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16. Dezember 2021 – Dezember-Plenum

Weitere Themen ohne Aussprache

Zu einigen Tagesordnungspunkten fasst der Landtag Beschlüsse ohne Aussprache. Die Abgeordneten diskutieren diese Themen nicht, sondern stimmen ohne Debatte ab.

Top 13 / Wahl
Wahl der Mitglieder für die 17. Bundesversammlung am 13.02.2022
Wahlvorschlag der Abgeordneten des SSW ‒ Drucksache 19/3480
Wahlvorschlag des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD ‒ Drucksache 19/3481
Wahlvorschlag der Fraktion der FDP ‒ Drucksache 19/3490(neu)
Wahlvorschlag der Fraktion der CDU ‒ Drucksache 19/3492
Wahlvorschlag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen ‒ Drucksache 19/3493(neu)
Wahlvorschlag der Fraktion der SPD ‒ Drucksache 19/3494(neu)


Top 28 / Bericht
Bericht des Petitionsausschusses
Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.07.2021 bis 30.09.2021
Quartalsbericht ‒ Drucksache 19/3455


Top 32 / Ausschussempfehlung
Kommunale Verfassungsbeschwerde vor dem Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht wegen Verletzung von Artikel 57 Absatz 1 und Absatz 2 LV durch das Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich vom 12. November 2020
Schreiben des Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts vom 11. November 2021
Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses ‒ Drucksache 19/3471

Top 13: Wahl der Mitglieder für die 17. Bundesversammlung

Der Landtag hat seine Delegierten samt Ersatzleuten für die Bundesversammlung in offener Abstimmung gewählt. Die Bundesversammlung wird am 13. Februar 2022 zusammenkommen, um ein neues Staatsoberhaupt zu wählen. Bislang ist Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier der einzige Kandidat. Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages sowie der gleichen Anzahl an Mitgliedern, die von denLandesparlamenten benannt werden. Der Landtag entsendet 27 Delegierte. Die Fraktionen haben erneut sowohl Berufspolitiker als auch Angehörige der Zivilgesellschaft ausgewählt.

CDU: Daniel Günther (Ministerpräsident), Karin Prien (Bildungsministerin), Tobias Koch (Fraktionsvorsitzender), Sabine Sütterlin-Waack (Innenministerin), Hans-Jörn Arp (Parlamentarischer Geschäftsführer), Katja Rathje-Hoffmann (Abgeordnete), Klaus Schlie (Landtagspräsident), Ute Volquardsen (Präsidentin der Landwirtschaftskammer), Tim Brockmann (Abgeordneter), Nina Eskildsen (Unternehmerin, Präsidentin des Landesverbandes des Kfz-Gewerbes), Peter Lehnert (Abgeordneter)
Vertreter: G. Bockholdt (Unternehmerin), C. C. Claussen (Justizminister), K. Herbst (Innenstaatssekretärin)

SPD: Serpil Midyatli (Fraktionsvorsitzende), Beate Raudies (Abgeordnete), Thomas Losse-Müller (designierter Spitzenkandidat für die Landtagswahl), Torsten Albig (ehemaliger Ministerpräsident), Felix Eicke (Schlagzeuger der Kieler Band „Leoniden“), Wiebke Exner (Friseurin aus Glinde), Lynn Boysen (Auszubildende im Pflegebereich)
Vertreter: A. Henke (Landesvorsitzende der GEW), R. Poersch, B. Pauls (beide Abgeordnete), B. Herdejürgen (Parlamentarische Geschäftsführerin), M. Habersaat (Abgeordneter), Kirsten Eickhoff-Weber (Landtagsvizepräsidentin)

Grüne: Dominik Eggert (Jugendfeuerwehr), Monika Heinold (Finanzministerin), Aminata Touré (Landtagsvizepräsidentin), Eka von Kalben (Fraktionsvorsitzende)
Vertreter: A.-K. Tranziska (Landesvorsitzende), M. Bohn, L. Petersdotter (beide Abgeordnete)

