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18. September 2026 – Plenum

Verlässliche Zukunft für Biogasanlagen gefordert

Auslaufende Förderungen und hohe Investitionen setzen viele Biogasanlagen unter Druck. Neue Rahmenbedingungen sollen die flexible Stromerzeugung, Wärmenutzung und Anlagen mit Gülle, Reststoffen und Bioabfällen stärker unterstützen.

Rixa Kleinschmit (CDU)
Rixa Kleinschmit (CDU): „Wir brauchen verlässliche und wirtschaftlich tragfähige Perspektiven und Rahmenbedingungen für bestehende Anlagen.“
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Im Mittelpunkt des Antrags „Biogas als tragende Säule der Energiewende stärken“ der Fraktionen von CDU und Grünen standen Maßnahmen zur Schaffung verlässlicher und wirtschaftlich tragfähiger Rahmenbedingungen für Biomasse und Biomethan auf Bundesebene und im Bundesrat. Der Antrag wurde von allen Fraktionen unterstützt und einstimmig angenommen.

Die CDU-Abgeordnete Rixa Kleinschmit betonte in ihrer Rede, dass Biogas Versorgungssicherheit schaffe. Im Jahr 2025 seien in Schleswig-Holstein rund 2,6 Terawattstunden Strom aus Biogas eingespeist worden. Dies entspreche einem Anteil von 8,6 Prozent der gesamten Stromeinspeisung. Die Biogasbranche leiste seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung im Land. Kleinschmit forderte daher von der Bundesregierung: „Wir brauchen verlässliche und wirtschaftlich tragfähige Perspektiven und Rahmenbedingungen für bestehende Anlagen.“

Energiewendeland Schleswig-Holstein

Ulrike Täck (Grüne) erklärte: „Schleswig-Holstein ist Energiewendeland und ein Land mit viel Landwirtschaft.“ Landwirte sollten Lebensmittel und Energie erzeugen und davon leben können. Zudem hob die Abgeordnete hervor, dass Biogasanlagen, Windräder und Solarparks Hand in Hand arbeiten sollten. „Biogas kann langfristig gespeichert werden und dann Strom produzieren, wenn Wind und Sonne gerade nicht liefern.“

 

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Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) betonte, dass Förderung von Erdgas vor der Förderung von flexiblem Biogas am Bedarf des Energiesystems vorbeigehe.
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Der SPD-Abgeordnete Marc Timmer wies darauf hin, dass viele Unternehmen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien in Schleswig-Holstein angesiedelt seien. Die politische Unsicherheit gefährde Tausende von Arbeitsplätzen, so Timmer. Er appellierte an die Landesregierung, sich gegen die geplanten Gesetzentwürfe aus dem Bundeswirtschaftsministerium zu stellen.

Änderungsvorschläge zur EEG-Novelle

„Biogas ist eine Energiequelle, die in Schleswig-Holstein über Jahrzehnte aufgebaut wurde und heute einen konkreten Beitrag zu unserer Energieversorgung leistet“, sagte Anne Riecke (FDP). Es brauche Rahmenbedingungen, die den tatsächlichen Systemnutzen honorieren. „Wer flexibel Strom bereitstellt, wenn er gebraucht wird, muss dafür einen wirtschaftlichen Anreiz haben“, so Riecke. Michael Schunck (SSW) erläuterte, dass Biogas wichtig für die unabhängige Energieversorgung Schleswig-Holsteins sei. „Fossiles Erdgas kann keine zukunftsfähige Alternative für unser Land sein.“

In Vertretung von Tobias Goldschmidt (Grüne), Minister für Energiewende, sprach Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) und betonte, dass die Landesregierung Änderungsvorschläge eingebracht habe, wenn der Bundestag nächste Woche zur EEG-Novelle berät. Die Förderung von Erdgas vor der Förderung von flexiblem Biogas gehe am Bedarf des Energiesystems vorbei.

Die Biogasanlagen in Schleswig-Holstein stehen vor wirtschaftlichen Herausforderungen, weil bei vielen Anlagen die garantierte EEG-Förderung nach rund 20 Jahren ausläuft. Bis 2031 betrifft das etwa 700 der insgesamt rund 900 Anlagen im Land. Betreiber müssen deshalb zukünftig stärker über den Strommarkt oder neue Ausschreibungen Geld verdienen. Zugleich sind für den Weiterbetrieb oft hohe Investitionen nötig, etwa in Gasspeicher, Motoren und Generatoren, damit die Anlagen Strom flexibler und vor allem bei Bedarf erzeugen können. Zusätzlichen Druck erzeugen strengere Vorgaben für den Einsatz von Mais sowie steigende Anforderungen an einen wirtschaftlichen Betrieb. Betreiber müssen daher stärker auf andere Substrate wie Gülle setzen. Gleichzeitig konkurrieren Biogasanlagen mit Batteriespeichern um die Rolle als flexible Stromquelle. Für viele Betreiber stellt sich daher die Frage, ob sich eine Modernisierung der Anlage wirtschaftlich noch lohnt.

In diesem Zusammenhang fordern die Fraktionen von CDU und Grünen die Landesregierung in ihrem Antrag „Biogas als tragende Säule der Energiewende stärken“ auf, sich auf Bundesebene und im Bundesrat für verlässliche und wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen für Biomasse und Biomethan einzusetzen. Die Ausschreibungen für Biomasse und Biomethan müssten demnach ausgeweitet und am künftigen Bedarf an gesicherter Stromleistung ausgerichtet werden. Dabei sollen vor allem Anlagen berücksichtigt werden, die Gülle, Reststoffe oder Bioabfälle nutzen. Zudem soll steuerbare erneuerbare Energie angemessen für ihre gesicherte und flexibel abrufbare Leistung vergütet werden. Gefordert werden außerdem diskriminierungsfreie und schnellere Netzanschlüsse, damit flexible Anlagen ihren Strom bedarfsgerecht erzeugen können.

Fairer Wettbewerb für heimisches Biomethan

Auch die Nutzung von Biogas für die Wärmeversorgung müsse erhalten und ausgebaut werden. Dafür sollen Biogas-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen stärker in die kommunale Wärmeplanung und in Wärmenetze eingebunden werden. Anlagen auf Basis von Gülle, Reststoffen und Bioabfällen sollen wegen ihres Beitrags zum Klimaschutz, zur Vermeidung von Methanemissionen und zur Kreislaufwirtschaft besonders berücksichtigt werden. Zudem fordern die Antragsteller faire Wettbewerbsbedingungen für heimisches Biomethan gegenüber geförderten Importen. Bestehende Anlagen sollen nach dem Ende der ersten EEG-Förderung eine verlässliche Perspektive erhalten. Dies müsse insbesondere für Anlagen gelten, die auf Gülle, Wirtschaftsdünger, Reststoffe oder Bioabfälle setzen.

Zur Begründung heißt es im Antrag, ohne eine Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen drohe „der Verlust bestehender Erzeugungskapazitäten mit spürbaren Folgen für die Energiewende sowie für Wertschöpfung, Investitionssicherheit und Beschäftigung im ländlichen Raum“.

Top 22:

– Drucksache 20/4748 (Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen)