Nach den neuen bundesweiten Regelungen zur Bejagung des Wolfes planen die Koalitionsfraktionen Anpassungen am Landesjagdgesetz und weiteren jagdrechtlichen Vorschriften. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird im Landtag in erster Lesung beraten: Er legt unter anderem fest, dass die oberste Jagdbehörde für Managementpläne und die Bestimmung besonderer Weidegebiete zuständig ist. Auch die Meldewege für erlegte oder tot aufgefundene Wölfe werden angepasst. Daneben enthält der Entwurf Änderungen zum Umgang mit invasiven Arten wie Nutria, Waschbär und Marderhund.
Zur Begründung verweisen CDU und Grüne auf Änderungen auf europäischer und nationaler Ebene. Nachdem der Schutzstatus des Wolfes in der EU von „streng geschützt“ auf „geschützt“ abgesenkt worden war, wurde sein Bestand in Deutschland 2025 als in einem „günstigen Erhaltungszustand“ eingestuft – das bedeutet, dass er als langfristig gesichert gilt. Daraufhin wurden im März 2026 auch die bestehenden Regelungen im Bundesjagdgesetz zum Umgang mit dem Wolf geändert und die Möglichkeiten für eine Bejagung erweitert. So können Wölfe unter anderem in Regionen mit einem gesicherten Bestand bejagt sowie Tiere getötet werden, die wirksame Herdenschutzmaßnahmen überwunden haben.
Bundesweite Regelungen werden umgesetzt
Der Bundesrat hatte der Neuregelung Ende März zugestimmt und damit das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene abgeschlossen. Damit ist es nun weitgehend Sache der Länder, die neuen Möglichkeiten zur Bejagung des Wolfes konkret umzusetzen und zum Beispiel Managementpläne und besondere Weidegebiete festzulegen. Wie aktuell das Thema ist, zeigen zahlreiche Wolfsangriffe auf Nutztiere – allein in Thüringen wurden im letzten Jahr insgesamt 56 Fälle bestätigt. In Hamburg wurde Ende März erstmals seit der Rückkehr des Wolfes nach Deutschland ein Mensch durch ein Tier verletzt.
Der Gesetzentwurf enthält daneben neue Regelungen für Nutrias. Bei den invasiven Nagetieren soll der bisherige Schutz von Elterntieren aufgehoben werden, da sie sich ganzjährig fortpflanzen und durch ihre Wühltätigkeit unter anderem Deiche und andere Hochwasserschutzanlagen schädigen können. In Schleswig-Holstein dürfen Nutrias bereits seit 2024 ganzjährig bejagt werden – nach Angaben aus der Jägerschaft haben sich ihre Bestände in den vergangenen Jahren deutlich vermehrt.