In der letzten Debatte des Landtages vor dem Weihnachtsfest herrscht große Harmonie im Plenarsaal. Bis auf die AfD sind sich alle Fraktionen einig: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz.
Dem Appell der SPD an die Landesregierung, einen entsprechenden Bundesratsantrag der Länder Brandenburg, Thüringen, Berlin und Bremen zu unterstützen, hatten sich CDU, Grüne, FDP und SSW bereits vor der Aussprache angeschlossen. Sozialminister Heiner Garg (FDP) nahm den Parlamentsbeschluss freudig auf: „Es geht um mehr als nur Symbolpolitik – es geht um elementare Ansprüche wie das Recht auf freie Entwicklung der Kinder.“
Der SPD-Abgeordnete Tobias von Pein (SPD) betonte das Ziel, „die Stellung der Kinder in der Gesellschaft zu stärken und das Bewusstsein für ihre Belange zu schärfen“. Zwar seien Kinderrechte bereits seit 2010 in der Schleswig-Holsteinischen Landesverfassung festgeschrieben. Die Aufnahme ins Grundgesetz würde jedoch der besonderen verfassungsrechtlichen Bedeutung überregional Rechnung tragen. „Kinderrechte müssen die Richtschnur sein für Politik“, so von Pein.
Für die Schwächsten stark machen
Eine Aufnahme in das Grundgesetz habe keine direkte Wirkung, aber „eine herausragende Normierung, die ihre Wirkung entfaltet“, zeigte sich Werner Kalinka (CDU) sicher. Er mahnte zugleich: „Es kommt aber auf das Handeln in der Realität an.“ Die fraktionsübergreifende Haltung nannte Kalinka „eine bedeutsame Empfehlung und ein gutes Signal von der Förde nach Berlin“.
Aminata Touré (Grüne) machte deutlich, dass Kinder und Jugendliche im Erwachsenenalter die demokratischen Prozesse weiterführen und für ein Leben in Frieden sorgen sollen. „Es ist daher Verpflichtung und Kernaufgabe der Politik, sich für die Schwächsten stark zu machen“, sagte sie.
Dennys Bornhöft (FDP) betonte, die Verankerung der Kinderrichte bedeute nicht nur, Bedürfnisse ernster zu nehmen. Es sei auch „ein Arbeitsauftrag an Gesetzgeber und Verwaltung“, bei allen Entscheidungen darauf zu achten, welche Auswirkungen sie auf Kinder und Jugendliche haben. „Kinder sind die Leistungsträger und Entscheider von morgen“, sagte Bornhöft.
Garg kontert AfD
Die Aufnahme der Kinderrechte in der Verfassung sei zwar kein Allheilmittel, aber „ein Schritt in die richtige Richtung und nicht nur Symbolpolitik“, machte auch Flemming Meyer (SSW) deutlich. Er prangerte zugleich eine viel zu große Kinderarmut an. Dies schränke die Entwicklung der Heranwachsenden ein.
Claus Schaffer (AfD) sah hingegen keine Notwendigkeit, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Der Artikel 6 des Grundgesetzes regele bereits das Wichtigste, erklärte er und verwies diesbezüglich auf eine Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins. Minister Garg entgegnete gezielt: Das Grundgesetz kenne Kinder nur „als Gegenstand elterlicher Verantwortung“. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes hätten etwas ganz Hervorragendes geschaffen, „aber niemand hat gesagt, dass man es nicht weiterentwickeln kann.“