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14. Juni 2021 – Juni-Plenum

Kinderwunsch­behandlung: Einheitliche Lösung gefordert

Paare, die mit einer sogenannten Wunschbehandlung ein Kind bekommen wollen, müssen oft tief in die Tasche greifen. Ein Bundesprogramm hilft bei der Finanzierung – doch nicht alle Bundesländer beteiligen sich. Die Koalition fordert nun eine einheitliche Lösung.

Kreisssaal Ärtze Hebamme Geburt Schwangerschaft
Die Zahl der Schwangerschaften, die mithilfe von künstlicher Befruchtung entstehen, ist in der Vergangenheit deutlich gestiegen. Foto: dpa, Waltraud Grubitzsch

Hinweis:
Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt / Aufruf voraussichtlich in der August-Tagung


Kinderlose Paare, die sich für eine Kinderwunschbehandlung entscheiden, können durch die 2012 aufgelegte Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ finanzielle Unterstützung bekommen. Hierbei fließen Gelder des Bundes – allerdings nur, wenn sich das jeweilige Heimatbundesland des Paares hälftig beteiligt. Dies ist in Schleswig-Holstein nicht der Fall. Die Koalitionsfraktionen wollen die Ungleichbehandlung jetzt beenden und rufen die Landesregierung dazu auf, sich für eine bundeseinheitliche Regelung einzusetzen.

In der Regel werden 50 Prozent der Kosten einer Kinderwunschbehandlung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Die andere Hälfte geht zu Lasten der Paare, die in einigen Bundesländern für ihren Anteil unter bestimmten Bedingungen Zuschüsse über die Bundesinitiative erhalten können. „Es kann nicht sein, dass innerhalb Deutschlands der Wohnort darüber entscheidet, ob jemand eine notwendige Unterstützung erhält oder nicht“, kritisieren CDU, Grüne und FDP in ihrem Antrag. Eine Kinderwunschbehandlung könne kein Privileg für finanziell Bessergestellte sein.

Rekord an künstlichen Befruchtungen

Außerdem soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen bei der Kinderwunschbehandlung eine Kostenübernahme nach dem Sozialgesetzbuch auch für nicht verheiratete, gleichgeschlechtliche Paare und für Alleinstehende ermöglicht werden. Hierzu ist in der Begründung des Antrags zu lesen: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass unsere Gesellschaft vielfältig ist“ (…) „gute Eltern macht nicht eine Eheurkunde oder ihre sexuelle Orientierung aus“.

Trotz der Corona-Einschränkungen hat die Zahl der künstlichen Befruchtungen in Deutschland einen Höchststand erreicht: Im Jahr 2020 nahmen die deutschen Kinderwunschzentren 9,3 Prozent mehr Behandlungen vor als im Jahr zuvor, wie die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ Ende Januar berichtete. Das Blatt beruft sich auf die „Sonderauswertung Covid-19“ des Deutschen IVF-Registers, der nationalen Datenbank für künstliche Befruchtungen. In die frühe Auswertung flossen demnach die Daten aus 113 der insgesamt 131 deutschen Kinderwunschzentren ein. Die Zahl der Behandlungen belief sich 2020 auf 108.000. Schon 2019 war mit 99.000 Behandlungen ein Rekord erreicht worden.

(Stand: 14. Juni 2021)

Hinweis: Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt / Aufrauf voraussichtlich in der August-Tagung

Antrag

Kinderwunschbehandlung bundesweit einheitlich gestalten
Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP – Drucksache 19/2862