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27. April 2022 – April-Plenum

Weitere Themen ohne Aussprache

Zu einigen Tagesordnungspunkten fasst der Landtag Beschlüsse ohne Aussprache. Die Abgeordneten diskutieren diese Themen nicht, sondern stimmen ohne Debatte ab.

Top 4 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Landesregierung ‒ Drucksache 19/3527 
(Ausschussüberweisung am 26. Januar 2022)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschuss ‒ Drucksache 19/3774 
Änderungsantrag der Fraktion der SPD ‒ Drucksache 19/3803

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Top 8 / Erste und Zweite Lesung

Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages 2021
Gesetzentwurf der Landesregierung ‒ Drucksache 19/3664 (neu/2. Fassung)
(Federführend ist das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses ‒ Drucksache ????

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Top 11 / Antrag
Anpassung der Vergütung für Lehraufträge an den schleswig-holsteinischen Hochschulen
Antrag der Fraktion der SPD und der Abg. des SSW ‒ Drucksache 19/2703 

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Top 19 / Antrag
Es ist Zeit für ein Tempolimit
Antrag der Fraktion der SPD ‒ Drucksache 19/3810

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Top 37 / Ausschuss
Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.10.2021 bis 31.12.2021
Bericht des Petitionsausschusses ‒ Drucksache 19/3800

Top 4: Kommunalabgabengesetz

Die Gemeinden im Land bekommen mehr Entscheidungsfreiheit. Das ist der Kern einer Reform des Kommunalabgabengesetzes, die der Landtag mit den Stimmen von CDU, Grünen, FDP und SSW gegen die Stimmen der SPD beschlossen hat. So können Gemeinden künftig selbst entscheiden, ob sie eine Kurabgabe von Übernachtungs- und Tagesgästen erheben, ob sie bereits in anderen Orten entrichtete Kurabgaben anerkennen und ob sie sich an Straßenausbaubeiträgen beteiligen wollen.

Die zwölfseitige Gesetzesnovelle beinhaltet zudem eine Änderung des Zitiergebots und eine Erweiterung des Rahmens für die Gewährung von Gebührenermäßigungen. Ferner sieht sie außerordentliche Abschreibungen bei Abgangsverlusten und eine Anpassung der Regelungen über die Entstehung und Festsetzung der Abgabenschuld vor. Die Änderungen seien erforderlich, um der laufenden Verwaltungspraxis und einer neue Rechtsprechung Rechnung zu tragen, hieß es im Vorfeld zur Begründung.

Gemeinden können sich mehr beteiligen

Bisher stand es Kommunen frei, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben oder nicht. Es bestand eine Entweder-oder-Regelung. Nun können Gemeinden, die an der Erhebung der Beiträge grundsätzlich festhalten, durch einen erhöhten Gemeindeanteil Grundstückseigentümer entlasten. Bei der Kurabgabe können die Gemeinden nun ebenfalls entscheiden, ob und wie oft sie erhoben wird. Haben Tagestouristen zum Beispiel bereits an einem Ort gezahlt, kann das an anderen Orten anerkannt werden. Eine erneute Abgabe ist dann nicht mehr nötig.

Und: Da eine „Heranziehung von kurzzeitigen Gemeindebesuchern“, wie beispielsweise Radausflügler, Strandspaziergänger oder Einzelpersonen, die im Gemeindegebiet ein Restaurant besuchen, aufgrund der unterschiedlichen örtlichen Verhältnisse in den Gemeinden häufig nicht praktikabel und auch nicht kostendeckend ist, kann in Zukunft von der Erhebung der Kurabgabe von Tagesgästen abgesehen werden. Die Kurabgabepflicht beschränkt sich dann auf Übernachtungsgäste.

SPD-Antrag abgelehnt

Ein Änderungsantrag der SPD wurde namentlicher Abstimmung mit 24 Ja-Stimmen und 36 Nein-Stimmen abgelehnt.

