Der Landtag will eine Regelungslücke im Katastrophenschutz schließen. Einstimmig verabschiedete das Plenum einen Antrag der Jamaika-Koalition, der die Landesregierung bittet, einen Gesetzentwurf zur Helfergleichstellung von Einsatzkräften der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr in Schleswig-Holstein vorzulegen. Ein entsprechender Gesetzentwurf werde im Innenministerium bereits vorbereitet, hieß es.
Laut Landeskatastrophenschutzgesetzes sind Arbeitnehmer, die während der Arbeitszeit an Einsätzen und an Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen, freigestellt und bekommen das Arbeitsentgelt weitergezahlt. Der Arbeitgeber kann eine Erstattung beantragen. Doch der Anspruch besteht bisher nur für Einheiten oder Einrichtungen, die anerkannt sind und gilt nur für den Dienst im Katastrophenschutz. Für Einheiten anderer Hilfsorganisationen, etwa dem Deutschen Roten Kreuz, den Johannitern oder dem Malteser Hilfsdienst, und Einsätze außerhalb des Katastrophenschutzes gilt diese Verpflichtung bisher nicht. Das soll sich nun ändern.
Schritt zur Förderung des Ehrenamtes
„Lassen Sie uns gemeinsam diese Gerechtigkeitslücke schließen“, erklärte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) in der Debatte. Sie wies zugleich darauf hin, dass die gesetzliche Freistellungsverpflichtung „einen erheblichen Eingriff des Staates in die Rechte der Arbeitgeber“ darstelle. Die entstehenden Kosten müsse das Land übernehmen. „Das sollte uns das auch Wert sein“, so die Ministerin, die allen ehrenamtlichen Helfern im Land stellvertretend für ihren Einsatz dankte.
Einig war sich der Landtag, dass die Helfergleichstellung ein wichtiger Schritt zur Förderung des Ehrenamtes sei. „Ohne das ehrenamtliche Engagement könnten wir das Sicherheits- und Schutzniveau in Schleswig-Holstein nicht aufrechterhalten, das die Bürgerinnen und Bürger seit Jahrzehnten gewohnt sind und schätzen“, betonte etwa Tim Brockmann (CDU). Er führte in diesem Zusammenhang Bayern an. Dort gebe es seit Jahren die Helfergleichstellung. Im dortigen Haushalt seien 100.000 Euro eingestellt. „Auf Schleswig-Holstein runtergebrochen sind das aber deutlich weniger Mittel“, so Brockmann.
Opposition regt Nachbesserungen an
Beate Raudies (SPD) dankte der Regierungskoalition für den Antrag. Allerdings fehlten in den bisherigen Diskussionen die Kosten für Kinderbetreuung, psychosoziale Notversorgung oder auch zur Hinterbliebenenversorgung. Dieses müsse nachgeholt werden. „Sicherheit und Bevölkerungsschutz darf nicht am Geld scheitern“, sagte Raudies. Lars Harms (SSW) forderte, auch Helfer während Blutspendenaktionen mit in die Helfergleichstellung zu nehmen.
Weitere Redner:
Aminata Touré (Grüne), Jörg Hansen (FDP)