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17. Juni 2026 – Plenum

Diskussion über geplantes Antidiskriminierungsgesetz

Die schwarz-grüne Koalition will mit einem neuen Gesetz Diskriminierung im öffentlichen Dienst verhindern. Opposition und Beschäftigtenvertreter äußern jedoch Bedenken hinsichtlich der praktischen Auswirkungen.

Nelly Waldeck (Grüne)
Nelly Waldeck (Grüne) berichtete von „herabwürdigende Aussagen von Lehrkräften“ aus ihrer eigenen Schulzeit.
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Mit einem Antidiskriminierungsgesetz will die Koalition verhindern, dass Menschen mit bestimmten Merkmalen durch Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes benachteiligt werden. Damit werde eine „Schutzlücke“ geschlossen, hieß es bei CDU und Grünen. Die Koalition wies zugleich darauf hin, dass Lehrer, Polizisten oder Verwaltungsbeamte nicht unter „Generalverdacht“ gestellt werden sollten. SPD und SSW ging der Entwurf nicht weit genug, die FDP hielt das Vorhaben hingegen für überflüssig. Der Sozialausschuss sowie der Innen- und Rechtsausschuss behandeln das Thema weiter. 

Niemand dürfe „aufgrund einer rassistischen oder antisemitischen Zuschreibung, des Geschlechts, der geschlechtlichen Identität, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der Nationalität, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Lebensalters, der sexuellen Orientierung, der Elternschaft oder der familiären Fürsorgeverantwortung“ diskriminiert werden, heißt es in dem Entwurf. Eine Diskriminierung liegt demnach vor, wenn jemand aufgrund eines oder mehrerer der genannten Merkmale „eine weniger günstige Behandlung erfährt als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde“. Kommt es zu einem Rechtsstreit über die Frage, ob eine Diskriminierung vorliegt, soll „der Beweis von Tatsachen, die dies überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen“, ausreichen. „In diesem Fall obliegt es der anderen Partei, diesen Nachweis zu erschüttern.“ 

Geplante Beweislastumkehr nicht im Entwurf

 

Aminata Touré (Grüne)
Sozialministerin Aminata Touré (Grüne): „Das Gesetz ist dafür da, das Fehlverhalten einzelner abzustellen.“
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Nelly Waldeck (Grüne) berichtete von „herabwürdigende Aussagen von Lehrkräften“ aus ihrer eigenen Schulzeit. Die Schüler hätten das Gefühl gehabt, sich nicht wehren zu können. Aktuell würden derartige Vorfälle nicht vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz erfasst, so Waldeck. „Wenn Menschen dem Staat begegnen, müssen sich darauf verlassen können, dass sie fair behandelt werden“, betonte Sozialministerin Aminata Touré (Grüne). „Das Gesetz ist dafür da, das Fehlverhalten einzelner abzustellen“, merkte die Ministerin an – es gebe keinen „Generalverdacht“. 

 

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Nun liege eine „maßvolle“ Formulierung vor, so die CDU-Abgeordnete Marion Schiefer.
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Das nun vorliegende Papier ist der überarbeitete Entwurf eines Vorschlags aus dem Sozialministerium vom März dieses Jahres. Dieser war bei der CDU auf Widerspruch gestoßen und in der Koalition überarbeitet worden. Nun liege eine „maßvolle“ Formulierung vor, so die CDU-Abgeordnete Marion Schiefer. So sei die ursprünglich geplante „Beweislastumkehr“ nicht mehr enthalten. Demnach hätte ein Beschäftigter, dem eine Diskriminierung vorgeworfen wird, diesen Verdacht selbst entkräften müssen. Zudem hätten die Christdemokraten darauf gedrängt, bestimmte Bereiche von dem Gesetz auszunehmen, zum Beispiel die Justiz, die Polizei, wenn sie im Auftrag der Staatsanwaltschaft handelt, und die Kommunen.

