Auszubildende sollen künftig Unterstützung durch ein Azubiwerk bekommen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Grünen wird in 1. Lesung ins Plenum eingebracht. Die neue Einrichtung solle ähnlich arbeiten wie das Studentenwerk, das Studierende unterstützt, hat der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag, Lasse Petersdotter, gemeinsam mit Bildungsministerin Dorit Stenke (CDU) angekündigt. Das Azubiwerk bekomme die Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Das Land zahlt jährlich sieben Millionen Euro. Zu den Aufgaben des Azubiwerks soll gehören, Lehrlingen bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen, zum Beispiel in Azubi-Wohnheimen.
„Mit dem Azubiwerk schaffen wir eine deutschlandweit einmalige Struktur in Schleswig-Holstein“, sagte Petersdotter. „Ausbildung verdient denselben Rückhalt wie ein Studium.“ Der Grünen-Fraktionschef kündigte auch eine Azubistarthilfe an. Auszubildende, die aus einer Bedarfsgemeinschaft in ihre erste Ausbildung starten, also Bürgergeld beziehen, sollen einmalig 350 Euro bekommen. Mit der entsprechenden Studienstarthilfe habe man gute Erfahrungen gemacht, so Petersdotter. Außerdem soll das Azubiwerk ein breites Beratungsangebot bieten.
SSW unterstützt Projekt mit eigenem Antrag
Grundsätzliche Unterstützung für das Auszubildendenwerk kommt aus der SSW-Fraktion. Bei der konkreten Ausgestaltung müsse allerdings stärker berücksichtigt werden, dass sich die Lebensbedingungen und Unterstützungsbedarfe von Auszubildenden erheblich unterscheiden. „Wohnungsmärkte, Ausbildungsstrukturen, Mobilitätsanforderungen und bestehende Unterstützungsangebote stellen sich in den verschiedenen Regionen des Landes unterschiedlich dar“, heißt es in einem Antrag. Das Azubiwerk müsse deshalb seine Angebote landesweit zugänglich, zugleich aber regional bedarfsgerecht ausgestalten. In einem weiteren Antrag fordert der SSW deshalb, eine von der Landesregierung angekündigte Markt- und Bedarfsanalyse zur Situation der Auszubildenden müsse den zuständigen Gremien des Landtages „unverzüglich nach Fertigstellung zur Verfügung gestellt“ werden