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16. Juni 2026 – Plenum / Vorschau

Änderung des Bestattungsgesetzes soll „Reerdigung“ ermöglichen

Man ist sich über Parteigrenzen hinweg einig: In Zukunft soll es im Norden möglich werden, Verstorbene innerhalb kurzer Zeit quasi professionell kompostieren zu lassen, um sie danach ohne Sarg beizusetzen.

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Grabkerze auf einem Friedhof. In Zukunft ist eine Beerdigung auch ohne Sarg erlaubt.
© Foto: dpa, Henning Kaiser

Schleswig-Holstein hat als erstes Bundesland einem Privatunternehmen gestattet, die Kompostierung von Verstorbenen in einem geschlossenen System zu erproben. Am 7. Juni ist die Erprobungsphase der „Reerdigung“ abgelaufen und alle Landtagsfraktionen legen nun gemeinsam einen Gesetzentwurf vor, der nach einem Bericht und der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses in 2. Lesung ins Plenum kommt. Über Änderungen im Bestattungsgesetz soll die Neuaufnahme der neuen Bestattungsart beschlossen werden.

Bei der sogenannten „Reerdigung“ liegt der Leichnam in einem Kokon, wird auf ein Bett aus Heu, Stroh und Blumen gelegt und auch damit bedeckt. So wird der Körper zersetzt und in Erde umgewandelt. Die Temperatur steigt dabei unter Sauerstoffzufuhr in den ersten Tagen auf mehr als 70 Grad Celsius; nach 40 Tagen ist der Körper zu Erde geworden. Medikamentenrückstände, etwa von einer Chemotherapie, werden dabei fast vollständig abgebaut. Die so gewonnene Erde wird dann mit übriggebliebenen Knochen vermahlen und in einem abbaubaren Leinentuch ohne Behältnis beigesetzt.

Berichterstattung folgt etwa eine Stunde nach Ende der Debatte.

Top 4b:

– Drucksache 20/4398 (Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW)

– Drucksache 20/6578(neu) (Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

– Drucksache 20/4546 (Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses)