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18. Juni 2026 – Plenum

Änderung des Bestattungsgesetzes ermöglicht „Reerdigung“

Man ist sich über Parteigrenzen hinweg einig: In Zukunft soll es im Norden möglich werden, Verstorbene innerhalb kurzer Zeit quasi professionell kompostieren zu lassen, um sie danach ohne Sarg beizusetzen.

26_06_18_Plenum_SES21572_decken_web_ses © Foto: Landtag, Sönke Ehlers
Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) bekräftigte, dass die Unbedenklichkeit des Verfahrens bestätigt worden sei.
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Mit Zustimmung aller Fraktionen wurde die „Reerdigung“ als neue Bestattungsart durch eine Änderung des Bestattungsgesetzes beschlossen. Durch die Gesetzesänderung nimmt Schleswig-Holstein bundesweit eine Vorreiterrolle ein.

Die CDU-Abgeordnete Dagmar Hildebrand berichtete, dass es nach der Erprobungsphase keine Bedenken hinsichtlich dieser alternativen Bestattungsform gebe. Entscheidend sei auch: „Viele Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner wünschen sich diese neue Bestattungsart.“ Birte Pauls (SPD) hob hervor, dass die katholische und die evangelische Kirche ihren ethischen und moralischen Segen gegeben hätten.

Interesse der Gesellschaft im Vordergrund

Eka von Kalben (Grüne) betonte, dass die neue Bestattungsart derzeit nur von einer Firma angeboten werde. Es stehe jedoch allen Bestattungsunternehmen offen, die „Reerdigung“ anzubieten. Dazu ergänzte Heiner Garg (FDP), dass Sargbestattungen in den vergangenen Jahrzehnten um 71 Prozent zurückgegangen seien. „Es ist nicht die Aufgabe des Landtages, bestimmte Geschäftsfelder zu schützen.“ Das Interesse der Gesellschaft stehe im Vordergrund.

Der SSW-Abgeordnete Christian Dirschauer sagte, er könne sich sogar weitere Liberalisierungen des Bestattungsgesetzes vorstellen, beispielsweise die Verteilung von Asche außerhalb eines Friedhofs. Die Justiz- und Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) bekräftigte, dass nach einer erfolgreichen und wissenschaftlich begleiteten Erprobung der neuen Bestattungsart die Unbedenklichkeit des Verfahrens bestätigt worden sei.

Schleswig-Holstein hat als erstes Bundesland einem Privatunternehmen gestattet, die Kompostierung von Verstorbenen in einem geschlossenen System zu erproben. Nach einer zweijährigen Testphase der „Reerdigung“ legen nun alle Landtagsfraktionen gemeinsam einen Gesetzentwurf vor, der nach einem Bericht und der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses in 2. Lesung ins Plenum kommt. Über Änderungen im Bestattungsgesetz soll die Neuaufnahme der neuen Bestattungsart beschlossen werden.

Bei der sogenannten „Reerdigung“ liegt der Leichnam in einem Kokon, wird auf ein Bett aus Heu, Stroh und Blumen gelegt und auch damit bedeckt. So wird der Körper zersetzt und in Erde umgewandelt. Die Temperatur steigt dabei unter Sauerstoffzufuhr in den ersten Tagen auf mehr als 70 Grad Celsius; nach 40 Tagen ist der Körper zu Erde geworden. Medikamentenrückstände, etwa von einer Chemotherapie, werden dabei fast vollständig abgebaut. Die so gewonnene Erde wird dann mit übriggebliebenen Knochen vermahlen und in einem abbaubaren Leinentuch ohne Behältnis beigesetzt.

Top 4b:

– Drucksache 20/4398 (Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW)

– Drucksache 20/6578(neu) (Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

– Drucksache 20/4546 (Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses)