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8. Mai 2020 – Mai-Plenum

Reform des Finanzausgleichs im Zeichen der Corona-Krise

Der Kommunale Finanzausgleich ist seit Jahren ein Zankapfel in der Landespolitik. Nach einem Urteil des Verfassungsgerichts muss bis Jahresende eine zukunftsfähige Lösung her.

Sütterlin-Waack, Sabine Innenministerin Plenartagung Plenum
Die neue Innenministerin Sütterlin-Waack (CDU) verspricht: Das Land wird auch in der Krise an den zusätzlichen FAG-Mitteln festhalten. Foto: Michael Agust

Die neue Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) hat im Landtag um Unterstützung für die geplante Reform des Kommunalen Finanzausgleichs (FAG) geworben. „Die Finanzierung der Bedarfe der Kommunen wird langfristig gesichert“, betonte Sütterlin-Waack in ihrer ersten Rede im Parlament im neuen Amt. Und: „Die Mittel werden bedarfsgerecht verteilt.“ Das Land muss die Kommunen laut einem Urteil des Landesverfassungsgerichts finanziell besser ausstatten. Der FAG mit einem Volumen von zwei Milliarden Euro muss bis Jahresende neu geregelt werden. Die heutige Debatte macht auch deutlich: Die Corona-Krise stellt die Kommunen vor großen Herausforderungen.

Redner aller Fraktionen nannten den Entwurf eine gute Grundlage für die anstehenden Beratungen in den Ausschüssen Innen und Rechts, Bildung und Finanzen, wohin er überwiesen wurde. Es wurden aber auch Änderungswünsche angemeldet, und die Befürchtung steht im Raum, dass sich die finanzielle Lage der Kommunen wegen der Corona-Krise dramatisch verschlechtern könnte.

Bis 2024 gibt es 69 Millionen Euro mehr pro Jahr

Die Verfassungsrichter hatten der Politik aufgetragen, die Finanzströme an den tatsächlichen Bedarfen der Kommunen auszurichten. „Wir setzen die Vorgaben fristgerecht um“, sagte die ehemalige Justizministerin Sütterlin-Waack. Demnach soll die Ausgleichsmasse ab 2021 um 54 Millionen Euro steigen. In den Jahren 2022, 2023 und 2024 sollen jeweils weitere fünf Millionen Euro dazukommen. Neu ist ein „Kinderbonus“ für jeden Unter-18-Jährigen, der in einer kreisfreien Stadt, einem Landkreis oder einer Gemeinde lebt. Dazu gibt es mehr Geld für Straßenbau, Infrastruktur, Schwimmbäder, Theater, Orchester, Büchereien, Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen.

Auch die Verteilung zwischen Städten, Landkreisen und Gemeinden muss überarbeitet werden. Laut dem Entwurf soll die „Teilschlüsselmasse“ für die Gemeinden künftig 30,55 Prozent (bislang 30,79 Prozent) betragen, bei den Kreisen und kreisfreien Städten sollen es 53,75 Prozent (bislang 53,66 Prozent) sein, und die Zentralen Orte sollen 15,70 Prozent bekommen (bislang 15,55 Prozent). Trotz „konstruktiver und intensiver“ Gespräche habe es bei diesen „Teilschlüsselmassen“ bislang aber keine Einigung mit den Kommunalverbänden gegeben, merkte Sütterlin-Waack an.

Kritik an „intransparenter Bürokratie“

„Das Land stellt sogar mehr Mittel zur Verfügung, als es müsste“, unterstrich Ole Plambeck (CDU). Der Entwurf sei „sehr gelungen“ und eine „gute Beratungsgrundlage“. Lasse Petersdotter (Grüne) reagierte auf die Kritik der Kommunalverbände und wies darauf hin, dass die FAG-Masse sich seit 2011 verdoppelt habe. Dies sei „ein Erfolg aller Landesregierungen“. „Änderungsbedarf bei der Verteilung der Infrastrukturmittel“ meldete Annabell Krämer (FDP) an. Die Städte und Gemeinden müssten besser ausgestattet werden, damit sie auf Straßenausbaubeiträge verzichten können.

Die Bedarfe der Kommunen seien aufgrund eines intransparenten Gutachtens ermittelt worden, kritisierte Kai Dolgner (SPD). Gegenüber der aktuellen Situation habe das Ministerium lediglich „Promille-Änderungen mit riesigem Aufwand“ erarbeitet. Jörg Nobis (AfD) monierte ebenfalls „Verwaltungsaufwand und deutsche Bürokratie“. Und Lars Harms (SSW) forderte mehr Geld für Zentrale Orte und kreisfreie Städte, damit diese ihren „übergemeindlichen Aufgaben“ nachkommen können, etwa Schwimmbäder und Theater.

