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17. Juni 2020 – Juni-Plenum

Schlachthöfe: Was hilft gegen „Lohnsklaverei?“

Zwei Stunden debattiert der Landtag über die in der Corona-Zeit in den Fokus gerückte Fleischbranche. Der Staat müsse genauer hinschauen, hieß es unisono. Umstritten blieb die Beschäftigung per Werkvertrag.

Schlachthof Fleischindustrie Vion Bad Bramstedt
Der Schlachthof des niederländischen Lebensmittelproduzenten „Vion Food Group“ in Bad Bramstedt. Hier wurden über 100 Beschäftigte positiv getestet. Foto: dpa, Gregor Fischer

Harte Arbeit, schlechte Bezahlung, miserable Unterkünfte: Die Arbeitsbedingungen in einigen der rund 50 Schlachthöfe im Lande haben schon vor Corona für Diskussionsstoff gesorgt. Mit der Pandemie wurden mehrere Sammelunterkünfte für ausländische Mitarbeiter zum Virus-Hotspot. Um die Lage für die überwiegend osteuropäischen Arbeitnehmer zu verbessern, setzt die SPD auf ein Bündel von Maßnahmen. So wollen die Sozialdemokraten Werkverträge mit Subunternehmern abschaffen. Auch die Koalition sieht Handlungsbedarf. CDU, Grüne und FDP streben schärfere Gesetze an, etwa beim Mindestlohn oder der Arbeitszeiterfassung. Beim Thema Werkverträge gab es jedoch Widerspruch.

SPD-Fraktionschef Ralf Stegner sprach von „Lohnsklaverei im 21. Jahrhundert“. Für Arbeitskräfte aus Ländern wie Rumänien werde Deutschland zur „Dumpinghölle“, in der der Mindestlohn durch massenhafte, unbezahlte Überstunden unterlaufen werde. Werkverträge würden benutzt, um Löhne systematisch zu drücken, so Stegner. Er stellte sich hinter das „Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft“ von Bundes-Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der Werkverträge in der Schlachtbranche ab Januar 2021 weitgehend verbieten will.

Werkverträge: notwendig oder unmenschlich?

Kay Richert (FDP) rief dazu auf, „sachlich“ zu bleiben und „nicht mit Vorurteilen, Ängsten und Ressentiments“ zu arbeiten. Ein Großteil der Branche bezahle über Mindestlohn und stelle gute Unterkünfte zur Verfügung. Richert warnte vor „Schattengefechten gegen das Wort Werkvertrag“.  Das sah Volker Schnurrbusch (AfD) ähnlich. Falls es keine Werkverträge mehr gebe, würde ein Großteil der Branche nach Osteuropa abwandern, so Schnurrbusch, denn es sei schwer, auf dem deutschen Arbeitsmarkt entsprechende Fachkräfte zu finden: „Zur Freiheit des Unternehmers gehört es, zu entscheiden, ob er bestimmte Tätigkeiten durch eigene Arbeitnehmer oder durch Leiharbeiter erledigen lassen will.“ 

Ursprünglich seien Werkverträge als „begrenztes Mittel“ eingeführt worden, um Spitzenbelastungen abzufedern, merkte Jette Waldinger-Thiering (SSW) an. Tatsächlich seien aber bis zu 80 Prozent aller Arbeitnehmer in der Fleischbranche bei Subunternehmern beschäftigt. Dies sei „über Jahre hinweg eine menschenverachtende Praxis“.

„Kein Erkenntnis-, sondern Umsetzungsdefizit“

„Einzelne Großunternehmen nutzen bundesweit Gesetzeslücken aus“, sagte Sozialminister Heiner Garg (FDP), „um deutsches Arbeitsrecht systematisch zu umgehen und um Arbeitskosten niedrig zu halten“. Um diese „massive Wettbewerbsverzerrung“ zu beseitigen, gebe es bereits eine einstimmige Aufforderung aller 16 Landesregierungen an den Bund. „Es gibt kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsdefizit“, so Garg. Er forderte regelmäßige Kontrollen in den Betrieben und Unterkünften: „Werkvertragsarbeitnehmer sollen unter den gleichen Bedingungen arbeiten wie regulär Beschäftigte.“

Joschka Knuth (Grüne) warf Teilen der Fleischindustrie vor, „bewusst gegen geltendes Recht zu verstoßen“. Er forderte, die Arbeitszeit künftig manipulationssicher zu erfassen, und die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Beförderung nicht direkt vom Lohn abzuziehen. Werkvertragsarbeiter sollten Teil der Betriebsversammlung sein, so Knuth. Jamaika habe einen „wirkungsvollen Handlungsrahmen“ vorgelegt, hob Werner Kalinka (CDU) hervor. Es dürfe „kein Unterlaufen von deutschen Sozialstandards und Arbeitsschutzrecht“ mehr geben. Dies sei auch ein „Gebot der Fairness“ gegenüber den Betrieben, die sich an die Regeln halten.

Jamaika-Antrag angenommen

Das Parlament verabschiedete schließlich den Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU, Grünen und FDP. Demnach soll der Schutz der Arbeiter verbessert werden. Bund und Land müssten konsequent Regelungslücken beim Arbeitsschutz schließen. Die Jamaika-Koalition strebt auch an, das Mindestlohngesetz zugunsten der Arbeitnehmer zu verschärfen. Der Forderung der SPD, Werkverträge generell zu verbieten, folgten Jamaika, AfD und SSW nicht.

Einen emotionalen Appell formulierte Bernd Heinemann (SPD): „Es kann nicht sein, dass osteuropäische Sklaven unsere Grillfeste finanzieren“.

Mit gleich drei Anträgen prangert die SPD im Kieler Landtag die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie an und fordert unter anderem ein Verbot von Werksverträgen, Verbesserungen bei der Wohnsituation in Sammelunterkünften für Arbeitskräfte aus dem Ausland und die Umsetzung einer neuen EU-Richtlinie zum Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein.

Die Sozialdemokraten halten die „freiwillige Selbstverpflichtung der Fleischindustrie zur Einhaltung sozialer Standards“ für gescheitert. Um einen Missbrauch von Leiharbeit zu unterbinden und staatliche Kontrolle sicherzustellen, sollen Werksverträge künftig verboten werden. „Ein direktes Arbeitsverhältnis der im Schlachthof Beschäftigten mit dem Schlachthofbetreiber“ müsse die Regel werden, heißt es in dem entsprechenden Antrag.

Mit dem „Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft“, das die SPD-Fraktion im Landtag ebenfalls unterstützt, hat sich die Bundesregierung dem Thema bereits angenommen und verschärfte Regeln auf den Weg gebracht. Es sei Zeit, „in diesem Bereich aufzuräumen und durchzugreifen“, hatte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Ende Mai gesagt.

Verbot von Werksverträgen ab 2021 geplant

Ab dem kommenden Jahr sollen Werkverträge in der Fleischindustrie weitgehend verboten werden. Das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch soll ab 1. Januar 2021 nur noch von Arbeitnehmern des eigenen Betriebes zulässig sein. Die gesetzliche Regelung soll den Plänen des Arbeitsministers zufolge aber nur Unternehmen treffen, deren Kerngeschäft Schlachten und Fleischverarbeitung ist.

Geplant sind außerdem eine Verdoppelung der maximal möglichen Bußgelder bei Arbeitszeitverstößen von heute 15.000 auf bis zu 30.000 Euro, die Einführung einer Pflicht zur digitalen Arbeitszeiterfassung und mehr Kontrollen von Fleischbetrieben. Arbeitgeber, die eine Unterkunft für Beschäftigte stellen, sollen zudem verpflichtet werden, die Behörden über Einsatz und Wohnort ihrer ausländischen Arbeitskräfte zu informieren.

Regelungslücken „konsequent“ schließen

Schleswig-Holsteins Sozialminister Heiner Garg (FDP) hatte in einer Sitzung des Sozialausschusses Mitte Mai bekräftigt, dass Regelungslücken bei den Arbeits- und Wohnbedingungen für Mitarbeiter von Schlachtbetrieben „konsequent“ geschlossen werden müssten. Es sei „ausdrückliches Ziel“ der Landesregierung, „diese Form der Beschäftigung und Ausbeutung zu beenden“.

Um gegen die „prekären Wohn- und Unterbringungsverhältnisse der Beschäftigten in den Schlacht- und Zerlegbetrieben“ vorzugehen, fordert die SPD die Landesregierung zudem auf, einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Bauordnungsrechts vorzulegen. „Ein effektives Vorgehen gegen Zweckentfremdung, Verwahrlosung oder menschenunwürdige Überbelegung insbesondere von Wohnraum für Arbeitskräfte muss Kern der Änderungen sein, so dass eine menschenwürdige Unterbringung verpflichtend vorgeschrieben wird“, schreibt die Oppositionsfraktion in ihrem Antrag dazu. Mit dieser gesetzlichen Grundlage soll den zuständigen Behörden „eine effektive Aufsicht und Kontrolle von Unterkünften und Wohnungen erlaubt werden“.

„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“

Darüber hinaus setzt sich die SPD dafür ein, dass die Vorgaben einer neuen EU-Entsenderichtlinie in Schleswig-Holstein umgesetzt werden. Dabei liegt der Fokus auf „guten Arbeits-, Lebens- und Wohnbedingungen“ und einem „effektiven Arbeitsschutz“ für Arbeitskräfte aus dem EU-Ausland. Damit alle EU-Arbeitnehmer in Schleswig-Holstein ihre Rechte kennen und geltend machen können, wollen die Sozialdemokraten außerdem Beratungsangebote in Schleswig-Holstein aber auch in den Herkunftsländern verbessern und fordern die Förderung von Sprachkursen und Mitbestimmungsrechten.

Am Montag vor der Tagung haben auch die Koalitionsfraktionen einen vierseitigen Alternativantrag eingebracht, der ebenfalls klare Verbesserungs-Forderungen enthält. Sie streben bessere Bedingungen für ausländische Arbeitnehmer etwa in der Fleischwirtschaft an. Jamaika will dafür sorgen, dass deutsche Sozialstandards bei den Beschäftigungsbedingungen und das Arbeitsschutzrecht nicht mehr unterlaufen werden. Vor allem ausländische Arbeitnehmer litten unter Regelungslücken.

Nur wenige Kontrollen

Die Fraktionen von CDU, Grünen und FDP setzten sich für einen verschärften Schutz der Fremdarbeitnehmer ein. Bund und Land müssten konsequent Regelungslücken in den arbeitsrechtlichen Bestimmungen schließen. „Miet- und Arbeitsverhältnisse, die den guten Sitten zuwider laufen und den Willen des Gesetzgebers unterlaufen, werden von uns nicht geduldet“, sagte der CDU-Sozialpolitiker Werner Kalinka. „Wir bitten die Landesregierung, wenn nötig, einen Vorschlag zur Verbesserung der personellen und sächlichen Ausstattung der Kontrollbehörden vorzulegen.“

In Schleswig-Holstein waren im Jahr 2018 nur 55 Arbeitsschutzbeamte unterwegs; nur Bremen und das Saarland hatten weniger. Der Abstand bis zu einer erneuten Kontrolle eines Betriebs verlängerte sich in Deutschland 2018 im Schnitt auf 25 Jahre. Schleswig-Holstein kam mit 45,5 Jahren auf den zweitschlechtesten Wert aller Bundesländer.

Corona-Fälle in Schlachtbetrieben

In einer Debatte über neue EU-Regeln für die Arbeitnehmerentsendung hat Bundesarbeitsminister Heil im Mai bereits angekündigt, dass künftig das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ gelten solle. Mit der Umsetzung der neuen EU-Entsenderichtlinie in Deutschland sollen entsandte Arbeitnehmer nicht mehr nur Anspruch auf den Mindestlohn, sondern auch auf den Tariflohn aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen haben. Hinzu kommen Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Schmutz- und Gefahrenzulagen erhalten. Nach zwölf oder in Ausnahmen auch erst 18 Monaten sollen dann alle in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen gelten.

In mehreren fleischverarbeitenden Betrieben in Schleswig-Holstein aber auch in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern hatte es in den vergangenen Wochen eine Häufung von Corona-Fällen gegeben. Vermutet wird, dass die Infektionen begünstigt werden durch enge Sammelunterkünfte und eine fehlende Einhaltung von Hygieneregeln. Arbeitsbedingungen und Unterbringung der Mitarbeiter, von denen viele aus Osteuropa stammen, stehen schon länger in der Kritik.

(Stand: 15.06.2020)

Vorherige Debatte/Meldung zum Thema:
März 2019 (Schlachthöfe / ohne Aussprache)
November 2019 (Arbeitsbedingungen Schlachthöfe)
Ausschuss-Debatte zum Thema:
Sozialausschuss, 14. Mai 2020

Antrag

Schluss mit Werkverträgen in der Fleischindustrie – Gute Arbeitsbedingungen durchsetzen
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/2188
Alternativantrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP – Drucksache 19/2253

Antrag

Prekäre Wohnsituation von Arbeitskräften in Schleswig-Holstein beenden!
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/2189

Antrag

Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen der Freizügigkeit wahren und Neuregelungen der EU-Entsenderichtlinie in Schleswig-Holstein umsetzen
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/2190