Mit Zustimmung aller Fraktionen wurde die „Reerdigung“ als neue Bestattungsart durch eine Änderung des Bestattungsgesetzes beschlossen. Durch die Gesetzesänderung nimmt Schleswig-Holstein bundesweit eine Vorreiterrolle ein.
Die CDU-Abgeordnete Dagmar Hildebrand berichtete, dass es nach der Erprobungsphase keine Bedenken hinsichtlich dieser alternativen Bestattungsform gebe. Entscheidend sei auch: „Viele Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner wünschen sich diese neue Bestattungsart.“ Birte Pauls (SPD) hob hervor, dass die katholische und die evangelische Kirche ihren ethischen und moralischen Segen gegeben hätten.
Interesse der Gesellschaft im Vordergrund
Eka von Kalben (Grüne) betonte, dass die neue Bestattungsart derzeit nur von einer Firma angeboten werde. Es stehe jedoch allen Bestattungsunternehmen offen, die „Reerdigung“ anzubieten. Dazu ergänzte Heiner Garg (FDP), dass Sargbestattungen in den vergangenen Jahrzehnten um 71 Prozent zurückgegangen seien. „Es ist nicht die Aufgabe des Landtages, bestimmte Geschäftsfelder zu schützen.“ Das Interesse der Gesellschaft stehe im Vordergrund.
Der SSW-Abgeordnete Christian Dirschauer sagte, er könne sich sogar weitere Liberalisierungen des Bestattungsgesetzes vorstellen, beispielsweise die Verteilung von Asche außerhalb eines Friedhofs. Die Justiz- und Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) bekräftigte, dass nach einer erfolgreichen und wissenschaftlich begleiteten Erprobung der neuen Bestattungsart die Unbedenklichkeit des Verfahrens bestätigt worden sei.