Mit einem Antrag setzt sich die FDP-Fraktion dafür ein, sämtliche bestehenden Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten schnellstmöglich auslaufen zu lassen. Sollen einzelne Vorgaben bestehen bleiben, müssten diese künftig jeweils durch ein Fachgesetz geregelt und ihre Notwendigkeit ausdrücklich begründet werden. Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag spätestens bis Ende 2026 einen entsprechenden Gesetzentwurf für ein „Entschlackungsgesetz“ vorzulegen. Bis dahin soll ein Belastungsmoratorium gelten.
Zur Begründung verweist die Fraktion auf die aus ihrer Sicht erhebliche Belastung durch bürokratische Vorgaben in nahezu allen Lebensbereichen, insbesondere aber für die Wirtschaft. Unternehmen, Verwaltungen und Bürger würden durch zahlreiche Nachweis-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten gebunden, ohne dass deren Nutzen immer nachvollziehbar sei. Bestehende Regelungen müssten daher grundsätzlich auf den Prüfstand gestellt werden.
Ähnliche Debatte auch in Nordrhein-Westfalen
Auch in anderen Bundesländern wird derzeit über einen grundlegenden Bürokratieabbau diskutiert. So hat die nordrhein-westfälische Landesregierung angekündigt, zum 1. Januar 2027 sämtliche landesrechtlichen Berichts- und Dokumentationspflichten für Unternehmen auslaufen zu lassen, sofern diese nicht ausdrücklich als weiterhin notwendig bestätigt werden. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst sprach von einem „kraftvollen Befreiungsschlag gegen unnötige Bürokratie“.