FDP: Bernd Buchholz (Wirtschaftsminister), Christopher Vogt (Fraktionsvorsitzender), Oliver Kumbartzky (Parlamentarischer Geschäftsführer)
Vertreter: A. Krämer (Landtagsvizepräsidentin), K. Richert, D. Bornhöft (beide Abgeordnete)

SSW: Lars Harms (Vorsitzender des SSW im Landtag)
Vertreter: J. Waldinger-Thiering (Abgeordnete)

AfD-Zusammenschluss: Jörg Nobis (Vorsitzender des Zusammenschlusses)
Vertreter: C. Schaffer (Abgeordneter)

Infos zur Bundesversammlung:
Deutscher Bundestag/Bundesversammlung


Top 28: Quartalsbericht des Petitionsausschusses

Der Landtag hat den Bericht des Petitionsausschusses für das dritte Quartal 2021 zur Kenntnis genommen. Der Petitionsausschuss erhielt den Angaben zufolge im Berichtszeitraum 80 neue Petitionen. 140 Petitionen konnten abschließend behandelt werden, darunter drei öffentliche. 19 Eingaben erledigte der Ausschuss im Sinne (neun Prozent) und 14 teilweise im Sinne der Petenten (zehn Prozent). 112 Petitionen (80 Prozent) konnte er nicht zum Erfolg verhelfen. Im Laufe des Verfahrens zu einer Petition (ein Prozent) sind die Petenten in ihr Heimatland zurückgezogen.

Stichwort: Petitionsrecht

Jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich beim Petitionsausschuss des Landtages über Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu beschweren, etwa in den Bereichen Schule, Kindertagesstätten, Baurecht oder Justiz und Strafvollzug. Die Abgeordneten des Ausschusses nehmen eine rechtliche Prüfung vor, reden mit allen Beteiligten, unternehmen gegebenenfalls einen Vor-Ort-Besuch und versuchen das Problem außergerichtlich zu lösen. In den vergangenen Jahren konnten im Schnitt rund 40 Prozent der Eingaben ganz oder teilweise im Sinne der Betroffenen geregelt werden.

Der Petitionsausschuss ist zudem das „offene Ohr“ des Parlaments für die Sorgen der Bürger. Sozusagen als Nebeneffekt liefern die Petitionen Anregungen für die Arbeit der Abgeordneten, indem sie Lücken und Schwachstellen in gesetzlichen Regelungen oder Verordnungen aufdecken und die Meinung der Wähler zu aktuellen politischen Fragen widerspiegeln.

Weitere Informationen:
Der Petitionsausschuss des Landtages
Letzte Meldungen zum Thema:
Oktober 2021 (ohne Aussprache)


Top 32: Verfassungsbeschwerde zum kommunalen Finanzausgleich

Der Landtag wird einem Gerichtsverfahren zu den Verfassungsbeschwerden einiger Kommunen nicht beitreten und auch keine Stellungnahme abgeben. Das hat das Parlament einstimmig beschlossen. Insgesamt 108 Gemeinden haben Mitte November Klage beim Landesverfassungsgericht in Schleswig gegen den seit Jahresbeginn 2021 geltenden Finanzausgleich eingereicht. Die Gemeinden fühlen sich bei der Mittelverteilung gegenüber Städten benachteiligt.

 

Sie monieren, dass sogenannte Zentrale Orte eine gesonderte Summe aus dem 1,9-Milliarden-Euro-Topf bekommen, obwohl es keine abschließende Liste von Aufgaben gebe, für die sie das zusätzliche Geld erhalten. Den tatsächlichen Bedarf der Zentralorte für überörtliche Aufgaben habe das Land nie ermittelt. Auch die nicht-zentralen Orte hätten mit steigenden Kosten für Brandschutz, Kitas, Schulen und Straßen sowie wachsenden Defiziten zu kämpfen, heißt es in der Klage. Zugleich erfüllten auch kleinere Gemeinden Aufgaben, von denen andere umliegende Orte und deren Einwohner profitieren.

Vorherige Debatte zum Thema:
Oktober 2020