Die Biogasanlagen in Schleswig-Holstein stehen vor wirtschaftlichen Herausforderungen, weil bei vielen Anlagen die garantierte EEG-Förderung nach rund 20 Jahren ausläuft. Bis 2031 betrifft das etwa 700 der insgesamt rund 900 Anlagen im Land. Betreiber müssen deshalb zukünftig stärker über den Strommarkt oder neue Ausschreibungen Geld verdienen. Zugleich sind für den Weiterbetrieb oft hohe Investitionen nötig, etwa in Gasspeicher, Motoren und Generatoren, damit die Anlagen Strom flexibler und vor allem bei Bedarf erzeugen können. Zusätzlichen Druck erzeugen strengere Vorgaben für den Einsatz von Mais sowie steigende Anforderungen an einen wirtschaftlichen Betrieb. Betreiber müssen daher stärker auf andere Substrate wie Gülle setzen. Gleichzeitig konkurrieren Biogasanlagen mit Batteriespeichern um die Rolle als flexible Stromquelle. Für viele Betreiber stellt sich daher die Frage, ob sich eine Modernisierung der Anlage wirtschaftlich noch lohnt.
In diesem Zusammenhang fordern die Fraktionen von CDU und Grünen die Landesregierung in ihrem Antrag „Biogas als tragende Säule der Energiewende stärken“ auf, sich auf Bundesebene und im Bundesrat für verlässliche und wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen für Biomasse und Biomethan einzusetzen. Die Ausschreibungen für Biomasse und Biomethan müssten demnach ausgeweitet und am künftigen Bedarf an gesicherter Stromleistung ausgerichtet werden. Dabei sollen vor allem Anlagen berücksichtigt werden, die Gülle, Reststoffe oder Bioabfälle nutzen. Zudem soll steuerbare erneuerbare Energie angemessen für ihre gesicherte und flexibel abrufbare Leistung vergütet werden. Gefordert werden außerdem diskriminierungsfreie und schnellere Netzanschlüsse, damit flexible Anlagen ihren Strom bedarfsgerecht erzeugen können.
Fairer Wettbewerb für heimisches Biomethan
Auch die Nutzung von Biogas für die Wärmeversorgung müsse erhalten und ausgebaut werden. Dafür sollen Biogas-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen stärker in die kommunale Wärmeplanung und in Wärmenetze eingebunden werden. Anlagen auf Basis von Gülle, Reststoffen und Bioabfällen sollen wegen ihres Beitrags zum Klimaschutz, zur Vermeidung von Methanemissionen und zur Kreislaufwirtschaft besonders berücksichtigt werden. Zudem fordern die Antragsteller faire Wettbewerbsbedingungen für heimisches Biomethan gegenüber geförderten Importen. Bestehende Anlagen sollen nach dem Ende der ersten EEG-Förderung eine verlässliche Perspektive erhalten. Dies müsse insbesondere für Anlagen gelten, die auf Gülle, Wirtschaftsdünger, Reststoffe oder Bioabfälle setzen.
Zur Begründung heißt es im Antrag, ohne eine Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen drohe „der Verlust bestehender Erzeugungskapazitäten mit spürbaren Folgen für die Energiewende sowie für Wertschöpfung, Investitionssicherheit und Beschäftigung im ländlichen Raum“.