Nach dem Plenum und dem Sozialausschuss war Ende April der Petitionsausschuss gefordert. Der Anlass: eine öffentliche Petition, die 12.467 Menschen mitgezeichnet haben. Darin warnt die Initiatorin Birte Lohmannn vor einer „Versorgungslücke“ für schwangere Frauen, die eine Abtreibung ins Auge fassen. Land und Stadt müssten eingreifen. Gesundheitsministerium und Stadtverwaltung verorten das Problem jedoch an anderer Stelle: Es gebe in der Fördestadt ausreichend Gynäkologen, allerdings böten nur wenige Ärzte Abtreibungen an.
Hintergrund: In Flensburg haben sich Anfang März das evangelische Diako-Krankenhaus und das katholische Franziskus-Hospital zusammengeschlossen. Das neue „Fördeklinikum Katharinen Hospital“ steht unter Leitung des katholischen Malteserordens, der Abtreibungen nur in Ausnahmefällen erlaubt. Lediglich bei akuter Lebensgefahr für die werdende Mutter werden noch Abbrüche vorgenommen, aber nicht mehr bei einer „kriminologischen Indikation“, also nach Vergewaltigung oder Inzest. Auch Fälle nach der sogenannten Beratungsregelung berücksichtigt das neue Klinikum nicht. Demnach bleiben Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen straffrei, wenn die Schwangere zuvor zu einem Beratungsgespräch bei einer anerkannten Einrichtung war.
Forderung nach Träger-Wechsel zurückgewiesen
Damit habe sich das Klinikum faktisch aus diesem Bereich zurückgezogen, monierte Petentin Lohmann - obwohl die Diakonie 1997 vertraglich zugesichert hatte, dass dort weiter Abtreibungen vorgenommen werden. Nun aber setzten die Malteser ihre „katholischen Moralvorstellungen“ durch. Dafür gebe es in Flensburg keine Unterstützung, „weder in der Ratsversammlung, noch in der Zivilgesellschaft“, so Lohmann. Es dürfe kein „Weigerungsrecht aus moralischen Gründen“ geben. Ihre Forderung: Land und Stadt müssten sich gegen den Träger durchsetzen, oder das Klinikum müsse in andere Hände übergehen, etwa unter eine kommunale Trägerschaft.
Dominik Völk, Abteilungsleiter im Gesundheitsministerium, wies die Forderung zurück. Krankenhausträger könnten nicht dazu verpflichtet werden, bestimmte Leistungen anzubieten. Zudem dürfe das Land einen Träger nicht verdrängen, nur weil er ein eigenes „ethisches und religiöses Profil“ habe. Kliniken seien ohnehin nicht das Hauptproblem, denn nur bei zwei Prozent aller Abtreibungen sei eine stationäre Betreuung erforderlich. Im vergangenen Jahr seien dies lediglich 40 von 3.400 Fällen im Lande gewesen. Der große Rest betreffe ambulante Behandlungen in gynäkologischen Praxen. Völk verwies auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach eine Abtreibungsklinik innerhalb eines Tages erreichbar sein müsse. Das sei in ganz Schleswig-Holstein gegeben.
Stadt sieht das Land in der Pflicht
Sie sei „entsetzt“ über diese „nicht sehr empathische“ Haltung der Landesregierung, kommentierte die SPD-Abgeordnete Birte Pauls. Eine Tagesreise für einen Eingriff unter Narkose sei eine große Belastung für die Betroffenen. Sie schlug vor, ein eigenständiges Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) auf dem Gelände des „Fördeklinikums“ zu erreichten und dort zusätzliche Angebote zu schaffen.
Vertreter der Stadt Flensburg sahen ebenfalls das Land in der Pflicht. Es gebe zwar 27 Gynäkologen in der Grenzstadt, so Thies Marquardt vom städtischen Gesundheitsdienst. Aber davon böten nur neun eine medikamentöse Abtreibung an, und lediglich eine Fachkraft nehme operative Abtreibungen vor. „Wir stehen dem Problem hilflos gegenüber“, sagte Sozialdezernentin Melanie Bach. Zu wenige Mediziner beherrschten einen solchen Eingriff: „Junge Ärzte werden nicht mehr an das Thema herangeführt.“ Das Uniklinikum des Landes (UKSH) müsse seine Ausbildung in diesem Bereich intensivieren. Eine Kommunalisierung des Klinikums lehnte sie ab – dies sei finanziell nicht zu stemmen.
Chancen für ein MVZ in Flensburg
Gegen einen Trägerwechsel sprach sich auch Hauke Hansen (CDU) aus: „Wir müssen mit dem bestehenden Träger arbeiten.“ Das sah Heiner Garg (FDP) genauso. Eine „Trägervielfalt“ sei wichtig für die Krankenhauslandschaft. Er respektiere die Haltung des Malteserordens, so Garg, „auch wenn ich sie nicht teile“. Grundsätzlich sah er Chancen für eine Lösung – die Vorstellungen der Stadt, des Landes sowie die SPD-Forderung nach einem MVZ seien unter einen Hut zu bekommen. Der Petitionsausschuss wird das Thema in einer nichtöffentlichen Sitzung weiter beraten und abschließend über die Petition entscheiden.