Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags
Springe direkt zu:
Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Die SPD sorgt sich um die Ausgestaltung der EU-Förderprogramme in der neuen Förderperiode. Kommunen und Gesellschaft seien „maßgeblich zu beteiligen“, das Parlament müsse über Ergebnisse unterrichtet werden.
Zwischen den Regionen innerhalb Europas bestehen nach wie vor wirtschaftliche und soziale Unterschiede. Die Europäische Union (EU) nutzt daher verschiedene Instrumente, um diese Unterschiede in den Mitgliedstaaten zu verringern. Im kommenden Jahr beginnt eine neue Förderperiode, in deren Diskussionsprozess nach Auffassung der SPD Kommunen und Gesellschaft in Schleswig-Holstein „unter Berücksichtigung der regionalen und zivilgesellschaftlichen Interessen und Besonderheiten“ maßgeblich beteiligt werden müssen.
Der Landtag soll sich nach dem Willen der Sozialdemokraten nicht nur bei der Neuausrichtung der Förderperiode engagieren, sondern auch vierteljährlich über den Stand der Programmierung und ab 2021 über die Verwendung der EU-Mittel informiert werden. Eventuell wegfallende EU-Mittel sollten auch durch Landesmittel ersetzt werden können, so die SPD in ihrem Antrag. Beteiligungs- und Entscheidungsstrukturen über den Mitteleinsatz soll die Landesregierung überprüfen und wieder regionalisieren.
Die Verordnungsentwürfe der EU-Kommission für die anstehende Förderperiode 2021 bis 2027 sehen eine Konzentration auf fünf politische Ziele vor, wobei gemäß den Investitionsleitlinien der EU-Kommission nur drei der fünf Ziele in Deutschland verfolgt werden sollen. Dazu gehören unter dem Motto „für ein intelligenteres Europa“ die Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und digitalem Wandel, unter dem Motto „für ein grüneres Europa“ die Förderung der Energieeffizienz und der Energiewende sowie unter dem Motto „für ein bürgernahes Europa“ die nachhaltige und integrierte Entwicklung durch Initiativen vor Ort zur Förderung von Wachstum und sozioökonomischer lokaler Entwicklung von städtischen, ländlichen und Küstenregionen.
Die Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedsländer hatten sich im Juli auf ein Corona-Krisenprogramm „Next Generation EU“ im Umfang von 750 Milliarden Euro und einen siebenjährigen EU-Haushalt von 1074 Milliarden Euro geeinigt. Der Haushalt braucht die Billigung des EU-Parlaments. Die Entscheidung soll noch im September fallen. Auch alle 27 EU-Staaten müssen die Finanzierungsgrundlage – den sogenannten Eigenmittelbeschluss – ratifizieren. Der Haushaltsrahmen 2021 bis 2027 soll dann zum 1. Januar in Kraft treten. Das erste Geld aus dem 750-Milliarden-Paket soll im Laufe des Jahres 2021 fließen.
(Stand: 21. September 2020)
Vorherige Debatte zum Thema:
Juni 2020