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24.09.21
13:39 Uhr
SPD

Özlem Ünsal zu TOP 35: Der Schutz von Leben ist oberste Priorität ! - Rede zu Protokoll gegeben

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 24. September 2021
Özlem Ünsal Der Schutz von Leben ist oberste Priorität ! TOP 35: Schlepperei im Mittelmeer beenden!
„Wieder einmal liegt uns ein Antrag vor, der nichts anderes zum Ziel hat, als zu polarisieren und zu spalten. Und wieder einmal hat er nichts zu bieten, um die Herausforderungen unserer Zeit ernsthaft zu lösen. Er missachtet dazu auch noch das geltende Recht.
Denn er richtet sich gegen Menschen, die sich nicht aus Spaß in Lebensgefahr bringen, sondern weil sie akut bedroht sind – von Krieg und Verfolgung, von Armut und den Folgen des Klimawandels und vielem mehr.
Die Situation der Betroffenen ist so katastrophal, dass sie ihre Heimat, Familie und Freunde verlassen und – in der Hoffnung auf ein besseres Leben – erhebliche Risiken in Kauf nehmen.
Im September 2015 entstand ein Foto, das sich vermutlich nicht nur in meinen Kopf und mein Herz eingebrannt hat: das Bild des 2-jährigen Alan Kurdi aus Syrien, auf der Flucht im Mittelmeer ertrunken!
Dies ist beschämend, unwürdig und ein Verstoß gegen die universellen Menschenrechte! Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. Dieses Recht umfasst auch den Zugang zu einem Verfahren, in dem der Anspruch auf Schutz individuell geprüft wird. Dies gilt nicht nur für Menschen, die das Territorium der EU erreicht haben, sondern auch für diejenigen, die von einem Schiff der Marine, der Küstenwache oder der Polizei eines Mitgliedstaats der EU gerettet werden.
Aber nicht nur Schiffe unter staatlicher Hoheitsgewalt retten Menschen im Mittelmeer, auch viele Nichtregierungsorganisationen und Kirchen sind mit ihren Schiffen im Mittelmeer im Einsatz, um einen aktiven Beitrag zum Schutz von Leben zu leisten.



1 Dabei sind sie oftmals massiven Anfeindungen ausgesetzt. Sie arbeiten unter extrem gefährlichen Bedingungen. In Anbetracht dieser kolossalen Missstände fällt Ihnen nichts anderes ein, als diese Institutionen als kriminelle Schlepper zu verunglimpfen!
Die NGOs und Kirchen, die Sie in Ihrem Antrag adressieren, leisten unglaublich wertvolle Arbeit. Sie verdienen unsere Solidarität und unseren Dank, nicht das Anprangern, wie Sie es mit ihrem Antrag einmal mehr tun!
Ebenso danke ich unseren Kommunen für ihre Entscheidung, sich zu sicheren Häfen zu erklären. Diese Entscheidung ist ein Ausdruck von Solidarität und entspricht dem Gebot der Menschlichkeit. Und um nochmal das geltende Recht in Erinnerung zu rufen: Die Pflicht zur Seenotrettung ist Bestandteil des Völkergewohnheitsrechts und ausdrücklich im internationalen Seerecht festgeschrieben.
Seenot bedeutet, es besteht die begründete Annahme, dass ein Schiff oder darauf befindliche Personen durch eine ernste und unmittelbare Gefahr bedroht sind und ohne Hilfe von außen nicht in Sicherheit gelangen können, unabhängig davon, wie diese Gefahr entstanden, wer dafür verantwortlich ist und welchen Status die Schiffbrüchigen haben.
Wenn Personen in Seenot geraten, gebieten die seemännische Tradition und auch das internationale Recht, dass der Schutz von Leben oberste Priorität hat, indem für eine rechtzeitige Rettung und sichere Ausschiffung gesorgt wird.
Dies ist seit Jahrhunderten ein Grundkonsens der menschlichen Zivilisation, der bisher nur von Seeräubern in Frage gestellt wurde. Selbst im Krieg gilt es als Kriegsverbrechen, die Mannschaft eines angegriffenen Schiffes ihrem Schicksal zu überlassen, wenn die Möglichkeit besteht, diese zu retten.
Für die Frage, ob eine Pflicht zur Seenotrettung besteht, ist ebenfalls irrelevant, ob Schlepper oder Schutzsuchende möglicherweise mit der Seenotrettung kalkulieren. Entscheidend ist allein, ob eine Situation der Seenot vorliegt.
Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen bestimmt zudem, dass jeder Vertragsstaat den Kapitän eines seine Flagge führenden Schiffes verpflichten muss, Personen in Seenot so schnell wie möglich zu Hilfe zu eilen.



2 Dass Sie diese Regeln des internationalen Rechts in Ihrem Antrag mutwillig ignorieren und zu einem Bruch auffordern, überrascht nicht.
Zumindest von Ihnen, Herr Nobis, hätten wir ein gewisses Maß an Pflichtbewusstsein und Anstand erwartet. So geben Sie zu Ihrer Person an, selbst über ein Kapitänspatent zu verfügen. Ich gehe daher davon aus, dass Sie diese seemännischen Pflichten sehr gut kennen. Trotzdem treten Sie mit ihren Kollegen die Tradition, in deren Nachfolge Sie selbst stehen sollten, in Ihrem Antrag mit Füßen! Er ist ein Aufruf, der mit den Pflichten und dem Ethos eines ehrbaren Kapitäns unvereinbar und Ihres Berufsstandes wirklich unwürdig ist!
Ich lege Ihnen nahe, mit ihrem Kapitänspatent genauso zu verfahren, wie Sie es in Ihrem Antrag mit dem geltenden internationalen Recht getan haben. Schmeißen Sie es über Bord!“
i.V. Felix Deutschmann



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