In der Europäischen Union leben etwa 50 Millionen Menschen, die einer nationalen Minderheit oder Sprachminderheit angehören. Es gibt neben den 24 Amtssprachen über 60 Regional- oder Minderheitensprachen. Zum Erhalt ihrer Identität benötigen die Minderheiten Schutz und Unterstützung. Dies soll die Minority-Safepack-Initiative (MSPI) erreichen. Zwei jetzt vorliegende Landtagsanträge unterstützen diese Richtung und missbilligen den Umsetzungswillen der EU-Kommission.
Von einem Team von Experten erarbeitet, enthält das Minority-SafePack ein Bündel an Maßnahmen und konkreten Rechtsakten zur Förderung und zum Schutz der europäischen Minderheiten sowie der Regional- und Minderheitensprachen. Diese umfassen politische Maßnahmen in den Bereichen Regional- und Minderheitensprachen, Bildung und Kultur, Regionalpolitik, Partizipation, Gleichheit, audiovisuelle Mediendienste und andere mediale Inhalte sowie regionale und staatliche Förderungen. Die EU-Kommission hatte es Mitte Januar allerdings abgelehnt, Forderungen der Volksinitiative „Minority Safepack“ nach mehr Rechten für nationale und sprachliche Minderheiten nachzukommen.
Ablehnungen der EU stoßen auf Kritik
Das soll die Landesregierung nach dem Willen der SPD nun missbilligen und einen erneuten Vorstoß bei der Bundesregierung und der EU vornehmen. Die Landesregierung müsse sich jetzt auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die Forderungen der Initiative auch in den europäischen Institutionen und Verfahren umgesetzt werden und die Rechte der Minderheiten sowie der Minderheitenschutz innerhalb der EU deutlich gestärkt werden, heißt es im Antrag der Sozialdemokraten.
Der SSW fordert darüber hinaus in einem Änderungsantrag einen EU-Kommissar für Minderheiten und den Minderheitenschutz im Grundgesetz zu verankern. Auch die Jamaika-Koalition bekräftigt die Forderung, die in der MSPI gelisteten Anliegen mindestens schrittweise auf EU-Ebene umzusetzen und die Bedeutung der Minderheitenpolitik durch die Verankerung der Zuständigkeit bei einem EU-Kommissar zu stärken.
Next Generation und „Just Transition Fonds“
CDU, Grüne und FDP bitten die Landesregierung zudem, sich weiterhin auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Länder in die Entscheidung der Beantragung und Verwendung von Mitteln aus dem „Just Transition Fonds“ und aus der „Aufbau- und Resilienzfazilität“ des temporären Aufbauinstruments „Next Generation EU“ einbezogen werden. Regionen, die von der Energiewende besonders betroffen sind, erhalten von der EU zusätzliche Unterstützung aus dem Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund). Die Aufbau- und Resilienzfazilität schreibt vor, dass ein maßgeschneiderter Kontrollrahmen eingerichtet werden muss, der der Einzigartigkeit der Fazilität angemessen ist. Zum Schutz der finanziellen Interessen der Union werden vor allem die nationalen Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten dienen.
Der Recovery-Fonds „Next Generation EU“ schließlich solle in Investitionsprogramme fließen, die die langfristigen wirtschaftspolitischen Kernziele der EU im Rahmen des Europäischen Semesters berücksichtigen, so die Antragsteller. Denn: Notwendige Maßnahmen seien in den Ländern unterschiedlich. Daher sollten die regionalspezifischen Unterschiede in die über die Bundesregierung vermittelte Mittelbeantragung und -vergabe einbezogen werden und länderspezifisch sinnvolle Investitionsprogramme angemeldet werden können. Die Mittel sollten keinesfalls kompensatorisch für aufgelaufene Defizite eingesetzt werden. Im Ausschuss wurde der Koalitionsantrag einstimmig unterstützt.
Europabericht weiteres Thema
Schließlich geht es in der Debatte auch noch um den aktuellen Europabericht. Neben den gesamteuropäischen Themen steht für Schleswig-Holstein immer auch die eigene regionale Europapolitik im Vordergrund. Die bislang geltenden Grundsätze und Strategien in der Zusammenarbeit mit Dänemark sowie die tradierte Ostseekooperation des Landes weiterzuentwickeln, ist bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben.
Die europapolitische Agenda stand ab März 2020 ganz im Zeichen der COVID-19-Pandemie. Zuvor gesetzte Prioritäten, wie sie Mitte 2019 vom Europäischen Rat und der EU-Kommissionpräsidentin Ursula von der Leyen festgelegt worden waren, mussten angepasst werden. Neben Maßnahmen zur Abfederung der gesund-heitlichen Folgen der Pandemie, die ergänzend zu den Anstrengungen auf nationaler Ebene ergriffen wurden, stand die Eindämmung der sozioökonomischen Schäden im Fokus des Handelns auf EU-Ebene.
(Stand: 22. März 2021)
Vorherige Debatten zum Thema Minority Safepack:
März 2019
Juli 2017
Debatte bei Antragstellung (Next Generation):
Januar 2021
Weitere vorherige Debatten zum Thema Europa:
Oktober 2020 (EU-Fördermittel)
Juni 2020 (Europabericht)
November 2020
Weitere Infos:
Sitzung des Europaausschusses am 13. Januar 2021