Mit einer transparenten und elektronischen Verwaltung sowie mit mehr Künstlicher Intelligenz will die Landesregierung den Alltag noch digitaler machen. Digitalisierungsminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) stellt dafür im Plenum ein Digitalisierungsgesetz vor, das die schleswig-holsteinische Verwaltung umfassend auf elektronische Beine stellt und neu regelt. Die Eckpunkte des Gesetzentwurfs waren bereits im April vergangenen Jahres vom Landeskabinett gebilligt worden.
Bis Ende 2022 sollen alle Behörden in Schleswig-Holstein ihre Leistungen auch digital anbieten, die Kommunikation zwischen Bürger und Amt soll automatisiert werden. Laut Entwurf wird es ein Portal geben, über das alle Leistungen abgerufen werden können. „Chat-Bots“ bieten Bürgern online Hilfestellung, bei Bedarf sollen aber weiter auch Verwaltungsmitarbeiter ansprechbar sein.
Investitionen im dreistelligen Millionenbereich
Das Gesetz ermöglicht den Planungen zufolge zudem den Einsatz von künstlicher Intelligenz, beispielsweise für voll automatisierte Steuer- oder Versicherungsbescheide. Schleswig-Holstein nehme dabei eine Vorreiterrolle ein, heißt es in dem 158 Seiten starken Papier. Die Landesregierung investiert dafür nach eigenen Angaben jährlich bereits 270 Millionen Euro in die Digitalisierung. Künftig seien Investitionen in ähnlicher Höhe nötig, heißt es im Gesetzentwurf. Ein Stellenabbau ist nicht vorgesehen.
Die Wohnadresse ändern, den Führerschein verlängern oder Gebühren bezahlen: Eines der zentralen Ziele des Digitalisierungsgesetzes ist es, dass alle Schleswig-Holsteiner künftig ihre Behördengänge vollständig online abwickeln können – ganz unabhängig von Öffnungszeiten. Schon heute können die Bürger etwa unter serviceportal.schleswig-holstein.de beispielsweise Fördermittel oder ein Gewerbe online beantragen, in einigen Pilotkommunen wie Kiel oder Lübeck sogar Wohngeld.
„KI-Rüge“ bei digitalem Irrtum
Zukünftig sollen zudem grundsätzlich alle Informationen der Landesverwaltung maschinenlesbar über das Open-Data-Portal des Landes veröffentlicht werden. Schon jetzt ist es das umfangreichste in ganz Deutschland: Mehr als 17.000 Datensätze, beispielsweise zur Badegewässerqualität, stehen für Unternehmen, Bürger oder Behörden frei zur Verfügung.
Und: Erstmals setzt ein Gesetz einen rechtlichen Rahmen für den Einsatz der Künstlichen Intelligenz (KI) in der Verwaltung. So erhalten die Schleswig-Holsteiner einen Rechtsanspruch darauf, eine durch KI getroffene Entscheidung auf Wunsch von einem Menschen überprüfen zu lassen. Durch dieses Prinzip der „KI-Rüge“ wäre der beanstandete Verwaltungsakt nicht wirksam, bevor er nicht durch einen Mitarbeiter der entsprechenden Behörde geprüft wird.
(Stand: 20. September 2021)
Vorherige Debatten / Meldung zum Thema:
August 2021 (Anbindung an Ausschuss / ohne Aussprache)
Januar 2021
August 2020 (Online-Zugangsgesetz)