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9. März 2023 – Umwelt- und Agrarausschuss

Keine Steuer­freiheit für Tierheim-Hunde

Die FDP will Tierheime entlasten. Hundeliebhaber sollen weniger Steuern zahlen, wenn sie sich für ein Tier aus einem Heim entscheiden. Doch im Umwelt- und Agrarausschuss wie auch im Finanzausschuss gibt es dafür keine Mehrheit.  

Zwei Schäferhunde blicken im Tierheim aus ihrem Zwinger.
Zwei Schäferhunde blicken im Tierheim aus ihrem Zwinger. Foto: dpa, Christoph Schmidt

Ein Vorstoß der FDP, den ersten aus einem Tierheim geholten Hund dauerhaft von der Hundesteuer zu befreien, steht vor der Ablehnung. Nach dem federführenden Umwelt- und Agrarausschuss hat heute auch der Finanzausschuss den entsprechenden Gesetzentwurf der FDP mit den Stimmen von CDU und Grünen abgelehnt. SPD und SSW stimmten zwar zu, allerdings mit Bedenken. Ein ähnliches Bild hatte sich bereits in Erster Lesung im Plenum gezeigt.

Während Heiner Garg (FDP) gestern im Umwelt- und Agrarausschuss verdeutlichte, dass aus Sicht seiner Fraktion für die Interessenten die Attraktivität eines Hundes aus dem Tierheim steige, die Vermittlungschancen für das einzelne Tier sich verbesserten und damit dem Tierschutz maßgeblich geholfen werde, kritisierten in erster Linie CDU und Grüne zu viel Bürokratie.

Tierwohl versus bürokratischer Aufwand

Alle Gemeinden mit über 1000 Einwohnern müssten eine komplett neue Hundesteuer erlassen, monierte Sönke Siebke (CDU). Der Eingriff in die „hoheitlichen Rechte“ der Kommunen sei zu immens. Dirk Kock-Rohwer (Grüne) merkte zudem an, 80 Euro Steuer spielten bei den auch ansonsten vorhandenen Kosten, etwa für Futter oder Tierarzt, „nicht wirklich eine Rolle“, wenn man einen Hund haben wolle.

Auch Sandra Redmann (SPD) erklärte, sie können die Argumentation der Gemeinden nachvollziehen, die Steuerbefreiung könne dennoch einen Anreiz bilden und „ein Punkt von vielen sein, den man machen kann“. Und Christian Dirschauer (SSW) erklärte, seine Fraktion stimme zwar zu, allerdings nur „zu 51 Prozent“. „Das Tierwohl hat für uns Vorrang und Tierheime müssen unterstützt werden“, hob er hervor.

So ist die Lage in Schleswig-Holstein

In einer vorherigen schriftlichen Anhörung hatte es ebenfalls ein zweigeteiltes Bild gegeben. Während der Deutsche Tierschutzbund, der Landesjagdverband und weitere Lobby-Vereine den Vorstoß begrüßten, sahen der Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein oder der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag zu viel Bürokratie und keine ausreichende Rechtfertigung, eine Gesetzesänderung auf Landesebene vorzunehmen.

Laut Landesrechnungshof gewähren von 63 Städten aktuell 53 eine Steuerbefreiung für dienstliche Jagdhunde, etwa von Forstbeamten oder Feldschutzkräften. Darunter sind alle kreisfreien Städte und 14 Mittelstädte der Größenordnung 20.000 bis 50.000 Einwohner. In 44 Städten, darunter 10 Mittelstädte, wird eine 50-prozentige Steuerermäßigung für Jagdgebrauchshunde gewährt, die eine Jagdeignungsprüfung abgelegt haben und zur Jagd verwendet werden. Ferner gewähren 13 Städte, darunter drei kreisfreie Städte und vier Mittelstädte, Hundehaltern eine befristete Steuerbefreiung von einem bis zu zwei Jahren, wenn die Hunde zuvor im Tierheim untergebracht waren.