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16. Juni 2026 – Plenum / Vorschau

Landtag berät über geplantes Antidiskriminierungsgesetz

Die schwarz-grüne Koalition will mit einem neuen Gesetz Diskriminierung im öffentlichen Dienst verhindern. Opposition und Beschäftigtenvertreter äußern jedoch Bedenken hinsichtlich der praktischen Auswirkungen.

Beamte Behörde Amt Stempel Schreibtisch © Foto: dpa, Patrick Pleul
Schreibtisch in einer Behörde: Die SPD befürchtet einen Generalverdacht gegenüber den Beschäftigten im öffentlichen Dienst.
© Foto: dpa, Patrick Pleul

Mit einem „Gesetz zur Vermeidung von Diskriminierung in Schleswig-Holstein“ will die schwarz-grüne Koalition eine Benachteiligung von Menschen durch Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes vermeiden. Der Landtag berät in erster Lesung. „Ziele dieses Gesetzes sind die Vermeidung von Diskriminierungen bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben im Land Schleswig-Holstein und die Förderung von Chancengleichheit sowie einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt“, heißt es in dem Entwurf, der von den Fraktionen von CDU und Grünen vorgelegt wird. Konkret: „Niemand darf im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns aufgrund einer rassistischen oder antisemitischen Zuschreibung, des Geschlechts, der geschlechtlichen Identität, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der Nationalität, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Lebensalters, der sexuellen Orientierung, der Elternschaft oder der familiären Fürsorgeverantwortung (...) diskriminiert werden.“

Eine Diskriminierung liegt demnach vor, wenn jemand aufgrund eines oder mehrerer der genannten Merkmale „eine weniger günstige Behandlung erfährt als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation, erfahren hat oder erfahren würde“. Die verantwortliche Behörde soll verpflichtet werden, den entstandenen Schaden zu ersetzen, etwa in Form einer finanziellen Entschädigung. Kommt es zu einem Rechtsstreit über die Frage, ob eine Diskriminierung vorliegt, soll „der Beweis von Tatsachen, die dies überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen“, ausreichen. „In diesem Fall obliegt es der anderen Partei, diesen Nachweis zu erschüttern.“ Von Diskriminierung betroffene Personen können zudem „Unterstützungsleistungen durch Antidiskriminierungsverbände in Anspruch nehmen“.

Kritik von SPD und FPD

Außerdem sollen die Behörden des Landes zu einer „Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt“ verpflichtet werden. Die zuständige oberste Landesbehörde, aktuell das Sozialministerium, „koordiniert im Zusammenwirken mit den übrigen Ressorts die Weiterentwicklung der Antidiskriminierungsmaßnahmen des Landes“. Es soll darauf hingewirkt werden, „dass in den Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen ihrer Beschäftigten die Diversity-Kompetenz einschließlich der antidiskriminierungs-, landesgleichstellungs-, teilhabe- und integrationsrechtlichen Grundlagen sowie die Grundsätze der Inklusion berücksichtigt werden“.

Das geplante Gesetz ist im Mai-Plenum auf Widerstand bei FDP und SPD gestoßen. Die Oppositionsfraktionen befürchten, dass sich künftig Polizisten, Lehrkräfte und Verwaltungsmitarbeiter rechtfertigen müssen, sobald ihnen Diskriminierung unterstellt wird. Dies sei rechtsstaatlich problematisch und bringe „ein erhebliches Missbrauchspotenzial mit sich“, sagte FDP-Fraktionschef Christopher Vogt. Beate Raudies (SPD) verwies auf Skepsis seitens der Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes: „Wenn die Beschäftigten vor einem Generalverdacht warnen, dann können, dann werden wir das nicht ignorieren.“

Bericht folgt etwa eine Stunde nach Ende der Debatte

TOP 17:

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen

– Drucksache 20/4529