Künftig sollen strengere Regeln für Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte von Abgeordneten gelten. Das sieht ein Gesetzentwurf „zur Erhöhung der parlamentarischen Transparenz“ vor, den CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW gemeinsam eingebracht haben.
Ziel ist es, das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Abgeordneten und in die Integrität des Landtages zu stärken. „Aktuelle Vorkommnisse und Berichte über Mitglieder des Deutschen Bundestages, die in Zeiten der Corona-Pandemie mit Beratungstätigkeiten persönliche Gewinne im Zusammenhang mit der Beschaffung von medizinischen Produkten erzielten“, hätten gezeigt, dass die bisherige Regelung lückenhaft sei, heißt es zur Begründung. Nachdem der Bundestag seine Vorgaben bereits verschärft hat, wollen die Fraktionen im Landtag nun nachziehen.
Anzeigepflicht beim Landtagspräsidenten
Konkret sollen verschiedene Bestimmungen im Abgeordnetengesetz präziser gefasst werden. So soll es künftig unzulässig sein, Geld für Vorträge oder Medienauftritte zu kassieren, „wenn bei diesen Tätigkeiten der unmittelbare Mandatsbezug eindeutig überwiegt“. Auch Absprachen über Zuwendungen nach Ende des Mandats und „missbräuchliche Hinweise auf die Mitgliedschaft im Landtag“ sollen unzulässig sein.
Gegenüber dem Landtagspräsidenten sollen die Abgeordneten ihre vorherige Berufstätigkeit anzeigen, insbesondere die Mitgliedschaft im Vorstand, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eines Unternehmens oder einer Körperschaft. Auch „entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat“ wie weitere Aktivitäten im eigenen Beruf oder Beratungs- oder Gutachtertätigkeiten sollen angezeigt werden, ebenso wie die Beteiligung an Kapital- oder Personengesellschaften, Spenden und Gastgeschenke. Rechtsanwälte, die für oder gegen das Land Schleswig-Holstein auftreten, müssen dies melden. Auf mögliche Interessenkonflikte bei einer Sachfrage sollen Abgeordnete während der Ausschussberatung hinweisen.
Es drohen Ermahnung und Ordnungsgeld
Die anzeigepflichtigen Tätigkeiten sollen als Drucksache erscheinen und auf der Internetseite des Landtages veröffentlicht werden. Aus den jährlichen Nebeneinkünfte soll ein durchschnittliches Monatseinkommen errechnet und nach einer Staffelung ausgewiesen werden.
Aktuell werden diese Einkünfte in verschiedene Stufen unterteilt. Stufe eins bezeichnet Einkünfte von monatlich 1.000 bis 3.500 Euro, Stufe neun von 150.000 bis 250.000 Euro. Bei Verstößen drohen eine Ermahnung oder ein Ordnungsgeld sowie die Veröffentlichung des Verstoßes.
Das Gesetz soll zu Beginn der neuen Wahlperiode im Jahr in Kraft treten.
(Stand: 23.08.2021)
Vorherige Debatten zum Thema:
Mai 2021
September 2018