Corona bereitet auch beim FAG Sorgen

Alle Redner zeigten sich besorgt über die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Kommunen. „Während die Einnahmen einbrechen, schießen die Ausgaben in die Höhe“, befürchtet der Grüne Petersdotter. Der Sozialdemokrat Dolgner rief das Land auf, „eine Schippe draufzulegen“. Ministerin Sütterlin-Waack versprach, das Land werde auch in der Krise an den zusätzlichen FAG-Mitteln festhalten.

Einschneidende Urteile des Landesverfassungsgerichts und jahrelange Gespräche zwischen Land und Kommunen sind vorausgegangen – nun tritt der Landtag der heftig diskutierten Reform des Kommunalen Finanzausgleichs (FAG) bei. Es geht um rund zwei Milliarden Euro pro Jahr. Der FAG muss bis Jahresende neu geregelt werden. Die Kommunen müssen laut Verfassungsgericht finanziell so gestellt werden, dass sie ihre Pflichtaufgaben erfüllen und noch freiwillige Leistungen erbringen können.

Das Land ist laut dem Entwurf des Innenministeriums bereit, die Ausgleichsmasse ab 2021 um 54 Millionen Euro aufzustocken. Die Landesregierung gehe diesen Schritt, obwohl die vom Gericht geforderte gerechte und gleichmäßige Verteilung der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel bereits heute gegeben sei, heißt es aus dem Ministerium. In den Jahren 2022, 2023 und 2024 werde die Ausgleichsmasse um jeweils weitere fünf Millionen Euro aufgestockt, bis 2024 gebe es damit 69 Millionen Euro zusätzlich. Darüber hinaus werde das Land den Kommunen weitere fünf Millionen Euro zusätzlich für den Öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung stellen, die ab 2021 ebenfalls mit 1,8 Prozent dynamisiert werden sollen.

„Teilschlüsselmassen“ leicht verändert

Zur Integration von Zuwanderern gleicht das Land einen Teil der Kürzungen der Bundesmittel aus. Im Finanzausgleich stehen dafür künftig neun Millionen Euro zur Verfügung. Neu ist ein „Kinderbonus“ von 30 beziehungsweise 50 Prozent der üblichen Zuwendung für jeden Unter-18-Jährigen, der in einer kreisfreien Stadt, einem Landkreis beziehungsweise einer Gemeinde lebt. Ebenfalls neu ist die Berücksichtigung von „bedarfstreibenden Flächenlasten“ – es soll extra Geld für Kommunen geben, die besonders viele Gemeindestraßen und Kreisstraßen haben. Dazu gibt es weitere 59 Millionen Euro für die Infrastruktur. Auch Schwimmbäder, Theater, Orchester, Büchereien, Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen sollen finanziell besser ausgestattet werden.

Die Aufteilung der Gelder an Kreise, Städte und Gemeinden verändert sich leicht. Es bleibt bei drei sogenannten Teilschlüsselmassen. Diese wird für die Gemeinden 30,55 Prozent (bislang 30,79 Prozent) betragen, die Teilschlüsselmasse für die Kreise und kreisfreien Städte 53,75 Prozent (bislang 53,66 Prozent) und die Teilschlüsselmasse für die Zentralen Orte 15,70 Prozent (bislang 15,55 Prozent).

Betroffene sind nicht begeistert

Das Innenministerium spricht von einem „bedarfsgerechten, nachhaltigen und fairen Finanzausgleich“. Aus der kommunalen Familie kam hingegen Kritik. Der Gemeindetag forderte Nachbesserungen vom Landtag. Der Regierungsentwurf greife keinen einzigen konstruktiven Vorschlag der Gemeinden auf. Die Kreise blieben auch nach dem jetzigen Entwurf die am stärksten unterfinanzierte Ebene, monierte der Landkreistag.

Aktuell befürchten die fünf größten Städte in Schleswig-Holstein massive finanzielle Ausfälle in der Corona-Krise und fordern daher einen finanziellen Rettungsschirm für die Kommunen. Die Landeshauptstadt Kiel rechnet mit mindestens 100 Millionen Euro weniger Einnahmen, ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur.

(Stand: 5. Mai)

Vorherige Debatten zum Thema:
März 2018
Januar 2018 (Finanzpakt)

Erste Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 2119
(Federführend ist das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration)