Angehende und bereits tätige Beamte des Landes Schleswig-Holstein sollen mit einer „Regelanfrage“ beim Verfassungsschutz auf ihre Treue zum Grundgesetz und zur freiheitlich demokratischen Ordnung überprüft werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf aus der Staatskanzlei vor, der nun den Landtag beschäftigt. Es soll „rechtssicher und datenschutzkonform“ untersucht werden, ob bei der Verfassungsschutzbehörde Erkenntnisse über einer Person vorliegen: „Dies dient zur Prüfung der Verfassungstreue von Bewerberinnen und Bewerbern sowie zur Klärung von Zweifeln an der Verfassungstreue im Zusammenhang mit der Feststellung der Bewährung von Beamtinnen und Beamten in der Probezeit sowie zur Prüfung, ob ein nach den Bestimmungen des Disziplinarrechts ahndungswürdiger Pflichtverstoß vorliegt.“
Menschen mit extremistischer Gesinnung „gefährden die Grundlagen unseres demokratischen Zusammenlebens“, heißt es zur Begründung. Dazu zählten auch „Versuche, Positionen im öffentlichen Dienst zu besetzen, um dort verfassungsfeindliche Positionen zu verbreiten“. Daher sei sicherzustellen, „dass Verfassungsfeinde vom öffentlichen Dienst ferngehalten werden“. Bei Verstößen gegen die Pflicht zur Verfassungstreue seien „alle rechtlich zulässigen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Verstöße zu ahnden – bis hin zur disziplinarrechtlichen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis“.