Skepsis in der Opposition

 

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Serpil Midyatli (SPD) kritisierte die „wahnsinnig lange Liste von Ausnahmen“.
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Die „wahnsinnig lange Liste von Ausnahmen“ kritisierte Serpil Midyatli (SPD). Sie habe Bedenken, ob das Gesetz das einlösen könne, was die Koalition verspreche. „Die Bürger verlassen sich auf ein Gesetz und denken, sie haben Ansprüche“, so Midyatli. Der Staat dürfe „nicht den Eindruck erwecken, dass er die Menschen schützt, und am Ende wird es nicht passieren.“ Christian Dirschauer (SSW) wies darauf hin, dass seine Fraktion bereits 2023 einen eigenen Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz vorgelegt habe. Ein moderner Rechtsstaat müsse sich an den Maßstäben messen lassen, die er von anderen verlangt, sagte Dirschauer. So gebe es bereits strenge Anforderungen an Vermieter und Unternehmen. Der SSW sah noch „Nachbesserungsbedarf“ und forderte ein Klagerecht für Vereine und Verbände. 

 

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Christian Dirschauer (SSW) wies darauf hin, dass seine Fraktion bereits 2023 einen eigenen Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz vorgelegt habe.
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

„Wir bleiben skeptisch, was Notwendigkeit und Ausgestaltung angeht“, unterstrich Christopher Vogt (FDP). Diskriminierung sei bereits jetzt durch Artikel 3 des Grundgesetzes verboten. Vogt sah ein „Signal des Misstrauens gegenüber denjenigen, die tagtäglich Verantwortung für das Funktionieren unseres Staates übernehmen“, und warnte vor einem „Bürokratiemonster“.

 

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Christopher Vogt (FDP): „Wir bleiben skeptisch, was Notwendigkeit und Ausgestaltung angeht.“
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Mit einem „Gesetz zur Vermeidung von Diskriminierung in Schleswig-Holstein“ will die schwarz-grüne Koalition eine Benachteiligung von Menschen durch Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes vermeiden. Der Landtag berät in erster Lesung. „Ziele dieses Gesetzes sind die Vermeidung von Diskriminierungen bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben im Land Schleswig-Holstein und die Förderung von Chancengleichheit sowie einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt“, heißt es in dem Entwurf, der von den Fraktionen von CDU und Grünen vorgelegt wird. Konkret: „Niemand darf im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns aufgrund einer rassistischen oder antisemitischen Zuschreibung, des Geschlechts, der geschlechtlichen Identität, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der Nationalität, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Lebensalters, der sexuellen Orientierung, der Elternschaft oder der familiären Fürsorgeverantwortung (...) diskriminiert werden.“

Eine Diskriminierung liegt demnach vor, wenn jemand aufgrund eines oder mehrerer der genannten Merkmale „eine weniger günstige Behandlung erfährt als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation, erfahren hat oder erfahren würde“. Die verantwortliche Behörde soll verpflichtet werden, den entstandenen Schaden zu ersetzen, etwa in Form einer finanziellen Entschädigung. Kommt es zu einem Rechtsstreit über die Frage, ob eine Diskriminierung vorliegt, soll „der Beweis von Tatsachen, die dies überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen“, ausreichen. „In diesem Fall obliegt es der anderen Partei, diesen Nachweis zu erschüttern.“ Von Diskriminierung betroffene Personen können zudem „Unterstützungsleistungen durch Antidiskriminierungsverbände in Anspruch nehmen“.

Kritik von SPD und FPD

Außerdem sollen die Behörden des Landes zu einer „Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt“ verpflichtet werden. Die zuständige oberste Landesbehörde, aktuell das Sozialministerium, „koordiniert im Zusammenwirken mit den übrigen Ressorts die Weiterentwicklung der Antidiskriminierungsmaßnahmen des Landes“. Es soll darauf hingewirkt werden, „dass in den Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen ihrer Beschäftigten die Diversity-Kompetenz einschließlich der antidiskriminierungs-, landesgleichstellungs-, teilhabe- und integrationsrechtlichen Grundlagen sowie die Grundsätze der Inklusion berücksichtigt werden“.

Das geplante Gesetz ist im Mai-Plenum auf Widerstand bei FDP und SPD gestoßen. Die Oppositionsfraktionen befürchten, dass sich künftig Polizisten, Lehrkräfte und Verwaltungsmitarbeiter rechtfertigen müssen, sobald ihnen Diskriminierung unterstellt wird. Dies sei rechtsstaatlich problematisch und bringe „ein erhebliches Missbrauchspotenzial mit sich“, sagte FDP-Fraktionschef Christopher Vogt. Beate Raudies (SPD) verwies auf Skepsis seitens der Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes: „Wenn die Beschäftigten vor einem Generalverdacht warnen, dann können, dann werden wir das nicht ignorieren.“

TOP 17:

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen

– Drucksache 20/4529