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16. September 2026 – Plenum

Flexible Kinderbetreuung für Alleinerziehende

Der SSW wollte Alleinerziehende mit flexibleren Betreuungsmöglichkeiten unterstützen. Ein Modellprojekt, welches Betreuungslücken schließen sollte, wurde vom Landtag mehrheitlich abgelehnt. 

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Christian Dirschauer (SSW) sagte, dieses Modellprojekt sei „alles andere als ein unnötiges Luxusprojekt“.
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Die Kinderbetreuung im Haushalt Alleinerziehender war Thema am Nachmittag. Grundlage war ein Antrag des SSW (Drucksache 20/4713). Ein Alternativantrag der SPD (Drucksache 20/4813) und ein Alternativantrag der Fraktionen von CDU und Grünen (Drucksache 20/4830) lagen ebenfalls vor. Der SSW fordert die Landesregierung auf, ein Modellprojekt für eine flexible Kinderbetreuung im Haushalt Alleinerziehender zu starten. Vorgesehen ist ein Pool von Betreuungspersonen, der kurzfristig einspringen kann, wenn reguläre Betreuungsangebote nicht ausreichen – etwa am Abend, an Wochenenden oder in besonderen Not- und Ausnahmesituationen. Das Modellprojekt soll zugleich ermitteln, wie hoch der tatsächliche Bedarf an solchen flexiblen Betreuungsangeboten ist.

In seiner Rede betonte der SSW-Abgeordnete Christian Dirschauer, dieses Modellprojekt sei „alles andere als ein unnötiges Luxusprojekt“. In Schleswig-Holstein liege die Zahl der alleinerziehenden Menschen bei über 100.000. Ein flexibles Betreuungsangebot würde außerdem dazu beitragen, das Fachkräftepotenzial unter den Alleinerziehenden besser zu nutzen.

Kitas mit 24-Stunden-Konzepten

 

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Sophia Schiebe (SPD): „Wir wollen uns nicht heute schon auf ein einziges Modell festlegen.“
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Die SPD-Abgeordnete Sophia Schiebe bedankte sich beim SSW für seinen Antrag. Damit werde der Fokus auf eine Betreuungslücke gelenkt, über die sonst wenig gesprochen werde. „Wir brauchen deshalb ergänzende und flexible Angebote“, sagte Schiebe. Dazu würden beispielsweise Kitas mit 24-Stunden-Konzepten, Hol- oder Bringdienste oder Kinderbetreuung im eigenen Haushalt zählen. Diese verschiedenen Betreuungsmodelle sollen laut dem SPD-Antrag erprobt werden. „Wir wollen uns nicht heute schon auf ein einziges Modell festlegen“, erklärte die SPD-Abgeordnete. „Wir wollen in ausgewählten Modellregionen unterschiedliche Ansätze erproben: für kurzfristige Betreuung, für Abendstunden, für Wochenenden oder für Akutsituationen.“

 

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Heiner Garg (FDP): „Gerade bei alleinerziehenden Frauen entscheidet das Betreuungsangebot, ob sie am Arbeitsmarkt teilnehmen können.“
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Heiner Garg (FDP) erklärte: „Wir können nicht Pflege rund um die Uhr erwarten und Kinderbetreuung ausschließlich in Bürozeiten denken.“ Weiter sagte er: „Gerade bei alleinerziehenden Frauen entscheidet das Betreuungsangebot, ob sie am Arbeitsmarkt teilnehmen können.“ Er wolle den Anträgen von SSW und SPD zustimmen, äußerte aber Bedenken zu der Qualität der Betreuung und einem häufigen Wechsel der Bezugspersonen: „Mit welcher Qualifikation kommt man in den Pool von Betreuenden?“ Die ergänzenden Betreuungsangebote seien „nicht statt Kita“ gedacht, sondern sollten genau dort ansetzen, „wo Kita und Ganztag zeitlich schlicht und ergreifend nicht reichen“.  

Modellprojekte Tropfen auf den heißen Stein

 

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Dagmar Hildebrand (CDU) unterstrich, dass es das Ziel sei, eine „gute, verlässliche Kinderbetreuung für alle“ zu gewährleisten.
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Die CDU-Abgeordnete Dagmar Hildebrand hob hervor, dass bei der Überarbeitung des Kita-Gesetzes ein „großes Bündel an Maßnahmen geschnürt und umgesetzt“ worden sei, um Alleinerziehende, aber auch alle anderen Eltern, bei der Kinderbetreuung zu unterstützen. Das Ziel sei, eine „gute, verlässliche Kinderbetreuung für alle“ zu gewährleisten. Im laufenden Jahr seien deshalb rund 800 Millionen Euro vom Land in das Kita-System investiert worden. Für die flexiblen Betreuungsangebote, die Alleinerziehende bräuchten, „seien die im Kindertagesförderungsgesetz vorgesehenen Randzeiten- und Ergänzungsgruppen genau der richtige Weg“, so Hildebrand.

