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20. November 2020 – November-Plenum

Weitere Themen ohne Aussprache

Zu einigen Tagesordnungspunkten fasst der Landtag Beschlüsse ohne Aussprache. Die Abgeordneten diskutieren diese Themen nicht, sondern stimmen ohne Debatte ab.

Top 6 / Erste Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, B´90/Die Grünen und FDP sowie den Abg. des SSW – Drucksache 19/2558 


Top 7 / Erste und Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren in Schleswig-Holstein während der COVID-19-Pandemie (Landes-Planungssicherstellungsgesetz Schleswig-Holstein/LPlanSiG SH)
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bründnis90/Die Grünen und FDP – Drucksache 19/2560 
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drs. 19/2573


Top 9 / Wahl
Vorschlagsliste für die Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses
Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, SPD, B´90/ Die Grünen, FDP und den Abg. des SSW – Drucksache 19/2547 


Top 32A
Geldleistung gemäß § 10 i. V. m. § 6 Fraktionsgesetz an den Zusammenschluss der fraktionslosen AfD-Abgeordneten Nobis, Schaffer und Schnurrbusch
Bericht und Beschlussfassung des Finanzausschusses – Drucksache 19/2582 


Top 6: Landesverfassung / Notfall-Regelungen

Für extreme Ausnahmesituationen will Schleswig-Holsteins Landtag ein Notparlament in der Landesverfassung verankern. Ein interfraktioneller Gesetzentwurf sieht vor, dass ein Notausschuss für den Fall bestellt werden kann, dass der Landtag aufgrund einer außergewöhnlichen Gefahr nicht handlungsfähig ist. „Im Notfall hat der Notausschuss als Notparlament die Stellung des Landtages und nimmt dessen Rechte wahr“, heißt es in dem Papier. Der Gesetzentwurf wurde ohne Aussprache an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

„Der Ausschuss darf nur die erforderlichen Maßnahmen treffen, um die Handlungsfähigkeit des Landes im Notfall zu sichern“. Die Befugnis zum Beispiel, dem Ministerpräsidenten das Misstrauen auszusprechen, soll ihm nicht zustehen. „Ein Notfall liegt vor, wenn aufgrund einer Naturkatastrophe, Seuchengefahr oder eines besonders schweren Unglücksfalls oder einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Landes dem unaufschiebbaren Zusammentritt des Landtages unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen oder seine Beschlussfähigkeit nicht hergestellt werden kann“, steht weiter in dem Entwurf.

Änderung der Geschäftsordnung absichern

Nach Ausbruch der Corona-Krise hatte der Landtag die Geschäftsordnung so geändert, dass im Notfall elf anwesende Abgeordnete ausreichen, um Gesetze zu beschließen. Das sollte gewährleisten, dass das Parlament auch dann entscheiden kann, sollten viele Abgeordnete gleichzeitig an Covid-19 erkrankt sein. Nur entspricht diese Regelung nicht der Verfassung: „Der Landtag ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist“, so Artikel 22.

Nun soll die Notregelung in der Verfassung abgesichert werden, wofür eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist. Die Gesetzesänderung, die nach den Ausschussberatungen voraussichtlich zu Beginn des kommenden Jahres vom Parlament beschlossen werden, soll Ende 2022 überprüft und zunächst bis Ende 2023 befristet werden.

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass ein vom Landtagspräsidenten festgestellter Notfall vom Landesverfassungsgericht binnen Tagesfrist bestätigt werden muss. Ist das der Fall, soll der Notausschuss sofort zusammentreten. Bisher hat gut die Hälfte der Länder keine verfassungsrechtliche Regelung für einen inneren oder äußeren Notstand.

Vorherige Debatte/Meldungen zum Thema:
Oktober 2020 (Regierungserklärung zum Teil-Lockdown)
März 2020 (Beschlussfähigkeit Landtag / ohne Aussprache)
Oktober 2020 (Beschlussfähigkeit Landtag, Ausschuss-Videoberatungen / ohne Aussprache)


Top 7: Planungs- und Genehmigungsverfahren

Planungs- und Genehmigungsverfahren können im Schnellverfahren an die aktuelle Situation infolge der Covid-19-Pandemie angepasst werden. Eine einstimmig erfolgte Gesetzesänderung eröffnet nunmehr „formwahrende Alternativen für Verfahrensschritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren, bei denen sonst die Verfahrensberechtigten zur Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte physisch anwesend sein und sich zum Teil in großer Zahl zusammenfinden müssten“.  

Bekanntmachung von Unterlagen und anderen Informationen können künftig über das Internet zugänglich gemacht werden. Als Ersatz für zwingend durchzuführende Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen sollen Online-Konsultationen eingeführt werden. Die von den Koalitionsfraktionen initiierte Neuregelung passt die landesrechtlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie an die des Bundes an.


Top 9: Richterwahlausschuss

Der Richterwahlausschuss ist einstimmig neu gewählt worden. Die Neuwahl war nach den Regelungen des Richterwahlgesetzes erforderlich, weil sich durch den Wegfall der AfD-Fraktion im Kieler Landtag im vergangenen September die Fraktionsverhältnisse verschoben hatten.

Die neue Zusammensetzung des Ausschusses:
Dem Gremium gehören die Landtagsabgeordneten B. Ostmeier, L. Kilian, T. Koch (alle CDU), Ö. Ünsal, T. Rother, B. Herdejürgen (alle SPD), Burkhard Peters (Grüne) und J. M. Rossa (FDP) an. Der Ausschuss entscheidet gemeinsam mit dem Justizministerium über die Besetzung von Richterposten in Schleswig-Holstein.

In dem Gremium sitzen neben den acht Abgeordneten zwei Richter als ständige Mitglieder und ein Richter des Gerichtszweiges, für den die Wahl stattfindet, als nichtständiges Mitglied. Hinzu kommen ein Rechtsanwalt, sowie je ein Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, wenn über eine Anstellung, Beförderung oder Versetzung in der Arbeits- oder der Sozialgerichtsbarkeit zu entscheiden ist. In diesem Fall werden weitere vier Landtagsabgeordnete hinzugezogen. Dies sind: K. Rathje-Hoffmann (CDU), I. Strehlau (Grüne) A. Klahn (FDP) sowie L. Harms (SSW).

Vorherige Meldungen (alle ohne Aussprache) zum Thema:
Oktober 2020
Juni 2020 (ohne Aussprache)

Top 32a: AfD-Zusammenschluss

Mit dem Austritt von Frank Brodehl aus der Partei und der Landtagsfraktion der AfD im September hat die AfD ihren Fraktionsstatus im Schleswig-Holsteinischen Landesparlament verloren. Anfang November billigte der Ältestenrat den verbliebenen AfD-Abgeordneten Jörg Nobis, Claus Schaffer und Volker Schnurrbusch zu, einen „Zusammenschluss“ bilden zu können. Jetzt hat der Landtag die vom Finanzausschuss vorbereitete Regelung für die künftige Finanzierung bei einer Enthaltung verabschiedet.

Demnach wird dem Zusammenschluss „für den verbleibenden Zeitraum der laufenden Wahlperiode eine Geldleistung gewährt, die der Höhe des hälftigen Fraktionsgrundbetrags (bis 5 MdL) und des hälftigen Oppositionszuschlags an die Fraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag entspricht“. Zudem „wird pro Mitglied des Zusammenschlusses jeweils hälftig der Betrag gewährt, der pro Fraktionsmitglied (1 bis 4 MdL) gewährt wird“.