Die Regelungen im sogenannten Landes-Planungssicherstellungsgesetz, die aktuell bis zum 31. März 2021 befristet sind, werden bis Jahresende verlängert. Denn „anders als ursprünglich angenommen, bestehen die Einschränkungen aufgrund der Pandemie weiter“, begründet die Regierungskoalition. Die einstimmig befürwortete Verlängerung soll Rechts- und Planungssicherheit schaffen. Auf Grundlage des Gesetzes können somit weiterhin Planungs- und Genehmigungsverfahren im Schnellverfahren an die aktuelle Covid-19-Situation angepasst werden.
Die Regelung eröffnet „formwahrende Alternativen für Verfahrensschritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren, bei denen sonst die Verfahrensberechtigten zur Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte physisch anwesend sein und sich zum Teil in großer Zahl zusammenfinden müssten“, wie es in dem Papier heißt. So können etwa Bekanntmachung von Unterlagen und andere Informationen aktuell über das Internet zugänglich gemacht werden. Als Ersatz für zwingend durchzuführende Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen können Online-Konsultationen eingeführt werden. Die landesrechtlichen Bestimmungen lehnen sich an Regelungen des Bundes an.
Vorherige Meldung zum Thema:
November 2020 (ohne Aussprache)
Im Landtag wird eine Clearingstelle Windenergie eingerichtet. Dafür stimmten die Parlamentarier einstimmig. Die neue Institution soll zur Vermeidung und Bewältigung von Konflikten auf kommunaler Ebene im Rahmen des Windkraftausbaus in Schleswig-Holstein beitragen und die Akzeptanz der Windenergie bei Bürgern sowie Gemeinden fördern.
Zu diesem Zweck soll die Clearingstelle Kommunen und Bürgern Beratungs- und Vermittlungsangebote unterbreiten. Sie erarbeitet insbesondere Empfehlungen und Verfahrensvorschläge für die Beteiligten, wenn es etwa zu Konflikten beim Thema Windkraft kommt. Die Clearingstelle wird nur außerhalb gesetzlicher Verfahren tätig. Sie ist gegenüber Behörden nicht weisungsbefugt. Der Leiter der Clearingstelle wird vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder für die Dauer von drei Jahren gewählt. Vorschlagsberechtigt sind die Fraktionen des Landtages.
Debatte Erste Lesung:
August 2020
Weitere vorherige Debatten zum Thema:
Februar 2020 (Bürgerbeteiligung)
Mai 2019 (Landesplanung)
Ausschusssitzung zum Thema:
Umweltausschuss am 3. Februar 2020