Der Landtag hat drei Gesetzesänderungen zum Glücksspiel beschlossen – allesamt einstimmig. Seit 1. Juli 2021 ist der bundesweite Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Das sei „ein Meilenstein für das Glückspielwesen“, konstatierte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU). Nun würden die „hohen ordnungsrechtlichen und technischen Standards“ in Landesrecht umgesetzt. Dazu zählte sie unter anderem den Jugendschutz und den Verbraucherschutz.
Die Jamaika-Koalition nannte die Beschlüsse „ein konstruktives Ende von jahrelangen Prozessen“. Die Opposition stimmte ebenfalls geschlossen zu. Die SPD forderte aber Nachbesserungen. Kai Dolgner (SPD) ermahnte, Suchtberatung müsse eine noch größere Rolle spielen. Er forderte einen Beirat, der die Suchtbekämpfung wissenschaftlich begleitet und die Träger der Suchthilfe evaluiert. Hier versprach die Jamaika-Koalition Unterstützung.
„Ein Stück Geschichte geschrieben“
Zu den jetzt beschlossenen Maßnahmen gehört zum Beispiel die Festlegung der Zahl der Annahmestellen, um Glücksspiel in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken und unerlaubtem Zocken entgegenzuwirken. Zudem kann nun das Innenministerium kleine Lotterien und Ausspielungen genehmigen. Das soll die örtlichen Behörden entlasten. Für den Kampf gegen Glücksspielsucht gibt es einen festen Betrag und Sportwetten sind nur mit einem verpflichtenden Einsatz von Kundenkarten möglich.
Der Landtag habe „ein Stück Geschichte geschrieben“, erklärte Hans-Jörn Arp (CDU). Die Kanalisierung des Glücksspiels im Internet sei 2004 das Ziel gewesen. Das habe man geschafft. Arp mahnte jedoch, die zur Überwachung neu geschaffene Glücksspiel-Bundesbehörde in Sachsen-Anhalt müsse schnell personell aufgestockt werden, „weil sonst Anbieter ins Ausland wechseln“.
Spielhallengesetz und Online-Casinosteuer
Ebenfalls zugestimmt wurde dem Gesetzentwurf zum Spielhallengesetz, das im Wesentlichen fortgeschrieben wurde. Es sieht allerdings keine Mindestabstände mehr zu Kitas und Krippen mehr vor, aber zu Schuldnerberatungsstellen. Grund dafür sei, dass „bereits von Spielsucht betroffene und überschuldete Personen“ auf ihrem Weg zu oder von einer Beratungsstelle nicht „in Versuchung geführt“ werden sollen. Und: Als Online-Casinospielsteuer müssen Anbieter nun im Kalendermonat bei einer Bemessungsgrundlage von bis zu 300.000 Euro brutto mit 34 Prozent, zwischen 300.000 und 750.000 Euro mit 39 Prozent und darüber mit 44 Prozent der Bemessungsgrundlage abführen.
Sabine Sütterlin-Waack erklärte, es werde insgesamt „ein schlüssiges Regelwerk“ geschaffen. „Wir schützen die Spieler und kanalisieren die Nachfrage hin zu kontrollierten Angeboten“, so die Ministerin.
Weitere Redner:
Lasse Petersdotter (Grüne), Jan Marcus Rossa (FDP), Lars Harms (SSW)