Die Landesregierung hat die Klimaneutralität für Schleswig-Holstein bis 2040 als Ziel ausgegeben. Um dieses Ziel zu erreichen, soll das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) aktualisiert und mit konkreten Vorgaben ausgestattet werden. Nach kontroversen Diskussionen im Wirtschafts- und im Umweltausschuss wollen CDU und Grüne das Regelwerk nun beschließen, die endgültigen Formulierungen sollen in einer Ausschusssitzung am Rande der Plenartagung festgezurrt werden. Aus der Opposition kam teils heftige Kritik an dem Gesetz.
Die Kernpunkte: Bis 2030 soll die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen an Land auf mindestens 45 Terawattstunden (TWh) jährlich steigen. 2023 waren es 20,6 TWh, im Jahr 2012 noch 10,4 TWh. Der Fokus liegt dabei auf Solarenergie. So müssen neue Wohngebäude und Parkplätze mit mindestens 70 Stellplätzen künftig mit Photovoltaikanlagen ausgerüstet werden. Für Fernwärmekunden soll es mehr Transparenz geben: Wärmenetzbetreiber werden verpflichtet, jede Preisänderung in ein Meldeportal einzugeben. Unternehmen, die Wärmenetze ineffizient betreiben und überdurchschnittlich hohe Betriebskosten haben, müssen demnach einen Sanierungsplan vorlegen.
Kommunale Wärmepläne im Fokus
Wärmenetze in Schleswig-Holstein müssen spätestens ab 2040 klimaneutral betrieben werden. Verantwortlich für die Wärmeplanung sollen die Gemeinden sein, sie erhalten aber Unterstützung vom Land. Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern können ein vereinfachtes Verfahren durchlaufen. Für Kommunen, die wahrscheinlich keinen Anschluss an Wärme- oder Wasserstoffnetz erhalten, gibt es die Möglichkeit zu einem verkürzten Verfahren. Kreise und kreisfreie Städte werden verpflichtet, Konzepte zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu erstellen. Das Land will die Erarbeitung der Konzepte mit jeweils 150.000 Euro fördern.
Mit einem Änderungsantrag schaffen CDU und Grüne eine zentrale Stelle beim Statistikamt Nord, an die die Schornsteinfeger Daten zur Art und zur Leistung der Heizungen in Haushalten und Gebäuden liefern sollen. Diese Informationen sollen anonymisiert zur Fortschreibung der kommunalen Wärmepläne dienen.
Kritik im Detail
In einer Ausschussanhörung haben sich zahlreiche Fachleute zum Ziel der Energiewende bekannt, aber Kritik im Detail geäußert. Kommunale Landesverbände, Wohnungswirtschaft sowie Bau und Handwerk befürchten einen hohen Verwaltungsaufwand und steigende Kosten für Verbraucher. Die FDP kritisiert „unrealistische Ziele“ und eine „an Planwirtschaft grenzenden Detailsteuerung“. Vertreter der Erneuerbare-Energien-Branche und Umweltverbände forderten hingegen noch strengere Vorgaben und ambitioniertere Maßnahmen, um das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens zu erreichen.
In Zweiter Lesung geht es ebenfalls um einen Gesetzentwurf der SPD. Die Sozialdemokraten wollen Gemeinden, auf deren Gebiet Windkraft- und Solaranlagen errichtet werden, sowie die betroffenen Anwohner an den Gewinnen aus der Energieerzeugung beteiligen. „Dadurch werden die Gemeinden begünstigt, die sich für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaikanlag im Sinne der Energiewende ausgesprochen haben, sowie deren Bürgerinnen und Bürgern“, heißt es in dem SPD-Papier: „Etwaige Belastungen werden ein Stück weit ausgeglichen.“ Profitieren sollen Orte und Haushalte, die in einem Radius von 2.500 Metern von den Anlagen liegen. Gemeinden sollen 0,2 Cent je eingespeiste Kilowattstunde Strom erhalten, bei Haushalten sollen es 0,1 Cent sein.
(Stand: Januar 2025)
Debatte Erste Lesung:
Oktober 2024 (Newsticker, 18.10./11:15)
Weitere vorherige Debatte zum Thema:
November 2021 (19. Wahlperiode)
Weitere Info zum Thema:
Ausschusssitzung Wirtschaft (15.01.)