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21. Februar 2023 – Petitionsausschuss

Neue Sprechstunde jeden ersten Dienstag im Monat

Wer sich von Behörden ungerecht behandelt fühlt oder mit der Arbeitsweise nicht einverstanden ist, hat in Schleswig-Holstein einen Anlaufpunkt. Doch wie geht eine Petition? Dazu kann man sich jetzt beraten lassen.

Beratungsszene im Besprechungsraum: Ein Pärchen erhält Infos zur Petition von dem Ausschussvorsitzenden Hauke Göttsch und Michaela Becker, Geschäftsführerin des Petitionsausschusses.
Beratungsgespräch mit dem Ausschussvorsitzenden Hauke Göttsch (2. von links) und Michaela Becker, Geschäftsführerin des Petitionsausschusses (links). Foto: Landtag, Christian Lipovsek

„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die die Volksvertretung zu wenden.“ So ist es in Artikel 17 des Grundgesetzes klar formuliert. Wer sich in Schleswig-Holstein durch staatliche Stellen ungerecht behandelt fühlt, kann sich schriftlich an den Petitionsausschuss des Landtags wenden. Doch eignet sich mein Anliegen dafür überhaupt? – und wenn ja: Wie schreibe ich denn eine Petition? Dazu berät die Geschäftsstelle des Ausschusses ab sofort nach notwendiger Voranmeldung jeden ersten Dienstag im Monat zwischen 8 und 9 Uhr sowie 16 und 17 Uhr in einer neuen Sprechstunde im Landeshaus oder per Videokonferenz.

Möglich ist es dort auch, Petitionen gleich zu Protokoll zu geben. „Der Petitionsausschuss hilft, wo er kann. Wenn Bürgerinnen und Bürger Unterstützung bei der Erstellung einer Petition brauchen, können sie jetzt jeden ersten Dienstag im Monat ins Landeshaus kommen oder sich online beraten lassen“, freut sich Hauke Göttsch, Vorsitzender des Petitionsausschusses, über das neue Angebot. Ziel sei ein noch bürgerfreundlicheres, niedrigschwelliges Verfahren, sagt er. Der zusätzliche Service ergänzt die Bürgersprechstunden, die einzelne Ausschussmitglieder vor Ort anbieten.

So läuft eine Petition ab

Mit durchschnittlich 500 Petitionen pro Jahr beschäftigt sich der Ausschuss, dem 13 Abgeordnete angehören. Wenn eine Petition eingegangen ist, wird zunächst geprüft, ob alles den Vorgaben entspricht. Ist dieses der Fall, starten die Abfragen bei den zuständigen Ministerien und Behörden. Zwischen sechs und zehn Wochen dauert es dann in der Regel bis zu einer Antwort. In einzelnen Fällen kann es aber auch deutlich länger sein. Ist der Sachverhalt geklärt und das vorgetragene Anliegen berechtigt, empfiehlt der Petitionsausschuss zum Beispiel Änderungen, Aufhebungen oder den Erlass von Behördenentscheidungen. Die Petenten werden schriftlich über die Entscheidung informiert.

Voranmeldungen zur neuen Sprechstunde sind unter Tel. 0431 / 988-1018 oder an petitionsausschuss@landtag.ltsh.de per Mail nötig. Wer keine Möglichkeit hat, ins Landeshaus zu kommen, kann das Angebot auch per Videokonferenz wahrnehmen. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Landtages www.landtag.ltsh.de unter dem Reiter „Petitionen“.