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27. August 2026 – Plenum

Wolf im Jagdrecht: Schwarz und Grün sind gespalten

Das Landesjagdrecht soll an die neuen bundesweiten Regeln zum Umgang mit Wölfen angepasst werden. Damit sollen die neuen Möglichkeiten zur Bejagung des Wolfes in Schleswig-Holstein umgesetzt werden.

Rixa Kleinschmit (CDU)
Rixa Klienschmit (CDU): „Niemand stellt grundsätzlich infrage, dass der Wolf seinen Platz hat.“
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Der Bestand des Wolfes im Lande ist stabil, doch die Diskussion um das Raubtier geht weiter. Anlass der erneuten Debatte im Landtag war ein Gesetzentwurf, mit dem die Koalitionsfraktionen den Wolf ins schleswig-holsteinische Jagdrecht aufnehmen wollen. Das Ziel: Jäger sollen Wölfe abschießen dürfen, die Schutzzäune überwinden, um Schafe, Kälber oder Pferde zu reißen. Das Landwirtschaftsministerium als oberste Jagdbehörde soll eine Liste der bedrohten Weidegebiete erstellen und Managementpläne für das Raubtier festlegen. CDU, FDP und SSW betrachteten dies als wichtigen Schritt zum Schutz von Nutztieren. Die SPD und auch der Grüne Koalitionspartner reagierten hingegen skeptisch. Der Umwelt- und Agrarausschuss berät weiter.

 

Cornelia Schmachtenberg (CDU)
Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg (CDU): „Es wird ein aktives Management des Wolfes in diesem Land geben.“
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Nachdem die EU den Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ abgesenkt hatte, änderte der Bundestag im März 2026 das Bundesjagdgesetz. Nun sollen die neuen Vorgaben auf Landesebene umgesetzt werden. Konkret: „Wenn ein Wolf einen funktionierenden Herdenschutz überwunden hat und dies durch einen Sachverständigen festgestellt wurde, kann unter den vorgesehenen Voraussetzungen innerhalb von sechs Wochen und in einem Umkreis von 20 Kilometern um das Schadensereignis eine Entnahme möglich werden“, so die CDU-Abgeordnete Rixa Klienschmit: „Das ist ein entscheidender Fortschritt.“ Niemand wolle den Wolf wieder ausrotten, betonte Kleinnschmit: „Und niemand stellt grundsätzlich infrage, dass der Wolf seinen Platz hat.“

Schafherden wichtig für Küstenschutz

 

Anne Riecke (FDP)
Anne Riecke (FDP): „Wer unsere Deiche schützt, schützt Menschenleben.“
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

„Es wird ein aktives Management des Wolfes in diesem Land geben“, kündigte Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg (CDU) an. Zugleich stellte sie klar, dass die Jagd „immer nur ein Pfeiler von vielen“ sei, denn natürlich gehöre auch der Herdenschutz duch Zäune zum Jagdmanagement. Anne Riecke (FDP) hielt den Vorstoß für „längst überfällig“ und blickte insbesondere an die Nordsee, wo Wölfe Schafe auf dem Deich reißen. Die Schafherden stabilisieren dort die Schutzdeiche und sind darum wichtig für den Küstenschutz. „Wer unsere Deiche schützt, schützt Menschenleben“, so Riecke. Auch Michael Schunck (SSW) begrüßte den Gesetzentwurf: „Der Wolf wird damit kein Freiwild. Der Wolf ist weiterhin eine geschützte Art, und wir sind verpflichtet, den Bestand nicht zu gefährden.“

 

Schunck (SSW)
Michael Schunck (SSW): „Der Wolf wird damit kein Freiwild. Der Wolf ist weiterhin eine geschützte Art.“
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

„Ich bin damit eher unglücklich“, bekannte Silke Backsen (Grüne), „aber wir müssen uns an die bundesgesetzlichen Rahemenbedingungen halten.“ Es bleibe abzuwarten, „ob damit den Tierhaltern so geholfen werden kann, wie wir das erhoffen.“ Die „anlasslose Bejagung von Wölfen“ werde die Risszahlen nicht senken, befürchtete Backsen, denn die „Zerstörung der Rudelstrukturen“ könne dazu führen, dass es mehr aggressive Einzeltiere gibt. Auch Sandra Redmann(SPD) merkte an: „Ich halte das für den falschen Weg.“ Die Landesregierung müsse darstellen, warum sie welche Schutzgebiete ausweisen wolle, denn aktuell gebe es dafür keine Datengrundlage: „Eine neue rechtliche Möglichkeit ersetzt noch keine fachliche Strategie.“

