Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

17. September 2026 – Plenum

Reform der Erbschaftsteuer erneut im Fokus

Große Vermögen stärker besteuerern und Steuerschlupflöcher schließen: die SPD-Fraktion fordert vergeblich eine Reform der Erbschaftsteuer. Hintergrund sind stark gestiegene Erbschaften und neue Reformvorschläge der norddeutschen Finanzminister.

26_09_17_SES23321_raudies_web © Foto: Landtag, Sönke Ehlers
Beate Raudies (SPD): „Wer Milliarden erbt, muss einen angemessenen Beitrag leisten.“
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Die Erbschaftsteuer beschäftigt den Landtag seit geraumer Zeit, zuletzt hatte die SPD Anfang des Jahres eine grundlegende Reform gefordert. Der aktuelle Antrag beruft sich auf ein gemeinsames Positionspapier der norddeutschen Finanzressorts, das auch Schleswig-Holsteins Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) unterzeichnet hat. Danach sollen insbesondere Schlupflöcher bei sehr großen Betriebsvermögen geschlossen und eine Mindestbesteuerung sichergestellt werden. Gleichzeitig sollen Unternehmen und Arbeitsplätze geschützt sowie mögliche Entlastungen bei kleineren und mittleren Erbschaften geprüft werden.

Beate Raudies (SPD) warb dafür, die Vorschläge der norddeutschen Finanzressorts nun auch politisch voranzutreiben und auf Bundesebene für eine Reform zu werben. Vor allem die weitreichenden Verschonungsregeln für sehr große Vermögen müssten geändert werden. „Wer Milliarden erbt, muss einen angemessenen Beitrag leisten“, forderte sie: Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen sich Multimillionäre „künstlich arm rechnen“, gehörten eingeschränkt. Erweiterte Stundungsregelungen könnten dabei verhindern, dass Unternehmensnachfolgen an fehlender Liquidität scheitern.

CDU und Grüne mit unterschiedlichen Vorstellungen

 

26_09_17_SES23684_dirschauer_web © Foto: Landtag, Sönke Ehlers
Christian Dirschauer (SSW): „Wir wollen keine Erbschaftsteuer, bei der Milliardenerben nahezu steuerfrei davonkommen.“
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Unterstützung kam vom SSW. Christian Dirschauer brachte die Position seiner Fraktion auf die Formel: „Wir wollen keine Erbschaftsteuer, die Familienbetriebe zur Aufgabe zwingt – aber genauso wenig eine Erbschaftsteuer, bei der Milliardenerben nahezu steuerfrei davonkommen.“

 

26_09_17_SES23358_deckmann_web © Foto: Landtag, Sönke Ehlers
Michel Deckmann (CDU): „Erst muss man konsequent aufräumen, bevor es darum geht, mehr Geld von den Bürgerinnen und Bürgern zu nehmen.“
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Die Koalitionsfraktionen lehnten den Antrag ab, setzten dabei aber deutlich unterschiedliche Akzente. Michel Deckmann (CDU) warnte davor, Unternehmen zusätzlich Liquidität zu entziehen: „Erst muss man konsequent aufräumen, bevor es darum geht, mehr Geld von den Bürgerinnen und Bürgern zu nehmen.“ Oliver Brandt (Grüne) unterstützte dagegen die Stoßrichtung des Nord-Papiers. Dessen Vorschlag setze bei den Verschonungsregeln großer Betriebsvermögen „genau an der richtigen Stelle“ an. „Wir müssen Unternehmen nicht von der Steuer befreien, um sie zu schützen“, betonte Brandt. Dennoch sei eine weitere Initiative zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht: Zunächst müsse die für Oktober angesetzte Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht abgewartet werden.

Große Vermögen angemessen heranziehen

 

26_09_17_SES23582_brandt_web © Foto: Landtag, Sönke Ehlers
Oliver Brandt (Grüne): „Wir müssen Unternehmen nicht von der Steuer befreien, um sie zu schützen.“
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Annabell Krämer (FDP) hielt eine Reform ebenfalls für notwendig, zog daraus aber andere Schlüsse. Sie forderte höhere und möglichst einheitliche persönliche Freibeträge und wandte sich gegen eine Mindestbesteuerung von Betriebsvermögen. Kapital, das im Unternehmen gebunden sei, werde für Investitionen, Innovationen und Arbeitsplätze benötigt. „Eigentum ist kein Selbstbedienungsladen des Staates“, hielt Krämer einer stärkeren Besteuerung entgegen.

