Die Rechte von Menschen im Maßregelvollzug sowie in den psychiatrischen Kliniken im Land werden gestärkt und auf rechtssichere Beine gestellt. Der Landtag beschloss mit großer Mehrheit zwei entsprechende Gesetzentwürfe der Landesregierung.
„Die Novellierungen waren vor allem notwendig, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Fixierung gerecht zu werden“, erklärte Sozialminister Heiner Garg (FDP) in Zweiter Lesung. Die Fesselung eines Patienten durch mechanische Vorrichtungen zu dessen eigener Sicherheit oder dem Schutz anderer Personen ist künftig nur noch unter Richtervorbehalt sowie strengsten Vorgaben möglich. Technische Hilfsmittel können weiterhin eingesetzt werden, wenn der Patient dem zugestimmt hat oder „es dringend notwendig ist“, so der Minister. Der Hilfeaspekt werde in den Vordergrund gerückt, es gebe klarere Definitionen sowie neue Dokumentations- und Berichtspflichten. Die Kommunen, die dafür zuständig sind, sollen aber nicht mehr belastet werden, versprach Garg.
Mehr Sicherheit auch für die Bevölkerung
Beim Maßregelvollzug werden laut Minister „neue Regeln aus langjährigen praktischen Umsetzungen“ etabliert. Punkte dabei sind unter anderem eine Ausweitung des Besuchsrechts, um die Wiedereingliederung zu unterstützen, eine klare Normierung des Geschäftsverbots aber auch eine Verbesserung bei Durchsuchungen, um das Einschleusen von gefährlichen Gegenständen oder Drogen zu unterbinden. So gebe es auch „mehr Sicherheit für die Bevölkerung“, so Garg.
Auch der Landtag lobte die Gesetzentwürfe als weiteren Schritt zur Verbesserung der Betroffenen. Den Sozialdemokraten jedoch ging das PsychHG beim Schutz der Persönlichkeitsrechte nicht weit genug. In der Anhörung habe man zwar die Anregungen von Experten aufgenommen, „im Ergebnis ist das aber zu wenig“, sagte Bernd Heinemann (SPD). Der SSW begrüßte zwar die Gesetze, mahnte aber eine „regelmäßige kritische Prüfung“ der neuen Vorgaben an.
Änderungen im Sozialausschuss beschlossen
Der zuständige Sozialausschuss hatte zuvor in beiden Gesetzesvorlagen Änderungen vorgenommen, die vor allem den betroffenen Personen zu Gute kommen sollen. So soll unter anderem betont werden, dass kein Mensch im Rahmen des Maßregelvollzugs auf Grund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen oder antisemitischen Zuschreibung, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen oder geschlechtlichen Identität diskriminiert werden darf.
Weitere Redner:
Hans Hinrich Neve (CDU), Marret Bohn (Grüne), Dennys Bornhöft (FDP), Christian Dirschauer (SSW)