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28. Januar 2021 – Januar-Plenum

2,5 Millionen Soforthilfe für Sportvereine beschlossen

Ohne Aussprache hat der Landtag die Fortführung der Soforthilfe für Sportvereine beschlossen. Geschlossen stimmten die Fraktionen dafür, das Hilfsprogramm aus dem Frühjahr 2020  in Höhe von 2,5 Millionen Euro wieder aufzulegen.

Ein Fußball liegt in einem Tor, das auf einem leeren Fußballplatz steht.
Viele Sportvereine bieten längst nicht mehr nur noch Breitensport wie Fußball an.
© Foto: dpa, Patrick Seeger

Ein interfraktioneller Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und den Abgeordneten des SSW betont die Bedeutung der in der Corona-Zeit finanziell durch Austritte stark strapazierten Sportvereine und –verbände für die Gesellschaft: „Der organisierte Sport ist ein Garant für den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, heißt es in dem Papier. Der Landtag werde sich dafür einsetzten, dass kontaktfreier Sport sowie Kinder- und Jugendsport auf öffentlichen oder privaten Sportanlagen wieder erlaubt werde, sobald es das Infektionsgeschehen zulasse.

Die Reden wurden zu Protokoll gegeben. 

SPD und SSW fordern weitere Corona-Hilfen für Sportvereine. Insbesondere größere Breitensportvereine mit mehreren tausend Mitgliedern seien von der Pandemie betroffen. Dort gebe es oft eine „etwas weniger ausgeprägte soziale Bindungskraft“ – und deswegen sinkende Mitgliederzahlen. Deswegen müsse die Landesregierung eingreifen.

Hintergrund: Zahlreiche Vereine im Lande haben ihre Mitgliederzahl in den vergangenen Jahren gesteigert, weil sie neben traditionellen Sportarten wie Fußball oder Handball auch Kurse in Yoga, Jazztanz oder Rückengymnastik anbieten. Viele der Neu-Mitglieder springen nun aber Medienberichten zufolge wieder ab, weil die Kurse wegen Corona ausfallen. Die Rede ist von einem Einbruch um bis zu 15 Prozent. Die Groß-Vereine würden „oft eher als Dienstleister gesehen“, so SPD und SSW in ihrem Antrag.

Land stellt 2,5 Millionen Euro bereit

Um gegenzusteuern, schlagen die beiden Oppositionsparteien eine Einmalzahlung vor, basierend auf dem Mitgliederbestand zum 1. Januar 2020. Die Vereine sollen 15 Euro pro Mitglied erhalten. Eine derartige Zahlung konnten die Vereine bereits im Frühjahr 2020 beantragen. 

Unterdessen hat die Landesregierung Mitte Dezember 2,5 Millionen Euro für diesen Zweck bereitgestellt. Vereine, Verbände und Sportschulen können bis zum 26. Februar Hilfsgelder beim Innenministerium beantragen. Sie müssen nachweisen, dass sie aufgrund von Corona in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Die Anträge werden laut Ministerium erst nach dem 26. Februar bearbeitet.

(Stand: 25. Januar 2021)

Vorherige Debatten zum Thema:
Oktober 2020
September 2020

Antrag

Sportvereine in der Krise nicht allein lassen – Fortführung der Corona-Soforthilfen
Antrag der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/2642
Alternativantrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und der Abg. des SSW – Drucksache 19/2733(neu)