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Auch nach der bevorstehenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene will Schleswig-Holstein bei seinem Sonderweg für die Schulen bleiben. „In Schleswig-Holstein haben wir durchgehend strengere Regeln. Ich bleibe bei der These, dass wir bis dahin gut damit gefahren sind“, sagte Bildungsministerin Karin Prien (CDU) heute im Bildungsschuss. Liegt in einem Kreis die Sieben-Tages-Inzidenz über 100 müssen die Schulen zu Distanzunterricht und Notbetreuung übergehen. Nach der neuen Bundesregelung soll dies erst ab einer Inzidenz von 165 gelten. Prien lobte die Umsetzung der seit dieser Woche geltenden Corona-Testpflicht in den Schulen. 85 bis 95 Prozent der Schüler würden an den Testungen teilnehmen. „Wir haben nur vereinzelt mit Verweigern zu tun“, so die Ministerin.
Die Abgeordneten im Bildungsausschuss stellten Nachfragen zur konkreten Umsetzung der bestehenden Regelungen. „Wer sich der Testpflicht entzieht, kann keine Klassenarbeit schreiben“, antwortete Prien auf die Frage des SPD-Abgeordneten Martin Habersaat, wie mit ungetesteten Prüflingen zu verfahren sei. Jette Waldinger-Thiering (SSW) wollte wissen, wie die Schulen mit übervollen Notbetreuungen umgehen sollten. SPD-Mann Kai Vogel erkundigte sich nach den Vorbereitungen für den Lernsommer.