Schutz von Elterntieren soll aufgehoben werden

 

Silke Backsen (Grüne)
Silke Backsen (Grüne): „Ich bin damit eher unglücklich.“
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Zudem sind Änderungen beim Umgang mit invasiven Arten wie Nutria, Waschbär und Marderhund geplant. Bei den Nagetieren soll der bisherige Schutz von Elterntieren aufgehoben werden, da sie sich ganzjährig fortpflanzen und durch ihre Wühltätigkeit Deiche und andere Hochwasserschutzanlagen schädigen können. „Das wird eine Erleichterung für viele Menschen sein“, sagte Ministerin Schmachtenberg. Die SPD-Abgeordnete Redmann protestierte: „Elternschutz ist ein Grundprinzipb des Jagdrechts.“ Es dürfe nicht gelten: „Jedes Mittel ist recht.“

 

Sandra Redmann (SPD)
Sandra Redmann(SPD): „Ich halte das für den falschen Weg.“
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Nach den neuen bundesweiten Regelungen zur Bejagung des Wolfes planen die Koalitionsfraktionen Anpassungen am Landesjagdgesetz und weiteren jagdrechtlichen Vorschriften. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird im Landtag in erster Lesung beraten: Er legt unter anderem fest, dass die oberste Jagdbehörde für Managementpläne und die Bestimmung besonderer Weidegebiete zuständig ist. Auch die Meldewege für erlegte oder tot aufgefundene Wölfe werden angepasst. Daneben enthält der Entwurf Änderungen zum Umgang mit invasiven Arten wie Nutria, Waschbär und Marderhund.

Zur Begründung verweisen CDU und Grüne auf Änderungen auf europäischer und nationaler Ebene. Nachdem der Schutzstatus des Wolfes in der EU von „streng geschützt“ auf „geschützt“ abgesenkt worden war, wurde sein Bestand in Deutschland 2025 als in einem „günstigen Erhaltungszustand“ eingestuft – das bedeutet, dass er als langfristig gesichert gilt. Daraufhin wurden im März 2026 auch die bestehenden Regelungen im Bundesjagdgesetz zum Umgang mit dem Wolf geändert und die Möglichkeiten für eine Bejagung erweitert. So können Wölfe unter anderem in Regionen mit einem gesicherten Bestand bejagt sowie Tiere getötet werden, die wirksame Herdenschutzmaßnahmen überwunden haben.

Bundesweite Regelungen werden umgesetzt

Der Bundesrat hatte der Neuregelung Ende März zugestimmt und damit das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene abgeschlossen. Damit ist es nun weitgehend Sache der Länder, die neuen Möglichkeiten zur Bejagung des Wolfes konkret umzusetzen und zum Beispiel Managementpläne und besondere Weidegebiete festzulegen. Wie aktuell das Thema ist, zeigen zahlreiche Wolfsangriffe auf Nutztiere – allein in Thüringen wurden im letzten Jahr insgesamt 56 Fälle bestätigt. In Hamburg wurde Ende März erstmals seit der Rückkehr des Wolfes nach Deutschland ein Mensch durch ein Tier verletzt.

Der Gesetzentwurf enthält daneben neue Regelungen für Nutrias. Bei den invasiven Nagetieren soll der bisherige Schutz von Elterntieren aufgehoben werden, da sie sich ganzjährig fortpflanzen und durch ihre Wühltätigkeit unter anderem Deiche und andere Hochwasserschutzanlagen schädigen können. In Schleswig-Holstein dürfen Nutrias bereits seit 2024 ganzjährig bejagt werden – nach Angaben aus der Jägerschaft haben sich ihre Bestände in den vergangenen Jahren deutlich vermehrt.

Top 18:

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen

– Drucksache 20/4717