Die Landesregierung bittet das Parlament um Zustimmung für die anstehende Fortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) aus dem Jahr 2010. Der als Rechtsverordnung vorgelegte Plan, der jetzt um Zustimmung des Landtages wirbt, legt fest, welche räumliche Entwicklung des Landes angestrebt wird. Er bezieht sich jetzt auf einen Planungszeitraum von 15 Jahren und ist Grundlage für die Aufstellung der Regionalpläne. Der LEP kann bei Bedarf, etwa bei neuen gesellschaftlichen oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen, an Entwicklung angepasst werden.
Der mehrere hundert Seiten umfassende LEP ist das zentrale Instrument der Raumordnung in Schleswig-Holstein. Er soll die unterschiedlichen Nutzungen des Raums aufeinander abstimmen und Konflikte minimieren, wie sie zum Beispiel zwischen Wohnen, Gewerbe, Tourismus, Infrastruktur, Landwirtschaft, Rohstoffabbau oder Energieerzeugung sowie Ressourcenschutz (unter anderem Klima- und Naturschutz) und der Landes- und Bündnisverteidigung auftreten können. Leitvorstellung der Raumordnung – einschließlich des Küstenmeers und der inneren Gewässer – ist eine nachhaltige Entwicklung, so dass wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Einklang miteinander stehen.
Mit Experimentierklausel auf „Megatrends“ reagieren
Das Raumordnungsgesetz schreibt vor, dass die gesamträumlichen Festlegungen eines Landesentwicklungsplans in teilräumlichen Regionalplänen konkretisiert werden müssen. Es sind insgesamt drei Planungsräume vorgesehen – Planungsraum1: Kreis Nordfriesland, Flensburg, Kreis Schleswig-Flensburg, Planungsraum 2: Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kreis Plön Kiel, Planungsraum 3: die südlichen Landesteile.
„Ein Landesentwicklungsplan, der auf die nächsten 15 Jahre ausgerichtet ist, kann nicht für alle zukünftigen Herausforderungen, Entwicklungen und Projektideen vorab schon eine raumordnerische Antwort geben“, heißt es im Vorwort des LEP. Um einerseits einen verbindlichen Rahmen in den nächsten Jahren zu geben, aber andererseits auch flexibel für innovative Entwicklungen sein zu können, soll insbesondere den Kommunen „ein ausreichendes Maß an Flexibilität und Gestaltungsspielraum“ eingeräumt werden. Vor diesem Hintergrund ist die bereits im Plenum diskutierte „Experimentierklausel“ neu im LEP verankert worden. Mit ihr sollen sogenannte Megatrends einfacher und unbürokratischer als bisher erprobt werden können.
250 Stellungnahmen geprüft
Bei der Vorstellung der jetzt vorgelegten Fassung des Entwicklungsplans sagte Innenministerin Sabine-Sütterlin-Waack (CDU), die Landesregierung wolle mit den Flächen künftig sparsamer umgehen. Die Landesplanungsbehörde hatte nach Angaben des Innenministeriums rund 250 Stellungnahmen geprüft und bearbeitet, bevor das Kabinett dem Entwurf des Ressorts zustimmte. Wesentliche Änderungen seien infolge dieser Stellungnahmen nicht mehr nötig gewesen.
„Beim Thema Solarenergie wird durch die neuen landesplanerischen Regelungen eine stärkere raumordnerische Steuerung sichergestellt“, hob die Ministerin hervor. Im Zusammenhang mit der Planung neuer Solarenergie-Projekte hatten Kreise, Ämter und Gemeinden mehr verbindliche Regelungen gefordert. „Wir wollen, dass der Ausbau der Solaranlagen auf geeignete Flächen gelenkt und die Planung der Standorte geordnet und unter Abwägung aller schutzwürdigen Belange erfolgt“, sagte Sütterlin-Waack. „Gleichzeitig bleibt genügend Raum für die Errichtung von Solar-Freiflächenanlagen.“
(Stand: 25. Oktober 2021)
Vorherige Debatten zum Thema:
August 2020 (Regionalplanung Windkraft)
August 2020 (Experimentierklausel)
Mai 2019 (Entwicklungsstrategie)
Weitere Infos:
Die Landesregierung zum LEP