Die neue Altersversorgung für Landtagsabgeordnete auf der Basis der sogenannten Grundentschädigung kommt. Mit breiter Mehrheit stimmten die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP sowie der Abgeordneten des SSW für die neue Regelung. Ein Antrag der AfD, der die Aussetzung der Diätenerhöhung für die kommenden zwei Jahre gefordert hatte, fiel dagegen durch und wurde von den übrigen Fraktionen geschlossen abgelehnt.
Zum 1. Juli steht die turnusmäßige Diätenerhöhung der Abgeordneten an, die in diesem Jahr 2,5 Prozent ausmacht und eine Steigerung von bisher 8.661 auf 8.877 Euro monatlich vorsieht. Das passe „nicht in diese Krisenzeit“, begründete der Fraktionsvorsitzende Jörg Nobis den AfD-Antrag. „Heimlich, still und leise wollen Sie von der automatischen Diätenanpassung profitieren“, sagte er. Noch hätte der Landtag die Gelegenheit „einen symbolischen Beitrag zu leisten“ und es dem Bundestag und Bundesländern wie Hessen, Nordrhein-Westfalen oder Brandenburg gleich zu tun. Diese hatten in diesem Jahr auf eine Erhöhung der Abgeordnetenbezüge verzichtet.
Erhöhung spiegelt Einkommensindex 2019 wieder
Der FDP-Abgeordnete Oliver Kumbartzky (FDP) argumentierte dagegen, die Höhe der Diäten orientiere sich an der Lohnentwicklung im Land insgesamt. Die jetzige Erhöhung beziehe sich auf das „gute Jahr 2019“. Man müsse „davon ausgehen, dass die allgemeine Einkommensentwicklung in diesem Jahr deutlich negativer ausfallen wird als 2019, so dass sich auch die Wirtschaftskrise in der weiteren Diätenentwicklung widerspiegeln wird.“ Die Anpassung an das Lohnniveau jeweils des Vorjahres habe sich bewährt.
Im Bundestag hatte es kürzlich mit großem Konsens eine Verzichtserklärung gegeben. Auch zahlreiche Landtage, etwa in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg oder Niedersachsen, verzichten in diesem Jahr auf einer Erhöhung ihrer Bezüge. Das gilt auch für die deutschen Vertreter im Europaparlament. Die Landtagsabgeordneten im Saarland dagegen halten auch in diesem Jahr an der Erhöhung der Diäten fest.
Das aktuelle Diätenmodell
Die sogenannte Abgeordnetenentschädigung soll Verdienstausfälle ausgleichen, die den Parlamentariern durch ihr Mandat entstehen, und gleichzeitig deren Unabhängigkeit garantieren. Die Summe wird jährlich automatisch an die Lohnentwicklung des Vorjahres angepasst. Grundlage für die Erhöhung ist nach Paragraf 28 des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes die Mitteilung des Statistikamts Nord über die allgemeine Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr. Der amtliche Index bezieht sich auf die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer (einschließlich der Beamten) in Schleswig-Holstein.
Weitere Redner:
Hans-Jörn Arp (CDU), Birgit Herdejürgen (SPD), Marret Bohn (Grüne), Lars Harms (SSW)