FDP, SPD und SSW fordern, die seit August geltende 93-Prozent-Regelung im Kita-Gesetz bis zum Ende der laufenden Wahlperiode auszusetzen. Statt allein auf rechnerische Auslastungsquoten zu schauen, soll das Land gemeinsam mit Kreisen, kreisfreien Städten und weiteren Beteiligten zunächst eine landesweit vergleichbare Datengrundlage für die Kita-Bedarfsplanung schaffen. Einbezogen werden sollen dabei unter anderem Anmelde- und Belegungszahlen, regionale Besonderheiten sowie die tatsächliche Verlässlichkeit der Betreuung. Auch die Kita-Datenbank und Ergebnisse einer laufenden Fachkräftevorausberechnung der TU Dortmund sollen genutzt werden.
Zur Begründung verweisen die Oppositionsfraktionen auf über Zehntausend außerplanmäßige Schließungen und Einschränkungen der Öffnungszeiten auf Gruppenebene allein im ersten Halbjahr 2026. Zugleich bestünden weiterhin erhebliche Lücken in der Datengrundlage. Aus rechnerischen Auslastungsquoten lasse sich deshalb derzeit nicht verlässlich auf flächendeckende Überkapazitäten schließen. Bevor strukturelle Entscheidungen über Kita-Plätze getroffen würden, müssten die Bedarfe genauer erfasst und auch tatsächliche Betreuungsausfälle berücksichtigt werden.
93-Prozent-Regelung seit August in Kraft
Die 93-Prozent-Regelung geht auf eine Änderung des Kita-Gesetzes zurück, die der Landtag vor der Sommerpause beschlossen hatte und die seit dem 1. August gilt. CDU und Grüne reagierten damit unter anderem auf sinkende Kinderzahlen und regionale Leerstände und wollten den Kommunen mehr Flexibilität bei der Bedarfsplanung geben. Die Opposition hatte bereits während der Beratungen vor einer pauschalen Auslastungsgrenze und möglichen Folgen für die Planungssicherheit der Einrichtungen gewarnt – auch bei einer Anhörung im Sozialausschuss wurden Bedenken gegen die Regelung vorgebracht.