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19. Juni 2026 – Plenum

Test auf Verfassungstreue kein zweiter „Radikalenerlass“

Mit einer Regelanfrage beim Verfassungsschutz will die Landesregierung die Verfassungstreue von Beamten und Bewerbern für den öffentlichen Dienst überprüfen. Ziel ist es, Verfassungsfeinde aus dem Staatsdienst fernzuhalten.

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Staatskanzleichef Dirk Schrödter (CDU): „Wer für unseren Staat arbeitet, trägt eine besondere Verantwortung.“
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Angehende und bereits tätige Beamte des Landes Schleswig-Holstein sollen mit einer „Regelanfrage“ beim Verfassungsschutz auf ihre Treue zum Grundgesetz und zur freiheitlich-demokratischen Ordnung überprüft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf aus der Staatskanzlei vor, der nun im Innen- und Rechtsausschuss weiter beraten wird. Es soll „rechtssicher und datenschutzkonform“ untersucht werden, ob bei der Verfassungsschutzbehörde Erkenntnisse zu einer Person vorliegen. Im Landtag gab es grundsätzlichen Zuspruch, aber auch mahnende Worte: Das Land dürfe nicht an den „Radikalenerlass“ aus dem Jahr 1972 anknüpfen, in dessen Folge tausende Menschen in den Verdacht gerieten, Staatsfeinde zu sein.

„Wer für unseren Staat arbeitet, trägt eine besondere Verantwortung“, sagte Staatskanzleichef Dirk Schrödter (CDU). Wer den Staat ablehne oder ihm schaden wolle, „den dürfen wir nicht in unserem Öffentlichen Dienst dulden.“ Aktuell sei das erst möglich, wenn jemand schon eingestellt ist, deswegen wolle die Landesregierung früher eingreifen können.

Kein Generalverdacht gegen die Bevölkerung

 

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Birte Glißmann (CDU) sagte, „Die Vorstellung eines extremistischen Rechtsreferendars im Sitzungsdienst der Staatsanwaltschaft, in Samtrobe“, sei unerträglich. 
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„Wir müssen die Informationen, die das Land hat, besser nutzen als bisher“, so Birte Glißmann (CDU). Zweifel  äußerte Glißmann an einem Passus im Gesetz, wonach Juristen in der Ausbildung von der Regelanfrage ausgenommen werden sollen: „Die Vorstellung eines extremistischen Rechtsreferendars im Sitzungsdienst der Staatsanwaltschaft, in Samtrobe“, sei unerträglich. 

 

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Betonte, dass das Gesetz keinen „Generalverdacht gegen die Bevölkerung“ zum Ausdruck bringen solle: Jan Kürschner (Grüne).
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Jan Kürschner (Grüne) betonte, dass das Gesetz keinen „Generalverdacht gegen die Bevölkerung“ zum Ausdruck bringen solle. Es sei kein „Radikalenerlass 2.0“ geplant mit so „ausufernden Zahlen“ wie in den 70er und 80er Jahren. Die Politik müsse „aus den Fehlern der Geschichte lernen“. Beate Raudies (SPD) hielt das Anliegen der Landesregierung für „nachvollziehbar“. Wer die demokratische Grundordnung bekämpfe, dürfe „nicht zugleich ihr Repräsentant sein“. Allerdings hätten die Bewerber „Anspruch auf einen effektiven Rechtsschutz“, denn „nicht jede Erwähnung in einer Verfassungsschutzakte bedeutet automatisch fehlende Verfassungstreue“. 

Erinnerung an Karl Otto Meyer

 

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Beate Raudies (SPD) hielt das Anliegen der Landesregierung für „nachvollziehbar“.
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Auch Bernd Buchholz (FDP) konnte den Entwurf „vom Grundsatz her mittragen“. Allerdings sei jede Anfrage beim Verfassungsschutz ein „Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung“. Buchholz warf die Frage auf, ob die Regelung für alle Bereiche des Öffentlichen Dienstes gelten müsse – auch, „wenn jemand im Bauhof bei der Kommunalverwaltung arbeitet“.

 

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Bernd Buchholz (FDP) konnte den Entwurf „vom Grundsatz her mittragen“.
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Deutlich kritisch äußerte sich Sybilla Nitsch (SSW).Sie erinnerte an das Berufsverbot gegen den langjährigen SSW-Landtagsabgeordneten Karl Otto Meyer. Der angehende Lehrer hatte sich 1952 kritisch gegen die deutsche Wiederbewaffnung geäußert. Nitsch verwies auf die aktuellen „Schulstreiks gegen die Wehrpflicht“, die möglicherweise einer späteren Einstellung in den Staatsdienst entgegenstehen könnten: „Der Vorgang ist für junge Menschen wahnsinnig verunsichernd.“

 

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Sybilla Nitsch (SSW) erinnerte an das Berufsverbot gegen den langjährigen SSW-Landtagsabgeordneten Karl Otto Meyer.
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Angehende und bereits tätige Beamte des Landes Schleswig-Holstein sollen mit einer „Regelanfrage“ beim Verfassungsschutz auf ihre Treue zum Grundgesetz und zur freiheitlich demokratischen Ordnung überprüft werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf aus der Staatskanzlei vor, der nun den Landtag beschäftigt. Es soll „rechtssicher und datenschutzkonform“ untersucht werden, ob bei der Verfassungsschutzbehörde Erkenntnisse über einer Person vorliegen: „Dies dient zur Prüfung der Verfassungstreue von Bewerberinnen und Bewerbern sowie zur Klärung von Zweifeln an der Verfassungstreue im Zusammenhang mit der Feststellung der Bewährung von Beamtinnen und Beamten in der Probezeit sowie zur Prüfung, ob ein nach den Bestimmungen des Disziplinarrechts ahndungswürdiger Pflichtverstoß vorliegt.“

Menschen mit extremistischer Gesinnung „gefährden die Grundlagen unseres demokratischen Zusammenlebens“, heißt es zur Begründung. Dazu zählten auch „Versuche, Positionen im öffentlichen Dienst zu besetzen, um dort verfassungsfeindliche Positionen zu verbreiten“. Daher sei sicherzustellen, „dass Verfassungsfeinde vom öffentlichen Dienst ferngehalten werden“. Bei Verstößen gegen die Pflicht zur Verfassungstreue seien „alle rechtlich zulässigen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Verstöße zu ahnden – bis hin zur disziplinarrechtlichen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis“.

TOP 6:

Gesetzentwurf der Landesregierung