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21. Februar 2020 – Februar-Plenum

Nitratbelastung: Landtag steht zum Verursacherprinzip

Weil Nitratwerte im Grundwasser seit Jahren zu hoch sind, macht die EU Druck: Landwirte sollen weniger Düngemittel auf die Äcker bringen. Das sorgt für Proteste. Der Landtag rückt das Verursacherprinzip in den Fokus.

Düngeverordnung Gülle Grundwasser
Deutschland drohen Strafen wegen zu hoher Nitratwerte im Grundwasser. Foto: dpa, Philipp Schulze

Der Landtag fordert die Landesregierung dazu auf, sich im Bundesrat für das sogenannte Verursacherprinzip bei der Nitrat-Belastung der Böden und des Grundwassers einzusetzen. Es geht der AfD um die Frage, welche Landwirtschaftsbetriebe bei der Düngung ihrer Felder die Umwelt zu stark belasten oder schonend handeln. Ein Antrag von CDU, Grünen und FDP wurde gegen die Stimmend der SPD angenommen. Ähnlich lautende Anträge der AfD, die Debatte angestoßen hatte, und der SPD wurden abgelehnt.

Die Landwirte befürchten, dass im Zusammenhang mit der neuen Düngeverordnung auf Bundesebene neue finanzielle Belastungen auf sie zukommen. Volker Schnurrbusch (AfD), der Proteste der Bauern persönlich begleitet hatte, äußerte Verständnis für die Verunsicherung der Landwirte: „Wir haben nicht dafür demonstriert, dass man uns eine Summe vor die Füße kippt“, sagte er. Die Bereitstellung des Bundes von einer Milliarde Euro für technische Investitionen für landwirtschaftliche Betriebe sei ein „Schweigegeld“ für die Landwirte.

„Das ist kein Schweigegeld“

Die Spitzen von Union und SPD hatten beschlossen, die Landwirte über vier Jahre mit einer Milliarde Euro zu unterstützen, damit sie den Umbauprozess beim Gewässerschutz besser meistern. Diese richten sich gegen eine erneute Verschärfung des Düngerechts zum Grundwasserschutz auf Druck der EU. Die Landwirte fordern zudem mehr Mitsprache bei neuen Umweltauflagen.

„Das ist kein Schweigegeld“, entgegnete Kirsten Eickhoff-Weber (SPD) der AfD. Es sei richtig, die Betriebe bei der technischen Umsetzung der neuen Düngemittelverordnung zu unterstützen. Agrarexperte Oliver Kumbartzky (FDP) warf der AfD vor: „Sie reiten auf der Protestwelle. Wir können nicht suggerieren, dass wir als Land noch viel machen können.“ Anfang April werde der Bundesrat zwar noch Initiativen aus den Ländern berücksichtigen, aber der von EU und Bund vorgegeben Rahmen lasse nicht mehr viel Spielraum.

Hoffnung „Binnendifferenzierung“

Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) erinnerte an mögliche Strafzahlungen an die EU, weil Brüssel Deutschlands Reform des Düngerechts nicht ausreicht. „Wir haben deutlich zu viel Nitrat in unseren Böden. Das müssen wir angehen“, sagte er. Es gehe darum, „passgenau und zielgenau vorzugehen“. „Wir brauchen eine Düngeverordnung, die darauf aus ist, dass Betriebe, die gewässerschonend wirtschaften, entlastet werden“, so Albrecht.

Die sogenannte „Binnendifferenzierung“ soll das sicherstellen. Sie unterscheidet die landwirtschaftlichen Betriebe entsprechend ihrer Nährstoffeinträge in den Boden. Bislang erschweren allerdings unterschiedliche Messtiefen die Analyse. Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) fordert darum ein bundesweit einheitliches Verfahren für die Binnendifferenzierung. „Ich halte das für richtig“, so das Fazit des Umweltministers.

Weitere Redner:
Heiner Rickers (CDU), Bernd Voß (Grüne), Flemming Meyer (SSW)

Die AfD fordert die Landesregierung auf, bei der Reform der Düngeverordnung darauf zu achten, dass „bei der Ausweisung von Risikogebieten (‚Rote Gebiete‘) das Verursacherprinzip angewendet wird“. Damit soll ein Vorschlag der niedersächsischen Landesregierung auf Bundesebene unterstützt werden.

Statt sich auf Nitrat-Konzentrationen an den Grundwasser-Messstellen zu konzentrieren, könnten nach dem vorgeschlagenen Vorgehen bei Ausweisung der „Roten Gebiete“ die Verursacher stärker in die Pflicht genommen werden. Dies ermögliche zugleich schnellere Handlungsoptionen gegenüber Nitrat-Einträgen im Sickerwasser, „wogegen auf zu hohe Nitrat-Konzentrationen im Grundwasser erst zu einem späteren Zeitpunkt reagiert werden kann“, heißt es in dem Antrag. Beim Verursacherprinzip würden im Rahmen eines Emissionsmodells diejenigen Gebiete identifiziert, „bei denen die landwirtschaftliche Düngung zu erhöhten Nitrat-Gehalten im Sickerwasser führt“. Das soll Nitrat-Einträge bereits frühzeitig stoppen.

Deutschland drohen hohe Strafen

Die Nitrat-Belastung muss zum Schutz des Grundwassers deutlich verringert werden. Weil die Werte schon seit Jahren zu hoch sind, hatte die EU-Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt und 2018 Recht bekommen. Daher müssen Bund und Länder weitere Düngebeschränkungen umsetzen. Gegen weitere Verschärfungen gibt es aber seit Wochen Proteste von Landwirten – sie fordern dabei auch Überprüfungen der Messstellen, aus der Union kommen ebenfalls Rufe danach.

Anfang vergangener Woche hatte die Bundesregierung verkündet, sie habe einen neuen Vorschlag zu schärferen Düngeregeln an die EU-Kommission geschickt und warte nun auf eine Reaktion. Mit den bisherigen Plänen, das Düngen zum Schutz des Grundwassers vor zu viel Nitrat einzuschränken, war die Kommission nicht zufrieden. Deutschland drohen hohe Strafzahlungen. Umstritten ist zwischen Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) und Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU), inwiefern die Ausgestaltung der Messstellen zum Problem beiträgt.

(Stand: 17. Februar 2020)

Vorherige Debatten zum Thema:
August 2019
Juli 2018

Antrag

Einträge früher messen – Verursacherprinzip beim Nitrateintrag durchsetzen
Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1998
Alternativantrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/2010
Alternativantrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP – Drucksache 19/2014