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11. Januar 2024 – Innen-und Rechtsausschuss

Volksinitiative „Rettet den Bürgerentscheid“ ist zulässig

Eine neue Volksinitiative ist auf dem parlamentarischen Weg. Der Innen- und Rechtsausschuss des Landtages stellt fest, dass mit 25.363 Unterstützerunterschriften für die „Rettung des Bürgerentscheids“ das erforderliche Quorum für die Einleitung einer solchen Volksinitiative weit übertroffen wurde.

Der Innen- und Rechtsausschuss tagt in einem Raum des Landeshauses.
Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses im März 2022 vor Verabschiedung der neuen kommunalrechtlichen Vorschriften. Foto: Landtag, Christian Lipovsek

Die Volksinitiative „Rettet den Bürgerentscheid“ steht kurz davor, die erste formelle Hürde zu nehmen. Gestern stellte der Innen- und Rechtsausschuss des Landtages fest, dass die Volksinitiative das erforderliche Quorum von 20.000 Unterschriften erreicht hat. Eine entsprechende Empfehlung, die Volksinitiative zuzulassen, geht nun an das Ende Januar tagende Plenum. Hintergrund ist eine Prüfung der Unterstützerunterschriften im Innen- und Rechtsministerium. Es wurden insgesamt 25.363 Unterstützungsunterschriften als zulässig bescheinigt.

Die Volksinitiative wehrt sich gegen die im März 2023 auf Druck der schwarz-grünen Koalition beschlossenen Beschränkungen bei Bürgerbegehren (siehe Newsticker-Meldung in plenum-online, 23.03./15:35). Das Bündnis aus mehr als 50 Oppositionsparteien, Umweltverbänden und weiteren Organisationen, deren Vertrauenspersonen Serpil Midyatli (SPD), Claudia Bielfeldt (BUND) und Claudine Nierth (Verein Mehr Demokratie) sind, hatte insgesamt 27.595 Unterschriften gesammelt. Mit dem von den Oppositionsfraktionen beklagten Gesetz waren Bürgerbegehren gegen Bauleitplanungen ausgeschlossen worden, für die zuvor in der Kommunalvertretung eine Zweidrittelmehrheit nötig war. Zudem müssen Bürgerbegehren gegen einen Beschluss einer Kommunalvertretung binnen drei Monaten erfolgen.

Landtag hat vier Monate für Stellungnahme Zeit

Die Koalition hatte ihr Vorgehen mit dem Ziel begründet, Baugenehmigungen für Projekte wie Schulen, Krankenhäuser, Wohnhäuser und Windräder zu beschleunigen. Kritiker befürchten negative Folgen für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz. Der Landtag muss nun innerhalb von vier Monaten entscheiden, ob er die Einschränkungen für Bürgerbegehren zurücknimmt. Sollte das Parlament dies nicht tun und kein Kompromiss gefunden werden, kann ein Volksbegehren starten. Um einen Volksentscheid herbeizuführen, müssten 80.000 Unterschriften gesammelt werden.

Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid

Wie in anderen Bundesländern gibt es auch in Schleswig-Holstein zwei Wege der Gesetzgebung: Die Verabschiedung durch den Landtag und den Volksentscheid. Als Voraussetzung für einen Volksentscheid sind laut Landesverfassung drei Stufen zu bewältigen.

Volksinitiative:
Hierfür müssen die Antragsteller mindestens 20.000 Unterstützer-Unterschriften sammeln. Der Landtag prüft dann die Zulässigkeit: So darf die Initiative nicht in die Haushaltshoheit des Parlaments eingreifen und nicht den Grundsätzen des demokratischen und sozialen Rechtsstaats widersprechen. Gibt das Plenum grünes Licht, hat das Parlament vier Monate Zeit, um über die Initiative zu beraten ‒ und sie gegebenenfalls anzunehmen.

Volksbegehren:
Lehnt das Parlament die Volksinitiative ab, können die Initiatoren ein Volksbegehren starten. Hierzu müssen sie innerhalb eines halben Jahres 80.000 Unterschriften hinter sich bringen. Die Listen liegen dann in Ämtern aus; zudem können die Initiatoren auch auf der Straße Unterschriften sammeln.

Volksentscheid:
Ist ein Volksbegehren erfolgreich, muss innerhalb von neun Monaten ein Volksentscheid stattfinden. Der Gesetzesvorschlag gilt als angenommen, wenn die Mehrheit der Wähler zustimmt und wenn mindestens 15 Prozent aller Wahlberechtigten dafür sind. Das entspricht rund 330.000 Stimmen der Schleswig-Holsteiner. Bei einem Volksentscheid über eine Verfassungsänderung müssen zwei Drittel derjenigen, die ihre Stimme abgegeben haben, zustimmen, jedoch mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten.