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15. September 2026 – Plenum / Vorschau

Erbschaftsteuer steht erneut im Fokus

Die SPD-Fraktion fordert eine Reform der Erbschaftsteuer. Große Vermögen sollen stärker besteuert und Steuerschlupflöcher geschlossen werden. Hintergrund sind stark gestiegene Erbschaften und neue Reformvorschläge der norddeutschen Finanzminister.

Das Schild eines Finanzamtes ist im Sonnenschein zu sehen.
Das Schild eines Finanzamtes ist im Sonnenschein zu sehen.
© Foto: dpa, Patrick Seeger

Die SPD startet einen erneuten Anlauf für eine Reform der Erbschaftsteuer. Bereits im Januar 2026 hatten die Sozialdemokraten das Thema auf die Tagesordnung gesetzt, nun greifen sie das Papier der norddeutschen Finanzminister aus dem Juni auf und bringen deren Vorschläge in den Landtag ein.

Die Nord-Ressortchefs hatten Reformbedarf bei den Verschonungsregelungen für große Betriebsvermögen ausgemacht. In der Praxis könnten derzeit sehr hohe Vermögen nahezu steuerfrei übertragen werden. Allein 2024 wurden demnach bundesweit in 45 Fällen ursprünglich festgesetzte Steuern von 3,6 Milliarden Euro auf lediglich rund 200 Millionen Euro reduziert – ein Steuerverlust von 95 Prozent. Insbesondere sogenannte Familienstiftungen würden inzwischen offen als Steuersparmodelle beworben, um Vermögende künstlich „mittellos“ erscheinen zu lassen, heißt es. Solche Modelle hätten nichts mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen oder Unternehmen zu tun, monieren die Finanzminister und die SPD-Fraktion. Die Forderung: Gestaltungsmöglichkeiten sollten eingeschränkt und eine Mindestbesteuerung großer Vermögen sichergestellt werden.

Einführung eines Lebensfreibetrags in der Diskussion

Auch steuerliche Sonderregeln für große Wohnungsunternehmen sollten überprüft werden, fordern die Minister und die Nord-SPD. Die steuerliche Begünstigung dürfe nicht mehr allein von formalen Kriterien wie der Zahl der Wohnungen abhängen. Entscheidend müsse vielmehr sein, ob tatsächlich unternehmerische Leistungen erbracht würden - also, dass die Wohnungen vermietet sind. Ziel sei eine bundesweit einheitliche und rechtssichere Anwendung der Regeln.

Bei Freibeträgen und Tarifen sehen die Finanzressorts der Nordländer und die Sozialdemokraten im Landtag ebenso Reformbedarf. Diskutiert wird, ob statt der bisherigen Freibeträge, die alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden können, ein Lebensfreibetrag eingeführt werden soll. Bislang gelten verschiedene Freibeträge und drei Steuerklassen, basierend auf der verwandtschaftlichen Nähe zum Erblasser. So muss ein Ehepartner das Erbe erst ab einer Höhe von 500.000 Euro versteuern, beginnend mit einem Satz von sieben Prozent auf jeden Euro über dieser Summe. Bei Geschwistern, Neffen und Nichten beginnt die Besteuerung bereits bei 20.000 Euro mit einem Eingangssatz von 15 Prozent.

Zahl der Schenkungen erreicht Höchstwerte

Der Wert der Erbschaften in Schleswig-Holstein ist in den vergangenen zehn Jahren stark gestiegen: Der Durchschnitt der Reinnachlässe im nördlichsten Bundesland lag 2025 bei rund 626.000 Euro, wie das Statistikamt Nord Anfang September mitteilte. Ein Reinnachlass ist das steuerpflichtige vererbte Vermögen, das nach Abzug von Schulden, Bestattungskosten und weiteren Verbindlichkeiten übrig bleibt. 2015 waren es noch etwa 484.000 Euro. Damit stieg der durchschnittliche Wert innerhalb von zehn Jahren um 29,3 Prozent. 

Auch die Zahl der Reinnachlässe stieg den Statistikern zufolge auf rund 2.900 Fälle. In Schleswig-Holstein wurden 2025 außerdem 1.251 steuerpflichtige Schenkungen registriert. Ihr durchschnittlicher Wert lag bei rund 450.000 Euro. Sowohl die Zahl der Schenkungen als auch ihr Durchschnittswert erreichten damit neue Höchststände. 2015 hatte der durchschnittliche Wert noch bei etwa 246.000 Euro gelegen. Die für Schleswig-Holstein festgesetzte Erbschaft- und Schenkungssteuer betrug im Jahr 2025 insgesamt rund 361 Millionen Euro.

Bericht folgt etwa eine Stunde nach Ende der Debatte.

Top 13:

– Drucksache 20/4608 (Antrag der Fraktion der SPD)