Die seit Jahren kontrovers diskutierte Reform des Kommunalen Finanzausgleichs (FAG) geht auf die Zielgerade. CDU, Grüne und FDP haben den Ursprungsentwurf des Innenministeriums aus dem Mai ergänzt. Mit zusätzlichen Landesmitteln sollen die Folgen der Corona-Pandemie für die Kommunen abgefedert werden. Über das Gesamtpaket will der Innen- und Rechtsausschuss am Donnerstagmorgen, 29. Oktober, abschließend beraten, bevor der Gesetzentwurf am Freitag zur Zweiten Lesung und zur Abstimmung ansteht.
Das Land muss die schleswig-holsteinischen Kommunen laut einem Urteil des Landesverfassungsgerichts finanziell besser ausstatten. Die Verfassungsrichter hatten der Politik aufgetragen, die Finanzströme an den tatsächlichen Bedarfen der Kommunen auszurichten. Der FAG muss bis Jahresende neu geregelt werden. Es geht insgesamt um rund zwei Milliarden Euro pro Jahr.
„Stabilitätspakt“ aus dem September wird umgesetzt
Laut dem Entwurf der Landesregierung soll die Ausgleichsmasse ab 2021 um 54 Millionen Euro steigen. In den Jahren 2022, 2023 und 2024 sollen jeweils weitere fünf Millionen Euro dazukommen. Neu ist ein „Kinderbonus“ für jeden Unter-18-Jährigen, der in einer kreisfreien Stadt, einem Landkreis oder einer Gemeinde lebt. Dazu gibt es mehr Geld für Straßenbau, Infrastruktur, Schwimmbäder, Theater, Orchester, Büchereien, Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen.
Zudem sollen die Kommunen zusätzliche Landesmittel erhalten, die die Mindereinnahmen wegen Corona ausgleichen sollen. Grundlage ist der „Stabilitätspakt“, den Land und Kommunen Mitte September ausgehandelt haben. CDU, Grüne und FDP wollen entsprechend elf Millionen Euro für die Integration von Flüchtlingen bereitstellen. Weitere neun Millionen soll es für den Straßenbau geben.
Land hilft den Kommunen bei Steuerausfällen
Die September-Steuerschätzung hat den Kommunen ein Gewerbesteuer-Minus von 184 Millionen Euro vorhergesagt. Diese Summe wollen Land und Kommunen jeweils zur Hälfte tragen, und zwar mit gut neun Millionen Euro pro Jahr bis 2031. Das Land gibt darüber hinaus zusätzliche 27,6 Millionen Euro dazu, die die Kommunen wiederum in den Jahren 2029 bis 2031 zurückzahlen sollen. Die Mindereinnahmen aus Lohn- und Einkommenssteuer will das Land ebenfalls übernehmen, allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 110 Millionen Euro.
Auch die Verteilung zwischen Städten, Landkreisen und Gemeinden muss überarbeitet werden. Laut den Änderungen der Koalitionsfraktionen soll die „Teilschlüsselmasse“ für die Gemeinden künftig 30,73 Prozent (bislang 30,79 Prozent) betragen, bei den Kreisen und kreisfreien Städten sollen es 53,96 Prozent (bislang 53,66 Prozent) sein, und die Zentralen Orte sollen 15,31 Prozent bekommen (bislang 15,55 Prozent).
Breite Mehrheit für Flüchtlingsunterkunfts-Kosten
Zudem steht ein zweiter Änderungsentwurf des FAG zur Debatte. Dabei geht es um die Unterkunftskosten für Flüchtlinge. Das Land will diese Kosten durch eine einmalige Ausgleichszahlung aus dem Kommunalen Investitionsfonds (KIF) kompensieren. Landesweit sollen etwa 13 Millionen Euro an die Kommunen fließen. Dieser Entwurf wurde im Innen- und Rechtsausschuss mit großer Mehrheit gegen die Stimme der AfD befürwortet.
(Stand: 26. Oktober 2020)
Debatte Erste Lesungen:
Mai 2020 (kommunaler Finanzausgleich)
Juni 2020 (kommunaler Investitionsfonds / ohne Aussprache)
Weitere vorherige Meldung/Debatten zum Thema:
März 2018
Januar 2018 (Finanzpakt)