Das Land soll seine Sportförderung auf eine gesetzliche und damit verlässliche Rechtsgrundlage stellen. Dies ist die Intention der regierungstragenden Fraktionen von CDU, Grünen und FDP für ihren vorgelegten Entwurf eines Sportförderungsgesetzes. Darin werden unter anderem die Struktur, die Ziele und die Finanzierung des organisierten Sports im Land beschrieben und geregelt.
„Das Ziel des Sportfördergesetzes besteht darin, allen Menschen in Schleswig-Holstein unabhängig von persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten sportliche Betätigungen zu ermöglichen, den Zusammenhalt und die Inklusion aller Bevölkerungsteile auf breiter gesellschaftlicher Ebene zu unterstützen und die integrative Kraft des Sports sowie der Sportvereine und der Sportverbände zu stärken“, heißt in der Begründung des Gesetzentwurfs. Die Zahl der Menschen, die in Schleswig-Holstein im organisierten Bereich Sport treiben, wird mit einer Million angegeben.
Ein Kernelement in dem geplanten Gesetz ist die Festschreibung der Fördermittel des Landes: Demnach fließen dem Landessportverband jährlich zehn Millionen Euro aus Mitteln des Glücksspiels zu sowie eine Million Euro aus der Landeskasse. Bei den Zielen der Sportförderung wird die Gleichstellung aller Menschen unabhängig von ihrer geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung betont, ebenso wie die Integration von behinderten Menschen und Migranten. Und: Es sei „die Integrität des Sports zu schützen und zu stärken, insbesondere durch Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch und Dopingmissbrauch“.
(Stand: 20. September 2021)
Vorherige Debatten / Meldung zum Thema:
Mai 2021 (Corona-Hilfen / ohne Aussprache)
Oktober 2020
September 2020