Um ein weiteres EU-Verfahren und hohe Strafzahlungen abzuwenden, hat der Bundesrat im März die Dünge-Regeln für deutsche Bauern zum Schutz des Grundwassers vor zu viel Nitrat weiter verschärft. Schleswig-Holstein enthielt sich bei der Abstimmung in der Länderkammer, da innerhalb der Jamaika-Koalition die FDP von Murks sprach. Auf Betreiben der Koalitionsfraktion soll jetzt die Landesregierung, die an einer Landesdüngeverordnung arbeitet, im Plenum über die Umsetzung der aktuellen Vorgaben des Bundes berichten.
Der Bund räumt den Ländern für die Umsetzung wichtiger Teile der Düngeverordnung, etwa die neue Ausweisung von Gebieten mit besonders hoher Nitrat-Belastung, Zeit bis zum Jahreswechsel ein. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise, die auch Bauern und Landesbehörden belastet, hatte die EU einer Fristverlängerung zugestimmt.
Förderprogramm für Landwirte
Zeitgleich mit dem Bundesratsbeschluss im Frühjahr hatte die Landesregierung ein neues Förderprogramm zum Nährstoffmanagement aufgelegt, um Schleswig-Holsteins Bauern bei der Umsetzung der neuen Düngeverordnung zu helfen. Es sieht vor, dass der Grundwasserschutz mit technischen und baulichen Verbesserungen zur gezielteren Nutzung der Nährstoffgehalte in der Gülle weiter optimiert und der Einsatz von Mineraldünger verringert werden. Die Gesamtfördersumme für das Programm beläuft sich den Angaben zufolge bis 2022 auf rund 4,8 Millionen Euro, das sind jährlich 1,6 Millionen.
Gefördert wird die Anschaffung von Gülleausbringungstechnik, der Bau von Festmistlagerstätten sowie die Errichtung von Lagunen und Erdbecken zur Sammlung verunreinigter Oberflächenwasser wie zum Beispiel Sickerwasserausträge oder Regenwasser von Hofflächen. Außerdem werden neue Lagerbehälter unterstützt, die im Interesse des Klimaschutzes über feste Abdeckungen zum Schutz vor Emissionen verfügen müssen. Eine Förderung gibt es auch für Abdeckungen, mit denen bestehende Behälter ausgestattet werden. Die Antragsfrist endete am 30. Juni 2020.
Viel weniger „rote“ Nitrat-Gebiete in Schleswig-Holstein
Ende Oktober überraschte das Kieler Landwirtschaftsministerium mit der Nachricht, dass in Schleswig-Holstein eine deutlich kleinere Fläche als „hoch mit Nitrat“ belastet ausgewiesen werden soll. Einem Ressortsprecher zufolge wird die mit „rot“ ausgewiesene landwirtschaftliche Fläche zum bisherigen Stand auf zehn Prozent sinken. Dies hänge auch mit einem genaueren Messverfahren zusammen. In „roten Gebieten“ müssen betroffene Landwirte den Einsatz von Dünger erheblich senken.
Bisher sind 50 Prozent der Landesfläche als „rote Gebiete“ eingestuft. Damit werden aber nicht nur landwirtschaftliche Nutzflächen erfasst, sondern auch Wälder und Seen. „Nachdem sich eine Ausweisung von roten Gebieten nicht gänzlich verhindern lässt, ist eine so deutliche Reduzierung auf einen Bruchteil der ursprünglich betroffenen Fläche eine Entlastung für viele Flächen und Betriebe“, freute sich Schleswig-Holsteins Bauernpräsident Werner Schwarz.
(Stand: 16. November 2020)
Vorherige Debatten zum Thema:
Februar 2020 (Nitratbelastung)
August 2019