Der Landtag nimmt die Kommunalwahl am 6. Mai 2018 in den Blick. Es geht um zwei Orte, wo die Größe der Gemeinderäte unklar ist. Und es geht um die Frage, ob Schleswig-Holstein wieder eine Sperrklausel für seine kommunalen Vertretungen einführen soll.
Thema Gemeinderäte: Das Innenministerium hat die Anzahl der Sitze für jede Gemeindevertretung anhand der Einwohnerzahl zum Stichtag 31. Dezember 2015 festgelegt. In Boostedt (Kreis Segeberg) und Seeth (Kreis Nordfriesland) ist die Zahl der Einwohner gegenüber der letzten Wahl gestiegen. Hauptgrund: Dort waren Flüchtlinge untergebracht. Beide Orte haben damit einen Grenzwert überschritten und müssten ihre Gemeindevertretungen um zwei beziehungsweise vier Sitze aufstocken.
Die Zahl der Asylbewerber ist inzwischen allerdings wieder gesunken. Die Orte liegen nun wieder unter dem Grenzwert. CDU, Grüne und FDP wollen deswegen das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz für die beiden Sonderfälle ändern. Für Boostedt und Seeth soll der Stichtag 30. September 2015 gelten - vor dem Zuzug der Flüchtlinge. Damit würde die Größe des neuen Gemeinderats der tatsächlichen Einwohnerzahl entsprechen.
Thema Sperrklausel: Die SPD will bei Kommunalwahlen eine 2,5-Prozent-Hürde einführen. Eine solche Hürde für Parteien gibt es im Lande seit 2008 nicht mehr. Die Abschaffung der Sperrklausel habe sich aber nicht bewährt, sagen die Sozialdemokraten. Folge sei „eine Zersplitterung der kommunalen Vertretungen durch Einzelmandatsträger und Kleinstfraktionen“ gewesen, die eine Mehrheitsbildung erschwere.
Der Landtag hatte die damalige Fünf-Prozent-Sperrklausel im Jahr 2008 aus dem Kommunalwahlrecht gestrichen. Die Abgeordneten reagierten auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter hatten moniert, die Fünf-Prozent-Hürde verletze die Chancengleichheit kleiner Parteien und sei damit verfassungswidrig. Anders als bei Landtags- oder Bundestagswahlen sei eine Hürde für Splitterparteien nicht erforderlich, um die Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen zu sichern. Denn Gemeinderäte und Kreistage würden keine Gesetze erlassen, sondern vorwiegend Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Geklagt hatten die schleswig-holsteinischen Grünen und die Linkspartei.
Da die SPD nicht nur das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz, sondern auch die Landesverfassung ändern will, wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag erforderlich. Während die CDU in ihrem Wahlprogramm sogar eine Vier-Prozent-Hürde fordert, sind die kleineren Parteien gegen den Vorschlag. Der SSW spricht von einem „massiven Eingriff in das Prinzip der parlamentarischen Demokratie“.
Eine 2,5-Prozent-Hürde würde sich voraussichtlich nur in den vier kreisfreien Städten Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster sowie in den elf Landkreisen auswirken. In allen kleineren Kommunen gibt es aufgrund der geringen Größe der Bürgervertretungen ohnehin eine „natürliche Sperrklausel“. In einem Ort von 9.000 Einwohnern sind beispielsweise 19 Sitze im Gemeinderat vorgesehen. Die Folge: Eine Partei braucht etwa fünf Prozent, um einen dieser Sitze zu gewinnen.
(Stand: 14.07.2017)
Im Norden gilt, wie auch auf Bundesebene und in allen anderen Bundesländern, die Fünf-Prozent-Hürde. Hierdurch soll vermieden werden, dass Splitterparteien die Mehrheitsfindung erschweren. Ausgenommen von der Sperrklausel in Schleswig-Holstein ist jedoch der SSW als Partei der dänischen Minderheit. Diese Sonderstellung basiert auf den Bonn-Kopenhagener Erklärungen aus dem Jahr 1955 und gilt in ähnlicher Form auch für die Partei der deutschen Minderheit in Dänemark, die Schleswigsche Partei (SP).
Bei Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein ist die Fünf-Prozent-Hürde vor vier Jahren gefallen, nachdem das Bundes-Verfassungsgerichts die Klausel wegen fehlender Chancengleichheit für kleine Parteien für verfassungswidrig erklärt hatte.