 

26_09_17_SES23616_krämer_web © Foto: Landtag, Sönke Ehlers
Annabell Krämer (FDP): „Eigentum ist kein Selbstbedienungsladen des Staates.“
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) verteidigte das von ihr mitunterzeichnete Nord-Papier. Die Erbschaftsteuer müsse verfassungsfest sein, Unternehmen und Arbeitsplätze schützen und zugleich sehr große Vermögensübertragungen angemessen heranziehen. An einem Punkt ließ sie keinen Zweifel: „Die Erbschaftsteuer gehört zu einem gerechten Steuersystem – Forderungen nach ihrer Abschaffung überzeugen mich nicht.“ Schneider bedauerte zugleich, dass der Koalitionspartner die gemeinsame Position der norddeutschen Finanzressorts nicht mittrage. Der SPD-Antrag wurde mit den Stimmen von CDU, Grünen und FDP gegen die von SPD und SSW abgelehnt.

 

26_09_17_SES23926_schneider_web © Foto: Landtag, Sönke Ehlers
Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) betonte, die Erbschaftsteuer müsse verfassungsfest sein, Unternehmen und Arbeitsplätze schützen.
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Die SPD startet einen erneuten Anlauf für eine Reform der Erbschaftsteuer. Bereits im Januar 2026 hatten die Sozialdemokraten das Thema auf die Tagesordnung gesetzt, nun greifen sie das Papier der norddeutschen Finanzminister aus dem Juni auf und bringen deren Vorschläge in den Landtag ein.

Die Nord-Ressortchefs hatten Reformbedarf bei den Verschonungsregelungen für große Betriebsvermögen ausgemacht. In der Praxis könnten derzeit sehr hohe Vermögen nahezu steuerfrei übertragen werden. Allein 2024 wurden demnach bundesweit in 45 Fällen ursprünglich festgesetzte Steuern von 3,6 Milliarden Euro auf lediglich rund 200 Millionen Euro reduziert – ein Steuerverlust von 95 Prozent. Insbesondere sogenannte Familienstiftungen würden inzwischen offen als Steuersparmodelle beworben, um Vermögende künstlich „mittellos“ erscheinen zu lassen, heißt es. Solche Modelle hätten nichts mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen oder Unternehmen zu tun, monieren die Finanzminister und die SPD-Fraktion. Die Forderung: Gestaltungsmöglichkeiten sollten eingeschränkt und eine Mindestbesteuerung großer Vermögen sichergestellt werden.

Einführung eines Lebensfreibetrags in der Diskussion

Auch steuerliche Sonderregeln für große Wohnungsunternehmen sollten überprüft werden, fordern die Minister und die Nord-SPD. Die steuerliche Begünstigung dürfe nicht mehr allein von formalen Kriterien wie der Zahl der Wohnungen abhängen. Entscheidend müsse vielmehr sein, ob tatsächlich unternehmerische Leistungen erbracht würden - also, dass die Wohnungen vermietet sind. Ziel sei eine bundesweit einheitliche und rechtssichere Anwendung der Regeln.

Bei Freibeträgen und Tarifen sehen die Finanzressorts der Nordländer und die Sozialdemokraten im Landtag ebenso Reformbedarf. Diskutiert wird, ob statt der bisherigen Freibeträge, die alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden können, ein Lebensfreibetrag eingeführt werden soll. Bislang gelten verschiedene Freibeträge und drei Steuerklassen, basierend auf der verwandtschaftlichen Nähe zum Erblasser. So muss ein Ehepartner das Erbe erst ab einer Höhe von 500.000 Euro versteuern, beginnend mit einem Satz von sieben Prozent auf jeden Euro über dieser Summe. Bei Geschwistern, Neffen und Nichten beginnt die Besteuerung bereits bei 20.000 Euro mit einem Eingangssatz von 15 Prozent.

Zahl der Schenkungen erreicht Höchstwerte

Der Wert der Erbschaften in Schleswig-Holstein ist in den vergangenen zehn Jahren stark gestiegen: Der Durchschnitt der Reinnachlässe im nördlichsten Bundesland lag 2025 bei rund 626.000 Euro, wie das Statistikamt Nord Anfang September mitteilte. Ein Reinnachlass ist das steuerpflichtige vererbte Vermögen, das nach Abzug von Schulden, Bestattungskosten und weiteren Verbindlichkeiten übrig bleibt. 2015 waren es noch etwa 484.000 Euro. Damit stieg der durchschnittliche Wert innerhalb von zehn Jahren um 29,3 Prozent. 

Auch die Zahl der Reinnachlässe stieg den Statistikern zufolge auf rund 2.900 Fälle. In Schleswig-Holstein wurden 2025 außerdem 1.251 steuerpflichtige Schenkungen registriert. Ihr durchschnittlicher Wert lag bei rund 450.000 Euro. Sowohl die Zahl der Schenkungen als auch ihr Durchschnittswert erreichten damit neue Höchststände. 2015 hatte der durchschnittliche Wert noch bei etwa 246.000 Euro gelegen. Die für Schleswig-Holstein festgesetzte Erbschaft- und Schenkungssteuer betrug im Jahr 2025 insgesamt rund 361 Millionen Euro.

Top 13:

– Drucksache 20/4608 (Antrag der Fraktion der SPD)