Debatte Erste Lesung:
Januar 2022

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Top 8: Glücksspielstaatsvertrag

Der bundesweit geltende Glücksspielstaatsvertrag, der erst im Juli vergangenen Jahres in Kraft getreten war, kann geändert werden. Hierfür hat der Landtag einstimmig seine Zustimmung gegeben. Er votierte geschlossen für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung. Dieser sieht vor, dass die Sperrdatei für spielsuchtgefährdete Menschen weiterhin von Hessen aus verwaltet werden soll. Ursprünglich war vorgesehen, das Sperrsystem ab dem 1. Januar 2023 in die Zuständigkeit der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder in Halle an der Saale zu überführen.

Die Umsetzung dieses Zuständigkeitsübergangs hätte dazu geführt, „dass diese in Hessen erst kürzlich geschaffene und vorhandene technische und personelle Infrastruktur und Organisationsstruktur“ andernorts erneut aufgebaut werden müsse. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten und der Verlust von Erfahrung und Fachwissen ließen sich „nur schwer mit den Grundsätzen verwaltungsökonomischen Handelns in Einklang bringen“, heißt es in dem Gesetzestext.

Seit Inkrafttreten des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags haben Betroffene die Möglichkeit, sich für die meisten Glücksspielangebote sperren zu lassen. Angehörige können zudem Fremdsperren beantragen, um sich und pathologisch Spielende vor den Auswirkungen der Spielteilnahme zu schützen. Hierzu wurde das deutschlandweite Sperrsystem OASIS eingerichtet. Hieran sind alle Lotteriegesellschaften, Spielbanken, Betreiber von Spielautomaten sowie staatlich konzessionierte Wettbüros und Anbieter von Online-Glücksspielen angeschlossen.

Vorherige Debatte zum Thema:
März 2021

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Top 11: Lehraufträge an Hochschulen

Der Landtag hat einen Bericht der Landesregierung zur Vergütung von Lehraufträgen an Hochschulen zur Kenntnis genommen. Die Vergütung von Lehrbeauftragten im Norden ist seit 2002 - also seit fast 20 Jahren - nicht gestiegen. Mit ihrem Vorstoß im Landtag wollte die SPD Druck auf die Regierung machen. Diese hatte schon 2019 erklärt, sie wolle die Vergütungssätze prüfen.

Vorherige Debatte zum Thema:
November 2021

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Top 19: Tempolimit

Beschluss:
1. Ablehnung des Antrages Drucksache 19/3810
2. Annahme des Alternativantrages Drucksache 19/3833

Vorherige Debatten zum Thema:
September 2021

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Top 37: Petitionsausschuss

Der Landtag hat den Bericht des Petitionsausschusses für das vierte Quartal 2021 zur Kenntnis genommen. Der Petitionsausschuss erhielt den Angaben zufolge im Berichtszeitraum 318 neue Petitionen. 90 Petitionen konnten abschließend behandelt werden, darunter drei öffentliche. 14 Eingaben erledigte der Ausschuss im Sinne (15,6 Prozent) und 17 teilweise im Sinne der Petenten (18,9 Prozent). 59 Petitionen (65,6 Prozent) konnte er nicht zum Erfolg verhelfen.

Stichwort: Petitionsrecht

Jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich beim Petitionsausschuss des Landtages über Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu beschweren, etwa in den Bereichen Schule, Kindertagesstätten, Baurecht oder Justiz und Strafvollzug. Die Abgeordneten des Ausschusses nehmen eine rechtliche Prüfung vor, reden mit allen Beteiligten, unternehmen gegebenenfalls einen Vor-Ort-Besuch und versuchen das Problem außergerichtlich zu lösen. In den vergangenen Jahren konnten im Schnitt rund 40 Prozent der Eingaben ganz oder teilweise im Sinne der Betroffenen geregelt werden.

Der Petitionsausschuss ist zudem das „offene Ohr“ des Parlaments für die Sorgen der Bürger. Sozusagen als Nebeneffekt liefern die Petitionen Anregungen für die Arbeit der Abgeordneten, indem sie Lücken und Schwachstellen in gesetzlichen Regelungen oder Verordnungen aufdecken und die Meinung der Wähler zu aktuellen politischen Fragen widerspiegeln.

Weitere Informationen:
Der Petitionsausschuss des Landtages
Letzte Meldungen zum Thema:
Dezember 2021 (ohne Aussprache)

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