Top 3: Stiftung Schloss Eutin
Ein Nachtrag zur vor kurzem erst verabschiedete Gesetzesänderung über die Stiftung Eutin ist von den Parlamentariern einstimmig vollzogen worden. Bei der jüngsten Gesetzesnovelle aus dem Februar dieses Jahres hatte ein Hinweis auf die zuständige Behörde gefehlt. „Aufsichtsbehörde ist das für Kultur zuständige Ministerium“, steht nun im Stiftungsgesetz geschrieben.
Meldung Erste Lesung:
März 2021 (ohne Aussprache)
Top 11: Kommunalrecht / Kommunalabgaben
Der Landtag hat Änderungen im Kommunalrecht beschlossen. Die Parlamentarier stimmten geschlossen dafür, dass Abgabeansprüche 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem eine Vorteilslage eingetreten ist, verjähren sollen. Des Weiteren soll es zusätzlich eine geheime briefliche Abstimmung bei Wahlen geben, wenn einer Online-Wahl widersprochen wird.
Der Gesetzentwurf war vergangenen Mittwoch an den Innen- und Rechtsausschuss überstellt worden.
Vorherige Debatten zum Thema:
Juni 2020 / August 2020
Top 13: Sterbebegleitung / Sterbenotruf
Die Koalitionsfraktionen sehen eine Versorgungslücke bei der Unterstützung von Sterbenden und ihren Angehörigen, die „sowohl die notfallhilfeorientierte Begleitung von sterbenden Menschen, als auch die kurzfristige, konkrete und direkte Unterstützung von begleitenden und trauernden Angehörigen“ betreffe. Daher setzen sich CDU, Grüne und FDP für einen „Sterbenotruf“ ein, der zunächst „modellhaft“ erprobt werden soll. Der Antrag wurde einvernehmlich angenommen.
Die Begleitung von hilfesuchenden Menschen soll „per Telefon, Online und persönlich vor Ort erfolgen und über eine zentrale Stelle koordiniert werden“, heißt es in dem Antrag. Die Erprobung solle in Kooperation mit dem Hospiz- und Palliativverband Schleswig-Holstein, der Telefonseelsorge sowie den Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege und Gesundheitsversorgung erfolgen.
Vorherige Debatten zum Thema:
Oktober 2020 (Bericht Palliativmedizin)
November 2019 (Palliative-Care Fortbildung)
Top 35: Bewerber-Aufstellung bei Wahlen
Obwohl die Corona-Fallzahlen derzeit rückläufig sind, will der Landtag an seinem Beschluss aus dem April festhalten, Versammlungen zur Aufstellung von Bewerbern für die Landtagswahl im Mai 2022 nicht zwingend in Präsenz durchzuführen. Die Abgeordneten stimmten bei einer Gegenstimme mit dieser „klarstellenden Feststellung“ für einen entsprechenden interfraktionellen Antrag. In dem Papier heißt es, Versammlungen seien „wegen damit einhergehender Gefahren für Leib oder Leben aufgrund des Vorliegens einer epidemischen Lage von überregionaler Tragweite im Land unzumutbar.“
Vorherige Debatte/Meldung zum Thema:
April 2021