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12. Januar 2021 – Innen- und Rechtsausschuss

Experten-Anhörung zu Notparlament-Regelung

Der Landtag will die Landesverfassung ändern, um im Ausnahme­fall einen Not­ausschuss einsetzen zu können, der die Rechte des Parlaments wahrnimmt. Am Mittwochnachittag ist dazu eine mehr­stündige Ausschuss-Anhörung geplant.

Blick in den Plenarsaal, wo Abgeordnete im Kreisrund sitzen und auf einer großen Leinwand die Corona-Expertin Alexandra Barth zugeschaltet ist.
Anhörung unter Corona-Bedingungen im vergangenen November Foto: Michael August

Für extreme Ausnahmesituationen will der Landtag ein Notparlament in der Landesverfassung verankern. Ein interfraktioneller Gesetzentwurf sieht vor, dass ein Notausschuss für den Fall bestellt werden kann, dass der Landtag aufgrund einer außergewöhnlichen Gefahr nicht handlungsfähig ist. „Im Notfall hat der Notausschuss als Notparlament die Stellung des Landtages und nimmt dessen Rechte wahr“, heißt es in dem Papier. Am morgigen Mittwoch berät der Innen- und Rechtsausschuss über den Entwurf.

Ab 14:30 Uhr sind verschiedene Experten zu einer mündlichen Anhörung geladen, die als Hybrid-Veranstaltung im Plenarsaal stattfinden soll. Unter den Gästen sind Rechtswissenschaftler wie die Kieler Uni-Professoren Florian Becker und Edzard Schmidt-Jorzig, der Präsident des Landesverfassungsgerichts, Christoph Brüning, und ein Vertreter des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes. Auch Landtagsdirektor Utz Schliesky nimmt in seiner Funktion als Professor am Kieler Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften teil. Die Sitzung ist öffentlich und kann im ParlaRadio verfolgt werden.

Eine Ausnahmesituation, in der der Notausschuss eingesetzt werden könnte, liege vor, „wenn aufgrund einer Naturkatastrophe, Seuchengefahr oder eines besonders schweren Unglücksfalls oder einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Landes dem unaufschiebbaren Zusammentritt des Landtages unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen oder seine Beschlussfähigkeit nicht hergestellt werden kann“. So sieht es der Gesetzentwurf vor, den die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit SPD und SSW im vergangenen November ins Parlament eingebracht haben.

Änderung der Geschäftsordnung absichern

Nach Ausbruch der Corona-Krise hatte der Landtag seine Geschäftsordnung so geändert, dass im Notfall elf anwesende Abgeordnete ausreichen, um Gesetze zu beschließen. Das sollte gewährleisten, dass das Parlament auch dann entscheiden kann, sollten viele Abgeordnete gleichzeitig an Covid-19 erkrankt sein. Nur entspricht diese Regelung nicht der Verfassung: „Der Landtag ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist“, heißt es in Artikel 22.

Nun soll die Notregelung in der Verfassung abgesichert werden, wofür eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist. Die Gesetzesänderung, die nach den Ausschussberatungen vom Parlament beschlossen werden, soll Ende 2022 überprüft und zunächst bis Ende 2023 befristet werden.