 

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Nelly Waldeck (Grüne) betonte, wenn Arbeitnehmerinnen Nachtdienst oder Wochenenddienst machen müssten, sollte eine Betriebs-Kita zur betrieblichen Infrastruktur gehören.
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Nelly Waldeck (Grüne) sagte, dass Modellprojekte in einzelnen Kommunen zwar löblich, aber immer nur ein Tropfen auf den heißen Stein seien und keine Möglichkeit, strukturelle Probleme zu lösen. „Das können nur Regelstrukturen!“, so die Grünen-Abgeordnete. Bei der kommunalen Bedarfsplanung für Kita und Ganztagesbedarf sollten verschiedene Arbeitsmarktstrukturen, wie Schichtdienst, mitbedacht werden. Wenn Arbeitnehmerinnen Nachtdienst oder Wochenenddienst machen müssten, sollte eine Betriebs-Kita zur betrieblichen Infrastruktur gehören.

Kommunen müssen ihren Bedarf kennen

 

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Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne): „Kinder brauchen verlässliche Beziehungen, ein Pool wechselnder Betreuungspersonen kann in Notsituationen eine Alternative sein, aber nicht dauerhaft.“
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Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) sprach in Vertretung von Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) für die Landesregierung. Er erklärte, dass die Kommunen ihren Bedarf kennen müssten und dass Betriebe mit Schichtdienst ihren Bedarf nach einer Betriebs-Kita prüfen sollten. Den SSW-Antrag lehnte er ab. „Kinder brauchen verlässliche Beziehungen, ein Pool wechselnder Betreuungspersonen kann in Notsituationen eine Alternative sein, aber nicht dauerhaft“, so Goldschmidt.

Den Antrag des SSW lehnte der Landtag mit den Stimmen von CDU und Grünen, unter Enthaltung der SPD, ab. Der Alternativantrag der SPD wurde ebenfalls abgelehnt. Der Alternativantrag von CDU und Grünen wurde mit deren Mehrheit angenommen.

 

Der SSW schlägt ein Modellprojekt zur flexiblen Kinderbetreuung im Haushalt Alleinerziehender vor. Ein Pool von Betreuungspersonen soll dabei helfen, Betreuungsengpässe etwa am Abend, an Wochenenden oder in Notsituationen aufzufangen. Das Projekt soll zugleich Erkenntnisse darüber liefern, wie groß der Bedarf in Schleswig-Holstein ist und wie entsprechende Angebote ausgestaltet werden könnten.

Zur Begründung verweist die Fraktion darauf, dass die Erwerbstätigkeit Alleinerziehender trotz Rechtsanspruch auf frühkindliche Betreuung und Ausbau des schulischen Ganztags noch immer an fehlenden passenden Angeboten scheitere. Besonders betroffen seien Menschen mit Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Betreuungszeiten, etwa im Einzelhandel, in der Pflege oder im Dienstleistungsbereich. Eine flexiblere Betreuung könne daher auch dazu beitragen, das Fachkräftepotenzial Alleinerziehender besser zu nutzen.

Betreuung außerhalb üblicher Öffnungszeiten

Auch die Landesregierung hatte im vergangenen Jahr auf die besondere Bedeutung verlässlicher Kinderbetreuung für Alleinerziehende hingewiesen. In einer Landtagsrede erklärte Sozialministerin Aminata Touré, gute Betreuungsangebote seien eine wesentliche Voraussetzung dafür, Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können.

Vergleichbare Modelle gibt es bereits andernorts: In Essen werden Alleinerziehende beispielsweise seit 2014 durch das Projekt „Sonne, Mond und Sterne“ mit Betreuung im eigenen Haushalt frühmorgens, abends, nachts oder am Wochenende unterstützt; ähnliche Angebote wurden auch in weiteren Städten erprobt.

TOP 17:

Antrag der Fraktion des SSW:

Alternativantrag der SPD-Fraktion: 

Alternativantrag der Fraktionen von CDU und Grünen: