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16. Juni 2026 – Plenum / Vorschau

Forderung nach Einführung einer Übergewinnsteuer

Angesichts stark gestiegener Preise für Kraftstoffe fordert die SPD eine zeitlich befristete Übergewinnsteuer für Ölkonzerne. Die Einnahmen sollen dazu beitragen, Verbraucher zu entlasten und die Folgen des Nahostkriegs abzufedern.

Symbolbild_Benzin_und_Dieselpreis
Die Preise an den Zapfsäulen sind aufgrund des jüngsten Nahostkonfliktes stark gestiegen
© Foto: Karl-Josef Hildenbrand / dpa

Mit Blick auf steigende Preise für Benzin und Diesel fordert die SPD-Fraktion eine vorübergehende Übergewinnsteuer für Ölkonzerne. Die Landesregierung soll sich auf Bundesebene dafür einsetzen. Gleichzeitig soll sich der Landtag zu dem Ziel bekennen, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern durch einen Ausbau erneuerbarer Energien und der dazugehörenden Netze zu verringern, „um eine umfassende Elektrifizierung in allen Sektoren zu ermöglichen“.

Der Krieg in Nahost habe zu einer spürbaren Belastung vieler Haushalte und Unternehmen auch in Schleswig-Holstein geführt, betonen die Sozialdemokraten. Die jüngste Steuerschätzung habe zudem gezeigt, wie angespannt viele öffentliche Haushalte seien. Neben dem vom Bund bis Ende Juni beschlossenen Tankrabatt müsse deswegen auch „die Transparenz der Preispolitik international agierender Ölkonzerne“ erhöht werden. Die aktuellen Preissteigerungen an der Zapfsäule könnten nicht allein mit den Entwicklungen der Rohstoffmärkte erklärt werden, so die SPD-Fraktion: „Maßnahmen zur Verschärfung des Kartellrechts sind daher zu begrüßen.“

Übergewinnsteuer bereits erprobt

Die SPD verweist auf die Jahre 2022 und 2023, als sich die befristete Übergewinnsteuer bewährt habe. Damals hatte die Europäische Union den Weg geebnet, um die Gewinne von Energiekonzernen abzuschöpfen, wenn das Plus dieser Jahre den Durchschnitt der Vorjahre um mehr als 20 Prozent überstieg. Die Möglichkeit wurde in den EU-Staaten unterschiedlich umgesetzt. In Deutschland gab es einen befristeten Solidaritätsbeitrag für Erdöl-, Kohle- und Raffinerieunternehmen. Der Mindeststeuersatz auf die Überschussgewinne betrug 33 Prozent. 

Die Berichterstattung erfolgt rund eine Stunde nach Ende der Debatte

TOP 39:

Antrag der Fraktion der SPD