Die SPD hat erneut eine Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter in Schlachthöfen und Zerlege-Betrieben gefordert. Die Fraktion ruft die Landesregierung dazu auf, sich auf Bundesebene mit Nachdruck für einen besseren Arbeitsschutz einzusetzen. „Symbolische Appelle und Pseudoverbesserungen nach den Skandalen der letzten Jahre haben offenbar nicht gewirkt“, erläuterte SPD-Abgeordnete Serpil Midyatli den Antrag. „Den Ausbeutern, den Tricksern in der Branche muss endlich wirksam gesetzlich begegnet werden, anstatt die Aufsichtsbehörden vor Ort in nicht gewinnbare Schlachten zu schicken“, sagte sie der Deutschen Presseagentur dpa.
In Berlin plant Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) schärfere Regeln für die Fleischindustrie. Ein überarbeitetes Arbeitsschutzkontrollgesetz sollte eigentlich bereits vom Bundestag verabschiedet werden, wurde aber kurzerhand von der Tagesordnung genommen, nachdem die CDU noch Gesprächsbedarf angemeldet hatte. Wegen oft schlechter Arbeits- und Lebensbedingungen sollen laut Gesetzentwurf in der Branche Werkverträge ab 1. Januar und Leiharbeit ab 1. April 2021 verboten werden.
„Union boykottiert die Pläne“
Das Gesetz war nach massenhaften Corona-Infektionen in Schlachthöfen und Zerlege-Betrieben auf den Weg gebracht worden. Ausgenommen werden sollen Fleischerhandwerksbetriebe mit bis zu 49 Mitarbeitern. Der Verband der Fleischwirtschaft hatte kritisiert, bestimmte Lohnschlachtungen oder Markenfleischprogramme, Kooperationen von Betrieben und Gemeinschaftsunternehmen würden durch das Gesetz unmöglich gemacht.
In Kiel warf die SPD-Agrarpolitikerin Kirsten Eickhoff-Weber der Union vor, die Pläne innerhalb der Großen Koalition auf Bundesebene trotz „Tausenden Infektionen in den Schlachthöfen und massiven Verstößen gegen Arbeitsschutz und Hygienebestimmungen“ zu boykottieren. „Unabhängig von den Auswirkungen der Corona-Pandemie lassen sich seit vielen Jahren verfestigte inakzeptable Umstände im Bereich der Arbeitsbedingungen und der Wohnsituation der Arbeitskräfte feststellen“.
Haltungsnahe Schlachtungen gefordert
Ein weiteres Thema der Debatte ist die Forderung des fraktionslosen AfD-Abgeordneten Volker Schnurrbusch, der die Voraussetzungen für regionale Schlachtungen im Land erleichtern will. Sein Antrag appelliert an die Landesregierung, „den Aufbau eines Netzes regionaler Schlachtstätten mit verschiedenen Instrumentarien politischer Steuerung zu intensivieren und auf die rechtliche Ermöglichung regionaler wie lokaler Schlachtungen auf Bundes- sowie EU-Ebene hinzuwirken“. Außerdem soll die Landesregierung dem Parlament eine aktuelle Bestandsaufnahme der lokalen Schlachtmöglichkeiten vorlegen.
Schnurrbusch weist in seinem Antrag auf eine Entschließung des Bundesrates aus dem Juni hin. In der Beschluss-Drucksache 94/20 zur „Erweiterung der tierschutzgerechten Weideschlachtung“ heißt es unter anderem: „Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Schlachtung im Haltungsbetrieb unter Verwendung von mobilen oder teilmobilen Schlachteinheiten unterstützt werden soll.“ Grundsätzlich würden haltungsnahe Schlachtungen helfen, Lebendtiertransporte zu vermeiden – „wodurch Tierwohl als auch Fleischqualität enorm gehoben werden“, heißt es in der Begründung des Schnurrbusch-Antrags.
