Die Landesregierung legt den „Tätigkeitsbericht 2020/2021 der Zentralen Anlaufstelle für Opfer von Straftaten und deren Angehörige und der Opferschutzbeauftragten“ vor. Bei den Zentralen Anlaufstelle habe sich laut Bericht gezeigt, dass der Austausch mit anderen Opferhilfeeinrichtungen dazu beiträgt, den Betroffenen schnell helfen zu können. Die seit Sommer 2020 tätige Opferschutzbeauftragte des Landes, Ulrike Stahlmann-Liebelt, gibt an, sich trotz der widrigen Arbeitsumstände aufgrund der Pandemie gut in Schleswig-Holstein etabliert und ein Netzwerk aufgebaut zu haben.
In ihrem ersten Amtsjahr erreichten Stahlmann-Liebelt 136 Hilfegesuche. „Hauptsächlich handelte es sich dabei um Vermittlungsanliegen und Fragen nach finanziellen Hilfen sowie um allgemeine Fragen sowohl zur Anzeigenerstattung als auch zum generellen Ablauf von Ermittlungs-und Strafverfahren“, ist dem Bericht zu entnehmen. In 25 Fällen kontaktierten andere Opferhilfeeinrichtungen, Rechtsanwälte oder Polizeibeamte das Schleswig-Holsteinische Angebot, um sich beispielsweise über die Zentrale Anlaufstelle zu informieren oder Infomaterial anzufordern.
Beistand für Straftatopfer
Die Zentrale Anlaufstelle für Opfer von Straftaten und deren Angehörige ist seit dem 1. Juli 2020 im Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz ansässig. Zugleich ist das Amt eines ehrenamtlichen Opferschutzbeauftragten geschaffen worden und die Juristin Stahlmann-Liebelt zur ersten Beauftragten in Schleswig-Holstein ernannt worden.
Die Zentrale Anlaufstelle und die Opferschutzbeauftragte sollen Opfern von Strafteten schnell und gezielt staatliche Hilfe und Unterstützung zukommen lassen. Sie haben laut dem vorliegenden Tätigkeitsbericht die „Aufgabe, Strategien zur Bewältigung von Großschadenslagen mit dem Schwerpunkt Opferbetreuung zu entwickeln. Daneben galt es, einen Platz in der schon vorhandenen Opferhilfelandschaft zu finden.“ Die Einrichtung beider Hilfsangebote geht auf den Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin im Dezember 2016 zurück.
Opferschutzbericht der Landesregierung
Mit in die Debatte fließt der im Februar erschiene Opferschutzbericht der Landesregierung ein. Auf knapp 250 Seiten listet die Regierung die Entwicklung der letzten fünf Jahre auf – von dem Aspekt Kriminalität über die Bereiche Justiz, Prävention bis hin zu Hilfsangeboten. Bei den umgesetzten Maßnahmen zur Optimierung der Opferhilfe und des Opferschutzes in Schleswig-Holstein hebt die Landesregierung beispielhaft die Einrichtung der Zentralen Anlaufstelle für Opfer im Justizministerium sowie die zeitgleiche Ernennung der unabhängigen Beauftragten hervor.
Auch die Präventionsarbeit hierzulande sei erneut in den Fokus gerückt worden, heißt es in dem Bericht. Daneben habe es seit Vorlage des letzten Opferschutzberichts im Jahr 2017 diverse auf die Verbesserung des Opferschutzes zielende Gesetzesänderungen gegeben. Die Landesregierung hebt hier insbesondere das zum 1. Juli 2022 in Kraft tretende Gesetz zur Resozialisierung und zum Opferschutz in Schleswig-Holstein hervor.
(Stand: 21. März 2022)
Meldung Erste Lesung (Terroropfer):
November 2021 (ohne Aussprache)
Vorherige Meldung zum Thema Berichte:
November 2021 (Terrorbereich/ohne Aussprache)