecht. Viele Menschen mit Behinderungen, die bisher nicht wählen durften, wissen aber nicht, dass auch ihre Stimme wichtig für die Gestaltung unseres Landes ist. Deshalb motivieren wir mit unserer Aktion dazu, bei der Wahl zu zeigen, dass alle mitgestalten und mitentscheiden wollen.“ Alexandra Arnold, Geschäftsführung Landesverband Lebenshilfe Schleswig-Holstein e. V..
Um möglichst viele Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein dazu zu motivieren, sich aktiv an der Bundestagswahl zu beteiligen, wird die gemeinsame Aktion #IchEntscheideMit gestartet. In der Zusammenarbeit entstand ein inklusiver Wahl-Werbe-Spot, welcher ab sofort online auf den Internetseiten der Initiatoren sowie landesweit in den sozialen Medien geteilt wird. In einem 2-minütigen Film teilen Menschen aus Schleswig-Holstein mit, weshalb es für sie persönlich wichtig ist zu wählen.
Bei der kommenden Wahl zum Deutschen Bundestag am 26. September 2021 greift das 2019 beschlossene inklusivere Wahlrecht auch auf Bundesebene. Wegen der in der UN- Behindertenrechtskonvention im Jahr 2008 verbrieften Rechte wurde für Menschen unter gesetzlicher Betreuung der Ausschluss von der Wahl bereits 2016 im Landesrecht in Schleswig- Holstein gestrichen. Nach der Änderung, die nun auch im Bundesrecht vorgenommen wurde, dürfen Menschen, die unter gesetzlicher Betreuung stehen, an allen Wahlen teilnehmen. Sie können aktuell mitentscheiden, wer zukünftig Deutschland regiert. Dies betrifft auch Menschen mit Assistenzbedarf. Das inklusivere Wahlrecht lässt die Assistenz beim Wahlvorgang zu, solange die wahlberechtigte Person ihre Stimme selbst abgibt.
Links zu den Aktionsseiten: Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein: Webseite der Landesbeauftragten Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Schleswig-Holstein | Facebook

Verantwortlich für diesen Pressetext: Michaela Pries, Karolinenweg 1, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1624, Dirk Mitzloff Die Beauftragte im Internet: Link zur Internetpräsentation Landesverband Lebenshilfe Schleswig-Holstein e.V. https://www.lebenshilfe-sh.de/ichentscheidemit/ https://www.facebook.com/LebenshilfeSH/



Verantwortlich für diesen Pressetext: Michaela Pries, Karolinenweg 1, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1624, Dirk Mitzloff Die Beauftragte im Internet: Link zur Internetpräsentation