(Stand: 16. November 2020)
Vorherige Debatten/Meldung zum Thema:
Oktober 2020 (volle Schweineställe)
August 2020 (ohne Aussprache)
Juni 2020
Die SPD hat erneut eine Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter in Schlachthöfen und Zerlege-Betrieben gefordert. Die Fraktion ruft die Landesregierung dazu auf, sich auf Bundesebene mit Nachdruck für einen besseren Arbeitsschutz einzusetzen. „Symbolische Appelle und Pseudoverbesserungen nach den Skandalen der letzten Jahre haben offenbar nicht gewirkt“, erläuterte SPD-Abgeordnete Serpil Midyatli den Antrag. „Den Ausbeutern, den Tricksern in der Branche muss endlich wirksam gesetzlich begegnet werden, anstatt die Aufsichtsbehörden vor Ort in nicht gewinnbare Schlachten zu schicken“, sagte sie der Deutschen Presseagentur dpa.
In Berlin plant Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) schärfere Regeln für die Fleischindustrie. Ein überarbeitetes Arbeitsschutzkontrollgesetz sollte eigentlich bereits vom Bundestag verabschiedet werden, wurde aber kurzerhand von der Tagesordnung genommen, nachdem die CDU noch Gesprächsbedarf angemeldet hatte. Wegen oft schlechter Arbeits- und Lebensbedingungen sollen laut Gesetzentwurf in der Branche Werkverträge ab 1. Januar und Leiharbeit ab 1. April 2021 verboten werden.
„Union boykottiert die Pläne“
Das Gesetz war nach massenhaften Corona-Infektionen in Schlachthöfen und Zerlege-Betrieben auf den Weg gebracht worden. Ausgenommen werden sollen Fleischerhandwerksbetriebe mit bis zu 49 Mitarbeitern. Der Verband der Fleischwirtschaft hatte kritisiert, bestimmte Lohnschlachtungen oder Markenfleischprogramme, Kooperationen von Betrieben und Gemeinschaftsunternehmen würden durch das Gesetz unmöglich gemacht.
In Kiel warf die SPD-Agrarpolitikerin Kirsten Eickhoff-Weber der Union vor, die Pläne innerhalb der Großen Koalition auf Bundesebene trotz „Tausenden Infektionen in den Schlachthöfen und massiven Verstößen gegen Arbeitsschutz und Hygienebestimmungen“ zu boykottieren. „Unabhängig von den Auswirkungen der Corona-Pandemie lassen sich seit vielen Jahren verfestigte inakzeptable Umstände im Bereich der Arbeitsbedingungen und der Wohnsituation der Arbeitskräfte feststellen“.
Haltungsnahe Schlachtungen gefordert
Ein weiteres Thema der Debatte ist die Forderung des fraktionslosen AfD-Abgeordneten Volker Schnurrbusch, der die Voraussetzungen für regionale Schlachtungen im Land erleichtern will. Sein Antrag appelliert an die Landesregierung, „den Aufbau eines Netzes regionaler Schlachtstätten mit verschiedenen Instrumentarien politischer Steuerung zu intensivieren und auf die rechtliche Ermöglichung regionaler wie lokaler Schlachtungen auf Bundes- sowie EU-Ebene hinzuwirken“. Außerdem soll die Landesregierung dem Parlament eine aktuelle Bestandsaufnahme der lokalen Schlachtmöglichkeiten vorlegen.
Schnurrbusch weist in seinem Antrag auf eine Entschließung des Bundesrates aus dem Juni hin. In der Beschluss-Drucksache 94/20 zur „Erweiterung der tierschutzgerechten Weideschlachtung“ heißt es unter anderem: „Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Schlachtung im Haltungsbetrieb unter Verwendung von mobilen oder teilmobilen Schlachteinheiten unterstützt werden soll.“ Grundsätzlich würden haltungsnahe Schlachtungen helfen, Lebendtiertransporte zu vermeiden – „wodurch Tierwohl als auch Fleischqualität enorm gehoben werden“, heißt es in der Begründung des Schnurrbusch-Antrags.
(Stand: 16. November 2020)
Vorherige Debatten/Meldung zum Thema:
Oktober 2020 (volle Schweineställe)
August 2020 (ohne Aussprache)
Juni 2020