Studienanfänger aus sozial benachteiligten Familien können sich künftig über eine Studienstarthilfe von einmalig 800 Euro freuen. Ein entsprechender Antrag von CDU, Grünen und FDP wurde einstimmig angenommen. Bildungsministerin Karin Prien (CDU) sprach von einem „kleinen, aber wichtigen Schritt hin zu mehr Bildungsgerechtigkeit“.
Lasse Petersdotter (Grüne) erklärte, das Bildungssystem sei an vielen Stellen noch nicht ausreichend gerecht. Er rechnete vor, dass von 100 Kindern aus Akademiker-Familien 74 Kinder studierten, aus Familien ohne akademischen Hintergrund seien es aber nur 21. Noch geringer sei die Zahl bei Kindern aus sozial schwachen Familien oder Pflegefamilien. „Wir senden mit der Starthilfe ein klares Bekenntnis für Bildungsgerechtigkeit und einen Baustein für Aufstiegsgeschichten“, sagte Petersdotter.
Land will Gießkannen-Prinzip vermeiden
Das Geld könne zwar nicht alle Sorgen der Studierenden beseitigen, aber „den ersten Schritt ins weitgehend Unbekannte erleichtern“, pflichtete Ministerin bei. Wichtig sei, dass es sich um eine einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung handele, die an strenge Regeln geknüpft sei.
So müssen die Antragsteller nachweisen, dass sie allein oder über eine Bedarfsgemeinschaft Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung, Eingliederungshilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen oder, dass ihre Eltern für sie einen Kinderzuschlag erhalten. Ebenso sind Personen, die in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder in Pflegefamilien leben, antragsberechtigt. „So schließen wir Mitnahmeeffekte aus und erreichen die, die Unterstützung brauchen. Wir vermeiden die Gießkanne, die sich das Land auch nicht leisten könnte“, sagte Prien.
Alle anderen Abgeordneten, die zu dem Tagesordnungspunkt reden wollten, gaben ihre Reden zu Protokoll.