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19. Juni 2026 – Plenum

Forderung nach Einführung einer Übergewinnsteuer

Die SPD fordert angesichts steigender Energiepreise eine befristete Übergewinnsteuer für Ölkonzerne. Die übrigen Fraktionen stehen der Forderung skeptisch gegenüber und verweisen auf Probleme bei der Umsetzung.

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Serpil Midyatli (SPD): „Es ist an der Zeit, dass diejenigen, die maßgeblich Gewinne machen, auch einen großen Teil der Entlastung finanzieren.“
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Angesichts steigender Kraftstoffpreise infolge des Konflikts im Nahen Osten fordert die SPD-Fraktion die Wiedereinführung einer befristeten Übergewinnsteuer für Ölkonzerne. Die Einnahmen sollen nach dem Willen der Sozialdemokraten für Entlastungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie für den Ausbau erneuerbarer Energien genutzt werden. Die übrigen Fraktionen im Landtag äußerten in der Debatte teils erhebliche rechtliche, praktische und wirtschaftliche Bedenken gegen den Vorstoß und plädierten für kartellrechtliche Instrumente, den Ausbau der Erneuerbaren oder steuerpolitische Reformen.

Zu Beginn verteidigte Serpil Midyatli (SPD) die von ihrer Fraktion geforderte Übergewinnsteuer. Während Verbraucher unter steigenden Preisen und wirtschaftlichen Unsicherheiten litten, erzielten internationale Ölkonzerne überbordende Milliardengewinne. „Es ist an der Zeit, dass diejenigen, die maßgeblich Gewinne machen, auch einen großen Teil der Entlastung finanzieren“, sagte Midyatli. Die Steuer habe sich bewährt und könne sowohl kurzfristige Entlastungen als auch den Umbau der Energieversorgung finanzieren. Sie sei deshalb nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern auch „moralisch geboten“, so Midyatli.

Koalition sieht rechtliche als auch praktische Hürden

 

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Ole Plambeck (CDU): „Was ist eigentlich ein Übergewinn?“
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Ole Plambeck (CDU) stellte die Grundfrage, an der nach seiner Auffassung alle Modelle einer Übergewinnsteuer scheiterten: „Was ist eigentlich ein Übergewinn?“ Das Steuerrecht unterscheide grundsätzlich nicht zwischen erwünschten und unerwünschten Gewinnen. Wer diese Grenze politisch ziehe, begebe sich auf verfassungsrechtlich unsicheres Terrain. Hinzu kämen hoher bürokratischer Aufwand, mögliche Gewinnverlagerungen internationaler Konzerne sowie die Erfahrung, dass die tatsächlichen Einnahmen oft hinter den Erwartungen zurückblieben.

 

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Oliver Brandt (Grüne): „Der allerbeste Weg zur Vermeidung fossiler Preiskrisen ist allerdings die Unabhängigkeit von externen Lieferanten.“
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Differenzierter zeigte sich Oliver Brandt (Grüne): Eine Übergewinnsteuer könne sinnvoll sein – allerdings nur, wenn sie „möglichst frühzeitig, zielgenau und vollziehbar ist und europäisch koordiniert wird“. Doch auch Brandt verwies auf verfassungsrechtliche Fragen und betonte: „Der allerbeste Weg zur Vermeidung fossiler Preiskrisen ist allerdings die Unabhängigkeit von externen Lieferanten.“ Deshalb müsse der Ausbau erneuerbarer Energien konsequent vorangetrieben werden.

Opposition setzt auf andere Lösungen

 

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Annabell Krämer (FDP): „Wann sind Gewinne gute Gewinne und wann sind es böse Gewinne?“
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Die FDP lehnte den Antrag grundsätzlich ab. Annabell Krämer warnte vor einer willkürlichen Sondersteuer, die Investitionen erschwere und neue Unsicherheiten schaffe. Wenn Unternehmen ihre Marktmacht missbrauchten, müsse das kartellrechtlich verfolgt werden. „Wann sind Gewinne gute Gewinne und wann sind es böse Gewinne?“, fragte Krämer. Die Übergewinnsteuer sei kein Beitrag zu mehr Gerechtigkeit, sondern ein falsches Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland.

 

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Christian Dirschauer (SSW) sprach sich für eine stärkere Besteuerung großer Vermögen und Erbschaften aus.
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Das eigentliche Problem sei, dass „die wenigen Reichen immer reicher, die vielen Armen immer ärmer“ würden, sagte Christian Dirschauer (SSW). Statt einer Sondersteuer sprach er sich für eine stärkere Besteuerung großer Vermögen und Erbschaften aus, um die gesellschaftliche Mitte wirksamer zu entlasten und soziale Ungleichheiten abzubauen.

Ministerin: Verständnis, aber Zweifel an der Umsetzbarkeit

 

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Bezeichnete die Idee einer Übergewinnsteuer als „völlig nachvollziehbar“: Finanzministerin Silke Schneider (Grüne).
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Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) bezeichnete die Idee einer Übergewinnsteuer als „völlig nachvollziehbar“, weil viele Menschen die aktuelle Situation als ungerecht empfänden. Unternehmen erzielten außergewöhnliche Gewinne, während auf der anderen Seite Existenzsorgen und steigende Preise stünden. Dennoch dürfe eine solche Steuer nur eingeführt werden, wenn sie rechtssicher und praktikabel ausgestaltet werden könne. Die bisherigen Erfahrungen sprächen hier eher für Zurückhaltung. „Die Ursachen hoher Preise müssen bekämpft werden und nicht deren Symptome“, so die Finanzministerin.

Der Antrag wurde einstimmig zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.

 

Mit Blick auf steigende Preise für Benzin und Diesel fordert die SPD-Fraktion eine vorübergehende Übergewinnsteuer für Ölkonzerne. Die Landesregierung soll sich auf Bundesebene dafür einsetzen. Gleichzeitig soll sich der Landtag zu dem Ziel bekennen, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern durch einen Ausbau erneuerbarer Energien und der dazugehörenden Netze zu verringern, „um eine umfassende Elektrifizierung in allen Sektoren zu ermöglichen“.

Der Krieg in Nahost habe zu einer spürbaren Belastung vieler Haushalte und Unternehmen auch in Schleswig-Holstein geführt, betonen die Sozialdemokraten. Die jüngste Steuerschätzung habe zudem gezeigt, wie angespannt viele öffentliche Haushalte seien. Neben dem vom Bund bis Ende Juni beschlossenen Tankrabatt müsse deswegen auch „die Transparenz der Preispolitik international agierender Ölkonzerne“ erhöht werden. Die aktuellen Preissteigerungen an der Zapfsäule könnten nicht allein mit den Entwicklungen der Rohstoffmärkte erklärt werden, so die SPD-Fraktion: „Maßnahmen zur Verschärfung des Kartellrechts sind daher zu begrüßen.“

Übergewinnsteuer bereits erprobt

Die SPD verweist auf die Jahre 2022 und 2023, als sich die befristete Übergewinnsteuer bewährt habe. Damals hatte die Europäische Union den Weg geebnet, um die Gewinne von Energiekonzernen abzuschöpfen, wenn das Plus dieser Jahre den Durchschnitt der Vorjahre um mehr als 20 Prozent überstieg. Die Möglichkeit wurde in den EU-Staaten unterschiedlich umgesetzt. In Deutschland gab es einen befristeten Solidaritätsbeitrag für Erdöl-, Kohle- und Raffinerieunternehmen. Der Mindeststeuersatz auf die Überschussgewinne betrug 33 Prozent. 

TOP 39:

Antrag der Fraktion der SPD