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28. September 2018 – Top 29: Verhaltensregeln

Neue Offenlegungs­regelungen für Abgeordnete

Mehr Transparenz im Landeshaus: Künftig müssen Abgeordnete etwaige Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte öffentlich preisgeben. Auch politische Spenden sollen nicht mehr im Verborgenen bleiben.

Landtag Plenarsaal Juni 2017
Foto: dpa, Carsten Rehder

Der Landtag hat einstimmig neue Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen. Künftig müssen die Parlamentsmitglieder ihre Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte offenlegen. Veröffentlicht werden die Auskünfte künftig auf der Website und im Handbuch des Landtages. Bislang waren sie nur verpflichtet, dem Landtagspräsidenten darüber Auskunft zu geben.

Birgit Herdejürgen (SPD), die den Antrag im Plenum überfraktionell vorstellte, sah in den Änderungen eine „gut handhabbare Grundlage“, um „Transparenz“ zu gewährleisten. Ausdrücklich lobte die Sozialdemokratin die gute Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen, die hier „aus unterschiedlichen Richtungen zusammengekommen“ seien. Für Landtagspräsident Klaus Schlie gewährleisten die neuen Regelungen die notwendige Offenlegung gegenüber den Bürgern: „Das, was unser Parlament architektonisch auszeichnet, soll sich auch in den Verhaltensregeln für die Abgeordneten widerspiegeln – Transparenz“, so Schlie. Gleichzeitig sei es gelungen, auch weiterhin die Individualsphäre der Abgeordneten zu schützen.

Im Vorstand, Aufsichtsrat, Beirat oder Verwaltungsrat?

Die Abgeordneten müssen nach den neuen Regelungen öffentlich darlegen, welche beruflichen Tätigkeiten sie neben ihrem Mandat ausüben, ob sie an Firmen beteiligt sind oder ob sie im Vorstand, Aufsichtsrat, Beirat oder Verwaltungsrat eines Unternehmens sitzen. Auch Spenden oder geldwerte Zuwendungen, die ein Abgeordneter für seine politische Tätigkeit erhält, müssen angezeigt werden, wenn sie eine Mindestgrenze überschreiten.

Den Entwurf für die neuen Verhaltensregeln legten CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW gemeinsam vor. Auch die AfD- Fraktion stimmte dem Antrag zu. Ihr Fraktionschef Jörg Nobis beklagte sich, nicht als Antragsteller genannt worden zu sein. SPD und Grüne würden es nicht aushalten würden, „die Unterschrift unter einen Antrag zu setzen, den auch die AfD unterschrieben hat“, so Nobis.

Bericht folgt rund eine Stunde nach der Debatte

Für die Abgeordneten des Landtages gelten voraussichtlich bald neue Verhaltensregeln, die insbesondere die Angaben zu Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften betreffen. CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW legen einen entsprechenden Text vor, der rückwirkend zum Beginn der Wahlperiode im Juni 2017 in Kraft treten soll. Der neue Text soll die alten Regeln aus dem Jahr 1995 ablösen.

Demnach müssen Abgeordnete künftig öffentlich darlegen, welche berufliche Tätigkeit sie neben ihrem Mandat ausüben, ob sie an Firmen beteiligt sind oder ob sie im Vorstand, Aufsichtsrat, Beirat oder Verwaltungsrat eines Unternehmens sitzen. Bislang blieben die Einkünfte aus diesen Tätigkeiten geheim, sie mussten lediglich dem Landtagspräsidenten gemeldet werden. Verstößt ein Abgeordneter gegen diese Vorgaben, droht eine Ermahnung oder ein Ordnungsgeld. Jamaika, SPD und SSW nehmen damit eine Initiative auf, die der Landtag im März 2017, wenige Wochen vor der Landtagswahl, angestoßen hatte.

Anlehnung an den Bundestag

Künftig sollen die Einnahmen auf der Website und im Handbuch des Landtages veröffentlicht werden. Dabei sollen sich die Parlamentarier in eine von mehreren Stufen einordnen. Stufe 1 erfasst jährliche Einkünfte bis 3.500 Euro, Stufe 2 Einkünfte bis 7.000 Euro. Stufe 3 geht bis 15.000 Euro, Stufe 4 bis 30.000 Euro und Stufe 5 bis 50.000 Euro. Die sechste Stufe bezeichnet Einnahmen bis 75.000 Euro, Stufe 7 reicht bis 100.000 Euro. Es folgen die Stufen 8 (bis 150.000 Euro) und 9 (bis 250.000 Euro). Darüber hinaus soll, falls nötig, für jeweils 30.000 Euro mehr eine neue Stufe eingeführt werden. Damit gibt sich der Kieler Landtag ein ähnliches Regelwerk wie der Bundestag.

Auch Spenden oder „geldwerte Zuwendungen“, die ein Abgeordneter „für seine politische Tätigkeit“ erhält, müssen künftig angezeigt werden, wenn sie eine Mindestgrenze überschreiten. Bei mehr als 5.000 Euro pro Jahr muss der Landtagspräsident informiert werden, bei mehr als 10.000 Euro pro Jahr werden die Angaben veröffentlicht. Rechtsanwälte, die zugleich Mitglied des Landtages sind, müssen den Präsidenten informieren, wenn sie entweder für oder gegen das Land Schleswig-Holstein in einem Rechtsstreit Partei ergreifen.

(Stand: 24. September 2018)

Antrag

Verhaltensregeln für die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/969 (neu)