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30. Januar 2024 – Innen-und Rechtsausschuss

Anhörung zum Einsatz von Bodycams in Wohnungen

Seit 2021 sind Bodycams im Polizeieinsatz in Schleswig-Holstein zugelassen – allerdings nicht im privaten Umfeld. Die Landesregierung möchte das ändern. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Innen- und Rechtsausschuss.

An der Einsatzweste eines Polizisten ist ein Bodycam befestigt.
Könnten bald legal sein: Bodycams im privaten Wohnraum Foto (Archiv): dpa, Carsten Rehder

Bereits vor zehn Jahren wurden sie im Landtag diskutiert, 2018 startete ein Pilotprojekt und seit der Reform des Polizeigesetzes 2021 sind sie legal im Einsatz – sogenannte Bodycams. Laut Innenministerium schützen die kleinen Körperkameras seitdem „sowohl Polizistinnen und Polizisten als auch Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt und unzutreffenden Anschuldigungen“. Jedoch: im privaten Umfeld, also beispielsweise in Wohnungen, ist eine Verwendung bisher untersagt. Dies könnte sich bald ändern – in einer Anhörung befasst sich morgen der Innen- und Rechtsausschuss mit einem entsprechenden Gesetzentwurf. Geladen sind unter anderem die Polizeigewerkschaft, das Landeszentrum für Datenschutz oder auch das Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Uni Kiel.

Die öffentliche Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss beginnt morgen um 14:00 Uhr im Sitzungszimmer 142 des Landtages und wird im ParlaRadio übertragen.

Von großer Freude und erheblichen Risiken

Während die Polizeigewerkschaft einen künftigen Einsatz der Bodycams in Wohnungen als „sinnvoll und notwendig“ begrüßt und von der Erfüllung einer ihrer Forderungen spricht, sieht beispielsweise die Landesbeauftragte für Datenschutz die Verwendung eher kritisch. „Von einer gesetzlichen Erlaubnis zum Einsatz von Bodycams in Wohnungen“ könne nur abgeraten werden, heißt es mit Verweis auf erhebliche, verfassungsrechtliche Risiken. Das Lorenz-von-Stein-Institut bezweifelt zudem die im Gesetzentwurf beschriebene, deeskalierende Wirkung bei Polizeieinsätzen. In Studien hätte es demnach keinen Fall gegeben, der "eine positive, kriminalpräventive Wirkung beim Einsatz von Bodycams nachweisen konnte". Weitere Stellungnahmen werden erwartet.

Positiv positioniert hat sich dagegen bereits im letzten Jahr die Landesregierung: Laut Gesetzentwurf ist der Einsatz von Bodycams in Wohnungen notwendig, „da gerade dort spezielle Gefahrensituationen vorherrschen können und es vermehrt zu Eskalationen kommen kann“. Sie freue sich sehr, dass man den Weg freigemacht habe, "die deeskalierende Wirkung der Bodycam vor allem in Wohnungen nutzen zu können", so Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU). Das Gesetz könnte noch in diesem Jahr in Kraft treten – es muss zuvor im Landtag beraten und verabschiedet werden.

Weiterführende Informationen:

Einladung zum 46. Innen- und Rechtsausschuss
Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung des Bodycam-Einsatzes nach § 184a LVwG in Wohnungen